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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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9780 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 200, 30. August 1910. sicht genommen ist. Auf die Entschädigung in voller Höhe des bisherigen Gehalts soll aber das Einkommen aus einer neuen Stellung in Anrechnung gebracht werden, im ersten und zweiten Jahre jedoch nur insoweit, als das neue Einkommen den Betrag von 2/4 bzw. -/, des zuletzt bezogenen Gehalts übersteigt. »Es ist ferner in Erwägung gezogen, einer zu ausgedehnten Anwendung der Konkurrenzklausel dadurch entgegenzuwirken, daß ihre Gültigkeit von gerichtlicher oder notarieller Beurkundung ab hängig gemacht wird. Ehrenwörtliche Versicherung, durch die ein Angestellter sich einer Konkurrenzklausel unterwirft, soll für ungültig erklärt werden. Diese Grundsätze der bezahlten Karenz sollen auch Anwendung finden, wenn der Angestellte sich einem Schiedsgericht unterwirft, ohne daß ihm der Eintritt in ein Konkurrenz unternehmen verwehrt ist.« * Kunsthalle P. H. Beyer «L Sohn, Leipzig, Schulstraße 8. — Die September-Ausstellung ist eröffnet. Ausgestellt sind: Kollektionen von Frz. Marc-München (Gemälde, Aquarelle und Lithographien), Emil Nolde-Friedenau (Gemälde, Aquarelle und Original. Graphik), Eugen Hamm-Leipzig, Adalbert Holzer-München (Aquarelle, Gouachen, Handzeichnungen) usw. Nur kurze Zeit noch bleiben die drei neuen Original- Radierungen von Max Klinger: die Schlußblätter zum Zyklus »Vom Tode II. Teil«: »Der Krieg«, »Der Philosoph«, »Der Herrscher« ausgestellt, an die sich eine Ausstellung weiterer seltener Original-Drucke und Handzeichnungen Klingers angliedert. Zentralbibliothek in Zürich. — Der »Anzeiger für den Schweizerischen Buchhandel« teilt folgendes mit: Unter Vorbehalt der Genehmigung durch weitere Instanzen wurde vom Re gierungsrat und dem Stadtrat Zürich ein Vertrag für die pro jektierte Zentralbibliothek in Zürich vereinbart. Für das Institut, das eine öffentliche Stiftung werden soll, wurden bisher etwa 450 000 Franken freiwillige Beiträge gezeichnet, die Baukosten er fordern mehr als das Doppelte. Als Bauplatz wurde der so genannte Amtshausplatz, d. h. der heute freistehende, der Stadt Zürich gehörende Platz bei der Predigerkirche, in Aussicht ge nommen. Die Zentralbibliothek steht unter Aufsicht des Regierungs rates und des Stadtrates von Zürich. LandeSbereinigung Brandenburg-Pommern usw. der Allgemeinen Bereinigung Deutscher Buchhandlnngsgehilsen. — Am Sonntag, den 4. September, veranstalten wir eine Herbst wanderfahrt nach Neu-Strelitz, der schönen mecklenburgischen Residenz, zu der wir alle Kollegen und Kolleginnen aus der Mark, Pommern und Mecklenburg freundlich einladen. Ein Teil der Berliner Kollegen fährt bereits am Sonnabend Nachmittag entweder 33« oder 554 und bezieht in Neu-Strelitz im »Bahnhofshotel« Nacht quartier. Die anderen folgen Sonntag früh 5" nach. Nach- zügler können auch noch mit dem V-Zug 9^ fahren. Von Berlin aus wird die Beteiligung ziemlich rege, auch aus Pommern und Mecklenburg hat eine Anzahl von Kollegen zugesagt. Die Gegend dort ist an Naturschönheiten reich, so daß wir einen in jeder Hin sicht guten Tag versprechen können. Gäste sind herzlich will kommen. Anmeldungen erbeten an den 2. Landesvorsitzenden Willy Allihn, Berlin-Schöneberg, Gothenstraße 42. Personalnachrichten. * Paolo Mantegazza — Der berühmte Physiolog und Anthropolog Senator Professor Paolo Mantegazza ist, 79 Jahre alt, am 28. August in San Terenzo gestorben. Er war am 31. Oktober 1831 in Monza geboren, studierte in Pisa, Mailand und Pavia, begab sich danach auf ausgedehnte Reisen, wirkte in Argentinien als Arzt, ebenso nach der Rückkehr in die Hei mat, wo er sich 1858 in Mailand niedergelassen hatte. 1860 wurde er Professor der Pathologie an der Universität Pavia, 1870 kam er als Professor der Anthropologie nach Florenz an das Istituto äi 8tuckii gupsriori. Dieses Lehramt hat er bis zu seinem Tode bekleidet. Er hinterläßt zahlreiche wissenschaftliche und populär-wissenschaftliche Werke von Bedeutung, von denen die letzteren zum größten Teil in viele Sprachen übersetzt worden sind. Genannt seien hier: Husckri ckslla. natura, umana; — Llsmenti cksll ißisns; — Lcritti ivsckiei (1854); — 1,a üsioloßis. cksl piaoors (1854. Deutsch: Physiologie des Genusses. 