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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1910
- Strukturtyp
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- 1910-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1910
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- Deutsch
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9008 BorlelMatl 1. d. Dtschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 181, 8. August 1910. Kleine Mitteilungen. Briefmarken-Diebstahl— Ein großer Briefmarken-Diebstahl ist in Berlin im Hause Friedrichstraße 189 verübt worden. Die Einbrecher öffneten dort mit Gewalt die beiden Außentüren der Briefmarkenhandlung von Julius Reimers. Sie erbeuteten zwei größere und zwei kleinere Koffer und außerdem einen Karton mit ausländischen Briefmarken. Im ganzen nahmen sie Brief, marken für 10 000 ^ mit. Die Täter werden wahrscheinlich versuchen, ihre Beute irgendwo in der Provinz bei Händlern oder Privatliebhabern umzusetzen. Die gestohlenen Sachen sind un- gestempelte und unverpackte Perser, Apypter 1907, Nachporto mit Aufdruck O. H. H. S. Philippinen, China, Niederländisch-Jndien, Haiti, Bulgarien, Österreicher, Griechen, rumänische Ausstellungs- marken, Kreta (Revolutionsausgabe), ein seltenes Stück, das sonst kein Händler besitzt, etwa 20 bis 30 Satz, ferner kretische Einzel- marken mit kopfstehendem Aufdruck, sehr viele altdeutsche Marken, darunter Thorn und Danzig, altdeutsche Ganzsachen mit der Adresse Hermann Hallig, Friedrichstr. 189, und bayrische Post karten, 2 ^-Drucksachen mit 3 H Überdruck oder Nebenstand. Diese tragen die Adresse bekannter Brauereien in München und in Nürnberg. (»Vossische Zeitung«.) * Expreßgut-Verkehr Elsaß-Lothringen-Bayern. — Der Deutsche Reichsanzeiger (Nr. 181 vom 4. August) veröffentlicht folgende Bekanntmachung. Am l. September 1910 tritt ein neuer Tarif für die Beför derung von Expreßgut zwischen Stationen der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen einerseits und Stationen der Königlich Bayerischen Staatseisen bahnen, rechtsrheinisches Netz, andererseits in Kraft. Durch diesen Tarif wird der Tarif für die Beförderung von Expreßgut zwischen Stationen der Reichseisenbahnen in Elsaß- Lothringen einerseits und Stationen der Bayerischen Staats eisenbahnen anderseits vom 1. Oktober 1896 aufgehoben. In dem neuen Tarif ist eine Reihe von Stationen aus genommen, die bisher in den Elsaß-Lothringisch-Bayerischen Expreßgutverkehr nicht einbezogen waren. Nähere Auskunft erteilt das Verkehrsbureau der Unterzeich neten Verwaltung. Straßburg, im Juli 1910. Namens der beteiligten Verwaltungen: (gez.) Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Südafrikanischer Zollverein. Zolltarif-Entscheidungen. — Laut Bekanntmachung des Zollkontrolleurs der Kapkolonie (Nr. 142 vom 23. Mai 1910) sind im Einvernehmen zwischen den Kolonien und Gebieten des Südafrikanischen Zollvereins folgende Tarifentscheidungen ergangen: Religiöse Kalender (Almanachs) — Tarif-Nr 43a — vom Werte 26 v. H. oder f. 1 Pfund 2 ck, je nachdem, welcher Zoll jeweils der höhere ist Papier, zum Teil bedruckt, für die Verwendung zu Zeitungen oder Zeitschriften in Südafrika — T.-Nr. 176 — vom Werte 16 v. H. Schreibmaschinenpapier, ungeglättet —T.-Nr. 176 — vom Werte 15 v. H. Kartone zum Aufziehen von Photographien, geprägt — T.