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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.08.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-08-16
- Erscheinungsdatum
- 16.08.1910
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- Deutsch
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Für den Kommissionär würde der Betrag unter Um ständen als zu niedrig anzusehen sein, da dieser nur an der Weiterbeförderung verdient, er also höhere Sätze be rechnen muß. als der Buchbinder, der am Einbinden ver dient. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß es sich bei dem Buchbinder zumeist um broschierte oder gebundene Bücher handelt, bet denen besondere Sorgfalt auf die Verpackung verwendet werden muß. (Leipziger Handelskammer.) 7. Verpflichtung des Verlegers für die Verbindlich keiten des Redakteurs. Nach der Verkehrssilte muß der Verleger für die seitens eines zur Leitung eines Blattes oder eines Ressorts ermäch tigten Redakteurs eingegangenen Verbindlichkeiten, soweit diese die selbstverständlichen Grenzen redaktioneller Befugnisse nicht überschreiten, im allgemeinen auskommen. 8048/lO. (Berliner Handelskammer.) 8. Weihnachtsgratifikation. Im vorliegenden Falle bildet die Weihnachtsgratifikation einen Teil des Gehalts. Der Beklagte war daher nicht ver pflichtet, dem Kläger für dos mit dem 1. Oktober 1909 be ginnende zweite Jahr des Dienstes die ganze Weihnachts gratifikation von 200 zu zahlen, wenn der Kläger gemäß Übereinkunft am 3. Januar 1910 seine Stellung aufgegeben hat; vielmehr hatte der Kläger nur den auf die Zeit vom 1. Oktober 1909 bis zum Austritt fallenden Teil der Grati fikation zu beanspruchen. G. 57. — 5./7. 10. (Korporation der Ältesten der Berliner Kaufmannschaft.) 9. Zahlungsunfähigkeit des Inserenten. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Inserenten ist mangels abweichender Vereinbarung nach allgemeinem Handelsgebrauch der Akquisiteur verpflichtet, die erhaltene Provision zurück zuerstatten. 8191/10. (Berliner Handelskammer.)") IV. Barfrankierung von Briefpostfendungen. Von dem Bestreben geleitet, die Auflieferung von Briefpost sendungen zur Postbeförderung möglichst zu erleichtern und zu beschleunigen, sind die Postverwaltungen des Deutschen Reichs der Frage näher getreten, welche Vorteile die Einführung des Frankostempels unter Wegfall der Verwendung von Postwert zeichen bietet. Ausgeschieden wurden sofort Briefpostfeildungen nach dem Auslande, weil dazu eine Abänderung des Weltpostvertrags nötig ist, die nur bei einem künftigen Weltpostkongreß beantragt werden kann. Es bleiben demnach gewöhnliche Briefe, Postkarten, Druck sachen (Bücherzettel) und Warenproben nach Orten des Deutschen Reichs, für die ein neuer Frankierungsmodus zu finden wäre. Die amtlich angestellten Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen, was auch nicht verwundern darf, da es sich bei dieser Frage um eine totale Umwälzung der Frankierung handelt und die Inter essen der Postkasse gewaltig mitsprechen Die bayerische und die württembergische Postverwaltung haben bis auf Widerruf einen Frankostempel eingeführt, und auch aus Buchhändlerkreisen wird dieser Einrichtung ein Loblied gesungen. Es erscheint aber an gebracht, nicht sofort mit einzustimmen, sondern fachlich Vor- und Nachteile zu betrachten. Nachdem die Korrespondenzen unterschrieben in die Brief- umsAläge eingelegt oder die Drucksachen eingepackt worden sind, bekommt sie in der Regel ein Angestellter zur Frankierung mit Postwertzeichen, was bei einiger Kenntnis der sich wiederholenden Posttaxen wenig Zeit in Anspruch nimmt. Jederzeit ist etwaige Kontrolle möglich. Im Interesse der Geschäftslage liegt es, daß bei Aufgabe zur Post kurz vor dem Einlegen in den Briefkasten fest- gestellt werden kann, welcher Betrag an Franko verwendet, ob dieser berechtigt ist, ob keine Einschiebung fremder Sendungsfrankierung stattgefunden hat. Dies wäre der täglich sich wiederholende Fall. Ausnahmsweise sind 20 000 Drucksachen ä. 5 H zu versenden. *) Vgl. dazu die Gutachten in d. Bl. 1904 S. 5167 2 und lfd. Jahrg. S. 6725, Ziff. 3 b. Börsenblatt für den Deutschen Bnchbandel. 