Umschlag zu ^ 177. Mittwoch dcu 3. August 1910. I'K. Knciur kernsprecüer Nr. N4d Segiünäet 184b keiprig Neuer Serckäktrliaur: Kurrertr. 8 Srossbuctibinäsrei Vornslims, künstlsrlscke kuckausstattung kür Massenauflagen. erstklassige Arbeit. beiztungsküliigkeit Mrlick rwei Millionen Cindänile. Muster, Cntvürke unä Kortenonrcklöge jeöerieit gern ?u Diensten. Nnkertigung keinster Mappen kür Diplome etc. r/r //a/rt/- ü/rüt /HaL<7^//re/rLaL ^le/rt/a^öe/r- ü. /7/llL/t'ar/o/rLck^llcL «. /Ca/a/o/^s >(oLre/ra/tLc^/aFe L^e/5 ru Ote/tL/e/r 7:m// Z/e/'/'ma/?/? se/r/'o/' Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch- nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. H. V. ist. Der D. H. V. umfaßt z. Zt. 12500V Mitglieder, darunter etwa 2500 vom Buchhandel. Verbandsbeitrag 1.50 Mk. monatl. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungen: Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel kostenfrei zur Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Erlangung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des Zn- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit Erste und einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4°/o Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse (E. H. 98) gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskrankenkassen. Kein Kaffenarztzwang. Höchstleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28.— Mk. wöchentliches Krankengeld, 375 Mk. Begräbnisgeld. Mitgliederzahl: 20 00h. Vermögen: 260 000 Mk. Summe der Kassenleistungen seit 1899: rund 2 Millionen Mk. Daneben bietet die Familien-Kranken-Unterstützungskasse Z«:"' L Versicherung billig einzubeziehen. Keine ärztliche Aufnahmeunteriuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts, und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 1300 Ortsvereinen des Zn- und Auslandes usw. ÄMMsM LuAsllölUVgSgkW