1891); — Deila. ckixeo- inania (1858); 1.a goienra s 1'art.s cksll» galuto (1859); — I^a Lsiolo^ia cksll' uoino awinalato (1861); — I^a xsnerarioos 8pontan6a (1864); — 8ulla FsoeraLiovs spontanoa (1864); — k'isioloAia 0 patoloxia cksl polso (1868); — k'igioloFia cksl ckolors (1886 87; deutsch 1888). — Von deutschen Übersetzungen sind er schienen: Memoiren eines Tierbändigers (Leipzig 1880); — Das nervöse Jahrhundert (Königsberg 1888); — Lebensweisheit für die Jugend (Jena 1888); — Das heuchlerische Jahrhundert (Jena 1889); — Die drei Grazien (Jena 1889); — Physiologie des Hasses (Jena 1889); — Physiognomik und Mimik (Leipzig 1890); —Physiologie des Schönen (Jena 1891—92); — Die Kunst zuheiraten (Stuttgart 1892); — Die Hygiene der Bewegung (Leipzig 1893); — Erinnerungen aus Spanien und Südamerika (Jena 1894); — Die Kunst glücklich zu sein (2. Ausl. Jena 1897); — Das Jahr 3000. Ein Zukunftstraum (2. Ausl. Jena 1897); — Rätsel der Liebe (Jena 1898); — Physiologie des Weibes 6. Aust. Berlin 1903) ; — Studien über die Geschlechtsverhältnisse (4. Aust. Berlin 1903); — Physiologie der Liebe (12. Ausl. Berlin 1904) ; — Hygiene der Liebe (10. Aufl. Berlin 1905). — Außerdem erschienen von ihm der Roman: II ckio ixnoto (1876) und folgende Reisebeschreibungen: kio ckslla. kürta s l'sngriü'tz in I^apponia (1883); — lnckis. (1884, deutsch, Jena 1885); — Ltuckis. Sprechsaal. Inserat-Tantieme. <Bgl. Nr. ISS d. Bl.> Darüber, ob überhaupt und eventuell zu welchem Preise Anzeigen der einen Abteilung eines Verlagsgeschäfts, die diese in anderen Unternehmungen desselben Geschäfts veröffentlicht, berechnet werden, hat wohl eigentlich nur der Verleger oder ver antwortliche Geschäftsleiter zu bestimmen. Schon der Ordnung wegen und um über die gemachten Aufwendungen ein richtigeres Bild zu erhalten, sollten allerdings der betreffenden Abteilung (hier der Buchhandlung) die von ihr in den verschiedenen Zeitschriften und Tageszeitungen des gleichen Verlags veröffentlichten Anzeigen berechnet werden. Die Buch handlung, die aus den Veröffentlichungen in den fraglichen Blättern zweifellos Nutzen zieht, beansprucht von diesen eine Leistung, und wer etwas leistet, hat im allgemeinen auch auf Gegenleistung Anspruch, so also auch aus Gerechtigkeitsgründen die betreffenden Blätter. Wenn nun aber die Buchhandlung die Anzeigen zum vollen Preise bezahlen müßte, dann darf wohl angenommen werden, daß sie dann die Blätter nicht so stark zur Insertion heranziehen, sondern ihre Anzeigenveröffentlichungen bedeutend einschränken würde. Deshalb empfiehlt es sich, ihr nur einen geringen Kosten betrag oder einen jährlichen Pauschalpreis anzurechnen. Es handelt sich bei diesen Buchungen nur um eine formale Sache, denn das Gesamterträgnis des Geschäfts wird dadurch nicht beeinflußt; es entsteht nur eine allerdings notwendige und richtigere Verschiebung einzelner Konten. Auf keinen Fall aber kann meiner Meinung nach auf An zeigen des eigenen Geschäfts oder einer seiner Abteilungen dem verantwortlichen Jnseratenchef Provision oder Tantieme zuge sprochen werden, es sei denn, daß dies ihm im Anstellungsver trag zugebilligt ist, was man aber wohl kaum annehmen kann. Adelbert Kirsten ^Halle). Es dürfte wohl bei vielen Zeitschriften. Verlegern üblich sein, daß sie (Verleger oder Sortimenter) ihre eigenen Verlagsartikel oder sonstige Neuerscheinungen in ihren Zeitschriften Publikationen öfters inserieren (sogenannte Füllinserate), ohne einem Jnseraten chef von den betreffenden Beträgen die sonst eingeräumte Provision zukommen zu lassen, weil diese unberechneten An kündigungen in vielen Fällen auch nur minimalen Nutzen ab werfen, vielmehr das Spesenkonto der Buchdruckerei zu erhöhen beitragen. Deshalb sollten solche Füll-Jnserate (als solche sind sie häufig nur zu betrachten) von jeder Provision einem An gestellten gegenüber ausgeschlossen werden. v.
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