77 Iasnaana. Hierbei erfordert die Frankierung allerdings viel Zeit. Bei Ver wendung eines Postfrankostempels bei der Aufgabe würde zwar die Zeit für die Frankierung wegfallen, dafür würde aber eine längere Zeit zur Annahme der Sendungen am Postschalter nötig werden, denn dort müßte eine sichere Feststellung der Taxen und der Sendungsanzahl stattfinden, bevor der Franko betrag bar ohne Quittung erhoben werden kann. Hierbei ist auch gleichzeitig zu beachten, daß die Aufgabe nur von einer zuver lässigen Person bewirkt werden darf, da bares Geld (nicht auf geklebte Briefmarken) leicht zu Unterschleifen verlockt. Und speziell um solche Massensendungen würde es sich in der Hauptsache bei der Verwendung des Frankostempels handeln, wo das Zurückbehalten selbst einer größeren Anzahl von Sendungen vom Absender vorläufig gar nicht und späterhin auch seltener bemerkt werden wird. Was auf der einen Seite an Zeit gespart wird, dürfte ausgewogen werden durch die nicht abzustreitende Unsicherheit bei der Ber ber Postauflieferung an eine höher besoldete Vertrauensperson, z Erscheinen die Vorteile für den Absender also schon bedenklich, so erwachsen für die Postverwaltung überhaupt keine nennens werten Vorteile. Wenn trotzdem den bezüglichen Wünschen Rechnung getragen wird, so ist dies seitens der Behörde ein weites Entgegenkommen. Die Leerung der Briefkästen, das Entwerten der Freimarken geschieht bis jetzt ausschließlich durch Unterbeamte, nur die Prüfung des Frankos unterliegt dem Ab fertigungsbeamten. Wenn der Frankostempel Tatsache wird, so würden die Briefkästen etwas erleichtert, weil Massenauflieferungen teilweise durch die Briefkästen wegsielen; dafür müßten aber neue Annahmestellen in den Postgebäuden errichtet werden. An jede Annahmestelle gehören dann aber zwei zählt und das Franko vereinnahmt, der andere, der zur Siche rung der Postkasse die Kontrolle wahrnimmt und das vereinnahmte Franko gegenzeichnet. Das Stempelgeschäft, ob mit Frankostempel oder Entwertungsstempel, bleibt das gleiche; vielleicht würde sich sogar das Bedürfnis zur Einrichtung besonderer Stempelstellen Herausstellen. Da nach der Stempelung alle Sendungen zur Abfertigung vereinigt werden, in der Haupt sache die Briefmarkenfrankierung bleiben wird, so kann also auch von einer Entlastung des Absertigungsbeamten durch den Wegfall der Frankoprüfung für bar frankierte Briefsendungen kaum die Rede sein. Die Bahnposten sind unbeteiligt; den Postanstalten am Bestimmungsorte erwächst auch kein nennenswerter Vorteil, da bar frankierte Sendungen immer Ausnahmen bilden und somit das Prüfungsgeschäft nicht wesentlich erleichtern werden. Das Bestellpersonal ist ebenso unbeteiligt. Man mag der Anregung noch so sympathisch gegenüberstehen, man wird keinen Vorteil für die Postverwaltung heraus konstruieren können, selbst wenn man das Material und die Herstellung der wegfallenden Postwertzeichen sowie die Ent- ^ lastung der Postwertzeichen-Verkaufsschalter recht hoch einschätzen wird. Es bleibt der Zukunft überlassen, einen Automat zu er- ' finden, der selbsttätig die Annahme und Stempelung vornimmt, ^ ähnlich den Einschreibbrief-Annahme-Automaten, so daß postseitig nur die Prüfung bleibt. Ober-Postass. Langer. >Vicklixere I^euei^clielnunLen c1e8 po1ni8cden kückermsrlll8. (VUtgeteilt von L. V^encke 8- Lo. in Wgr8ckLU. (?. k. — kreis keblt.) (Sebluss 2U Nr. 181, 186, 187 ä. öl.) 1207
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