-Nr. 43b — vom Werte 26 v. H. Eingerahmte Bilder. Der Rahmen kann nur dann zollfrei gelassen werden, wenn er einen gering fügigen Wert des Bildes darstellt und ein bloßes Zubehör zu demselben ist; andernfalls ist der Rahmen nach seinem Werte zollpflichtig. (Papier-Zeitung.) * Handelsvertrag Lsterreich.Ungarns mit Japan. — Die Kaiserlich Japanische Negierung hat, wie schon gegenüber anderen Staaten, am 3. d. M. auch den zwischen Japan und Österreich- Ungarn bestehenden Handelsvertrag gekündigt. Gleichzeitig hat sich die japanische Negierung bereit erklärt, mit der k. k. Öster reichisch-Ungarischen Negierung in Verhandlungen über ein neues handelspolitisches Abkommen einzutreten. Der bestehende, jetzt gekündigte Vertrag ist ein Meistbegünstigungs-Vertrag. * Allgemeine deutsche Biographie. — Der Text der im Verlage von Duncker L Humblot in Leipzig erscheinenden Allgemeinen deutschen Biographie ist jetzt nach dem 65. Band, der unter Redaktion des Geheimen Hofrats Dove er schienen ist und für den Dr. Bettelheim in Wien noch vor bereitende Arbeiten gemacht hatte, zum Abschluß gekommen. Reichsarchivpraktikant Fritz Gerlich in München arbeitet an dem Generalregister, dessen Druck man etwa um Ostern 1911 beginnen zu können hofft. Das große biographische Werk ist auf Anregung König Maximilians II. von Bayern ins Leben ge rufen und wird seit nunmehr 35 Jahren von der Historischen Kommission der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München herausgegeben. * Wirksames Vorgehen gegen Skandalblätter. — Der »Zeitungs-Verlag« teilt nach den »Münchener Neuesten Nach richten« folgendes mit: Eine seit kurzer Zeit in München er scheinende Halbmonatsschrift hatte über einen Münchner Ge schäftsmann einen Artikel gebracht, in dem diesem der Vorwurf des Betrugs und der Meineidsverleitung gemacht wurde- Der Anwalt des Beleidigten schlug nach einer Meldung der »Münchener Neuesten Nachrichten« statt einer Beleidigungs klage einen anderen, und zwar rascheren und wirksameren Rechtsweg ein, indem er beim Zivilgericht auf Grund der §§ 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin beantragte, daß dem Redakteur unter Strafandrohung verboten werde, die in dem fraglichen Artikel über den Geschäftsinhaber enthaltenen Vorwürfe des Betrugs und der Meineidsverleitung weiterzuverbreiten und verbreiten zu lassen. Diesem Antrag gab das Gericht ohne weiteres statt. Gegen diese einstweilige Verfügung erhob der Herausgeber und Redakteur des Blattes Widerspruch. Der Ver treter des Antragstellers bemerkte zunächst, daß die über seinen Mandanten aufgestellten Behauptungen absolut unwahr seien, und machte im weiteren geltend, daß sein Mandant selbst unter Annahme der objektiven Wahrheit der vom Gegner be haupteten Tatsachen Anspruch auf Schutz gegen Ehrverletzung habe. Das Gericht erließ Urteil, wonach die erlassene einstweilige Verfügung bestätigt wurde. Die angebotenen Beweise erachtete das Gericht für unerheblich, da selbst dann, wenn durch die Beweiserhebung Tatsachen bewiesen werden würden, die die ge machten Vorwürfe rechtfertigen könnten, immerhin in der frag lichen Veröffentlichung ein Verstoß gegen § 826 BGB. (der be stimmt, daß, wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem andern vorsätzlich Schaden zufügt, dem andern zum Ersätze des Schadens verpflichtet ist) zu erblicken sei, der den An tragsteller zum Schadenersatzanspruch und zum Antrag auf Unter lassung berechtige. Es sei hierbei die Tendenz und der ganze Charakter des Artikels in Betracht zu ziehen, der offenbar darauf berechnet fei, bei dem klatschsüchtigen Publikum Interesse zu er wecken und dadurch einen erhöhten Absatz des Blattes zu erzielen. Die Teufelsbibel in der Kgl. Bibliothek in Stockholm. — Das von der italienischen Zeitung »Oorriers cksllg. 8sra« ver breitete Gerücht, aus der in der Königlichen Bibliothek in Stock holm aufbewahrten alten »Teufelsbibel« sei dieser Tage eins der Pergamentblätter verschwunden, wird vom Bibliothekar ^vr. G. Adde, der die Aufsicht über die im Schausaale ausgestellten Seltenheiten führt, als völlig grundlos bezeichnet. Diese »Teufelsbibel« (»DjLkoulLbibsIu«), »6ixn3 lidroruw«, ist eine riesengroße Handschrift, die bei der Erstürmung von Prag 1648, ebenso wie der Ooäex ur§snt,6U8 (jetzt in Upsala) in die Hände der Schweden fiel. Sie besteht aus dicken, trefflich gearbeiteten Pergamentblättern, wozu etwa 160 Esels häute erforderlich waren, und enthält u. a. das Alte Testament
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