Eigentum des Börseuvcreins der Deutschen Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmilglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Buchhändler zu Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umsaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücheiangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 148. Leipzig, Donnerstag den 30, Juni 1910. 77. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. 1, Der Vorstand des Börsenvereins gibt hierdurch wiederholt bekannt, daß Warenhäuser, Kaufhäuser und Bazare solchen Buchhandlungen gleichgeachtet werden müssen, denen die Vereinseinrichtungen zu versagen sind. Da es ihr leitender Geschäflsgrundsatz ist, durch niedrige Preise einen großen Umsatz zu erzielen, so ist bei ihnen anzunehmen, daß sie Gegenstände des Buchhandels mit unzulässig hohem Rabatt abgeben. Gegen Firmen, die für solche Warenhäuser, Kaufhäuser und Bazare Lieferungen buchhändlerischer Artikel ver mitteln, finden die Bestimmungen in Z 3 Ziffer 4 der Satzungen des Börsenvereins Anwendung. 2, Diejenigen Warenhäuser, Kaufhäuser und Bazare, die sich dem Vorstand des Börsenvcreins gegenüber aus drücklich verpflichtet haben, die Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins sowie die Verkaufsbestimmungen der Orts und Kreisvcreine gewissenhaft einzuhalten, und dafür eine Kaution geleistet haben, können als reguläre Buchhandlungen angesehen werden. Sie werden im Börsenblatt bekannt gegeben, und ein Verzeichnis kann von der Geschäftsstelle be zogen werden. Selbstverständlich wird hierdurch das Recht des Verlegers, seinen Verlag einem angeschlossenen Warenhause zu liefern oder die Lieferung zu verweigern, nicht berührt. 3, Nachdem nunmehr die Verkaufsordnung in ihrem vollen Umfange in Kraft getreten ist und damit dem Vorstand des Börsenoereins weitergehende Befugnisse eingeräumt sind, wird der Vorstand von diesen Befugnissen auch den Warenhäusern gegenüber mit aller Schärfe Gebrauch machen, 4, Der Vorstand des Börsenvereins wird für die Folge nur den Anschluß derjenigen Warenhäuser an den Buch handel genehmigen, bei denen ein geregelter buchhändlerischer Betrieb gewährleistet ist und Garantien dafür geboten werden, daß Manipulationen unterbleiben, die als Schädigung berechtigter buchhändlerischer Interessen angesehen werden müssen, Leipzig, den 30, Juni 1910, Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund, Artur Seemann, Alfred Voerster. vr, Erich Ehlermann, Hermann Seippel. Bayerischer Buchhändler-Verein sE. V. s In der Hauptversammlung unseres Vereins vom 26, d, M. wurde auf Grund der vorgenommenen Wahlen der Vorstand sür das kommende Geschäftsjahr wie folgt festgesetzt: 1, Vorsitzender: Herr C, Schöpping, 2, „ Herr Konsul C, Schräg, Nürnberg, Schriftführer: Herr E, Stahl, München, Schatzmeister: Herr vr, Paul Huber, Kempten, Beisitzender: Herr Georg Müller, München. München, 28, Juni 1910, Der Vorstand. C, Schöpping, E, Stahl, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Ll'schieucne Ncnigkeitcn des dcuischen Buchhandels, (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'fchen Buchhandlung.) f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, b — das Werk wird nur bar gegeben. n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.v. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Hermann Achilles in Dortmund. (Nur direkt.) 2.^ 8°! ^ 1003