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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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198, 27. August 1910. Nichtamtlicher Teil. In dieser Anzeige plant Herr Soldan nicht nur die Ausschaltung des juristischen, sondern des gesamten Buchhandels, bis auf die Schulbücher herab! Und da wundert sich Herr Soldan noch, daß im Buchhandel, im Sortiment wie im Verlage, sich die schärfste Opposition gegen seine Gründung geltend macht! Wenn Herr Soldan in seinem Schreiben darauf hin weist, daß es ja bereits zahlreiche Vereinsbuchhandlungen gäbe, so hat er leider recht. Er vergißt aber, daß alle diese Gründungen vor der Annahme der neuen Verkaufsordnung liegen, und daß diese Verkaufsordnung in ihrem Z 3, Absatz 3 Vorkehrungen trifft, um ihr weiteres Überhandnehmen zu verhindern. Der angezogene Paragraph will als Buch händler oder gewerbliche Wiederoerkäufer nur solche Ver einigungen angesehen wissen, die »einen gewerbsmäßigen, also auf Eigengcwinn gerichteten Betrieb führen-, und »weder . . . mit einem nach dieser Verkaufs ordnung unzulässigem Rabatt liefern, noch den erzielten Gewinn an ihre Mitglieder, bzw. Abnehmer in einer Weise verteilen, die einer Gewährung von unzulässigem Rabatt gleichkommt.« Herr Soldan wird selbst nicht leugnen wollen, daß die Zentral-Buchhandlung nicht einen auf Eigengewinn gerichteten Betrieb führt, soll doch der Gewinn auf Grund der Statuten den gemeinnützigen Unter nehmungen der deutschen Anwaltschaft zugeführt werden, und diese Unternehmungen kommen doch wieder denen zugute, die Käufer und Mitglieder sind, oder doch ihren Angehörigen. In welcher Weise die Zentral-Buchhandlung für das Sortiment besorgt ist, erhellt aber aus dem schon mehrfach angeführten Leitartikel in Nr. 6 der Deutschen Rechtsanwalts- Zeitung. Es heißt da wörtlich: »Nunmehr helft uns weiter, deutsche KollegenI Bedenkt, daß Ihr mit jeder Buchbestellung bei uns den wissenschaft lichen Unternehmungen, der Unterstützungskasse, der Ruhe gehalts-, Witwen- und Waisenkafse, oder an wen sonst die deutsche Anwaltschaft den Reingewinn verweisen will, den Buchhändlergewinn zuweist.« Und ferner: »Die Zentralbuchhandlung zeigt diese (ihre Verlags-) Werke an, wie sie sie in den Buchhandel bringt. Alle die jenigen Kollegen aber, die unsere Verlagswerke vor dem Erscheinen bestellen, erhalten sie zu einem erheblich ge ringeren Preis. Nach dem Erscheinen würden die deutschen Kollegen die Bücher nur zu dem Buchhändlerpreis be kommen; anders erlaubt es der buchhändlerische Verkehr nicht.« Es werden dann die Preise angeführt: vor dem Er scheinen ^ 3.50; Ladenpreis ^ 4.50, vor dem Erscheinen 45 H, Ladenpreis 90 H. In welcher Weise die Zentralbuchhandlung bei der Ge währung dieser Vorzugspreise sich mit §13, Absatz 2 der Verkaussordnung auseinandersetzt, sei hier nicht untersucht; ebensowenig, ob das Sortiment in den Stand gesetzt wird, zu den gleichen Preisen zu liefern. Die Annahme liegt aber nahe, daß der Zentralbuchhandlung die Vorzugsangebote direkt den Interessenten (vgl. oben: »Kollege« macht und den Rahm vorher abschöpft, ehe sie das Buch in den Buch handel bringt. Nach alledem kann ich nicht finden, daß das Sortiment nicht alle Ursache hätte, ganz wie der Verlag, der Zentral buchhandlung gegenüber die größtmöglichste Zurückhaltung zu üben. Die Gründung einer Vereinsbuchhandlung plant auch der Deutsche Technikerverband. In Heft 20 der Deutschen Technikerzeitnng findet sich nachstehende Anzeige: kuckIiankUunZ cles veutscken leckniker-Verbancles Olks H Ferner liegt mir ein Rundschreiben des »Reichszoll beamten«, Organ des Reichsverbandes deutscher Zollauf seher-Assistenten und -Sekretäre, Eingetr. Verein, Heraus geber Richard Hermes in Hamburg, vor, das an die Verleger gerichtet ist und die Einrichtung einer »Versand buchhandlung für unsere Leser« anzeigt. Es heißt darin: »Verleger solcher Werke werden höslichst gebeten, sich wegen Kommissionslieferung und besonderer Ra batte mit uns in Verbindung zu setzen. -Es gibt keinen besseren und billigeren Weg für die Verleger, als auf diese Weise ständig und ohne sonstige Propagandakosten an die Interessenten für ihre Bücher direkt heranzutreten.» Wo bleibt bei alledem der Sortimentsbuchhandel? Das ist die Frage, die sich der Börsenvcreins-Vorstand und die Verleger vorlegen müssen. Auch auf der Herbstversammlung der Abgeordneten des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine, die am 23., 24. und 25. September d. I. in Jena stattfinden wird, wird diese Frage als eine der wichtigsten auf der Tagesordnung stehen. In Nr. 131 des Börsenblatts für den Deutschen Buch handel empfiehlt Herr Edmund Kantorowicz unter der Überschrift: »Zur Weiterentwicklung des Börsen vereins» einen Zusammenschluß der einzelnen Jnteressenten- gruppen des Buchhandels. Er denkt sie sich als Zweck verbände, die in dem Börsenverein ihre Spitze finden. Die Schwierigkeit, diesen Gedanken zu verwirklichen, liegt vor allem darin, daß die Spezialisierung im Buchhandel, auch I2S9«
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