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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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8146 Börsenblatt s. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 158, 12. Juli 1910. auch den Beitritt und die Mitwirkung der Kunstsortimenter warm willkommen heißen wird. Die Vereinigung wird an die ihr gestellten Aufgaben alsbald herantreten. An erster Stelle hat sie bereits einem argen Mißstande abgeholfen, indem sie durch einheitliche Lieferungsbedingungen das gegenseitige Unterbieten der Ver leger beseitigte, das in sehr häufigen Fällen gerade die vor nehmsten Kunstsortimenter gegenüber der weniger skrupulösen Konkurrenz in Nachteil gesetzt hat. Wir hoffen, daß es uns gelingen wird, mit der Zeit eine Gesundung des gesamten Kunsthandels herbeizuführen. Berlin. Der Vorstand der Vereinigung der Kunstverlegec. Emil Werckmeister, 1. Vorsitzender, i. Fa.: Photographische Gesellschaft. Rud. Schuster, 2. Vorsitzender, i. Fa.: Rud. Schuster. Ernst Schnitze, 1. Schriftführer, i. Fa.: Stiefbold L Co Peter Girardi, 2. Schriftführer, i. Fa.: Paul Sonntag. E. H. Schrocder, 1. Schatzmeister. W. Waldecker-Jm Hof, 2. Schatzmeister, i. Fa.: Fritz Gurlitt. Vereinigung der Kunstverleger. Satzungen. Angenommen von der Hauptversammlung zu Berlin am 11. Juni 1910. 8 1- Zweck. Die »Vereinigung der Kunstverleger« bezweckt die Wahrnehmung der Interessen des Verlags- und Sortiments- Kunsthandels durch zielbewußte Förderung der auf Ver öffentlichung guter Vervielfältigungen von Kunstwerken und auf deren Vertrieb gerichteten Bestrebungen, sowie durch tat kräftiges Eintreten für wirksamen Schutz der Autoren- und Verlegerrechte im In- und Auslande. 8 3. Sitz. Die Vereinigung der Kunstverleger hat ihren Sitz in Berlin. 8 3. Mitgliedschaft. Jeder unbescholtene Inhaber oder bevollmächtigte Ver treter einer Firma, welche sich mit der Veröffentlichung von Kunstblättern oder deren kunsthändlerischem Vertriebe befaßt, sowie Behörden, welche das Kunstintereffe zu fördern berufen sind, können als Mitgliedeil der Vereinigung der Kunst verleger ausgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Ist der Vorstand einstimmig für die Aufnahme, so ge schieht sie sofort. Andernfalls entscheidet die Hauptversamm lung. Die Abstimmung erfolgt durch Kugelung. Der Auf zunehmende hat sich auf Satzungen und Lieferungsbe dingungen sowie zur Zahlung einer Einschreibegebühr von Mark 20.— und eines Jahresbeitrages von Mark 40.— schriftlich zu verpflichten. Einschreibegebllhr und erster Jahresbeitrag sind beim Eintritt, spätere Jahresbeiträge im Laufe des Monats Mai an den Schatzmeister zu entrichten. Die Mitglieder haben die satzungsmäßigen Beschlüsse der Hauptversammlung zu befolgen. Jedes Mitglied kann persönlich oder durch einen legitimierten Stellvertreter an den Hauptversammlungen teil nehmen und ist zu allen Ehrenämtern wählbar. Gehören mehrere Mitglieder der Vereinigung derselben Firma an, so ist nur eine Einschreibegebühr und alljährlich ein Beitrag zu zahlen. Bei Abstimmungen kann für jede Firma nur eine Stimme abgegeben werden. Stirbt ein Mitglied, so ist die durch ihn vertreten ge wesene Firma berechtigt, an seiner Stelle eine andere Person als ihren Vertreter vorzuschlagen, bei deren Aufnahme Ein schreibegebühr nicht erhoben wird. Der beabsichtigte Austritt eines Mitgliedes muß dem Vorstande sechs Monate vor Beginn des neuen Geschäfts jahres angemeldet werden. Die Ausschließung eines Mitgliedes erfolgt auf Be schluß der Hauptversammlung, wenn die Abstimmung durch Kugelung mindestens eine Zweidrittel-Mehrheit für den Ausschluß ergeben hat. 8 4. Ehrenmitgliedschast. Auf einstimmigen Vorschlag des Vorstandes können Personen, welche den Vereinsinteressen materiell oder in anderer Weise Unterstützung gewähren oder gewährt haben, von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Denselben steht das Recht zu, in den Hauptversammlungen zu erscheinen und beratend mitzuwirken. 8 5. Organe. Organe des Vereins sind: 1. die Hauptversammlung, 2. der Vorstand. 8 6. Hauptversammlung. Die Hauptversammlung, in welcher ein Mitglied des Vorstandes den Vorsitz zu führen hat, findet alljährlich in Berlin Ende April, zur Zeit der Eröffnung der Großen Berliner Kunstausstellung, statt. Die Einladung dazu ist durch den Vorstand wenigstens 14 Tage vor der Tagung an die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung zu versenden. Eine außerordentliche Hauptversammlung hat der Vorstand auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder cinzuberufen. Der Hauptversammlung steht zu: Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes, Die Prüfung des Rechenschaftsberichtes und die Erteilung der Entlastung, Die Entscheidung über Beschwerden gegen Vorstand oder Geschäftsführung, Die Abänderung der Satzungen, Die Beschlußfassung über gestellte Anträge, Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins. Anträge für die Tagesordnung müssen dem Vorstande mindestens vier Wochen vor der Hauptversammlung zugehen. Über nicht auf der Tagesordnung stehende Anträge ist, wenn sie von mindestens der Hälfte der anwesenden Mitglieder unterstützt werden, eine Erörterung, aber keine Beschluß fassung zulässig. Die Beschlüsse erfolgen mit Stimmenmehrheit. Im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vor sitzenden den Ausschlag. Über die Verhandlung der Hauptversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. 8 7. Vorstand. Der Vorstand besteht aus sechs ehrenamtlichen Mit gliedern:
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