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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.08.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-08-30
- Erscheinungsdatum
- 30.08.1910
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- Deutsch
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200, 30. August 1910. Nichtamtlicher Teil. BvrleablLtt 1. b. Dtschn. Luchhandel 9777 menter hat 25 Prozent Rabatt darauf erhalten. Es wurde jedoch außer aller Frage festgestellt, daß dieser Rabatt nicht genügt, um dem Sortimenter irgend welchen Gewinn zu lassen, und eine genaue Ermittelung im ganzen Lande, die kürzlich gemacht wurde, hat die Tatsache ergeben, daß die Geschäftsspesen für die Detailvcrkäufer in den Vereinigten Staaten nicht weniger als 25 Prozent betragen, einerlei, ob das Geschäft groß oder klein ist; in manchen Fällen sind sie sogar etwas höher. Infolge besten haben die Sortimenter die Verleger gebeten, einen größeren Rabatt zu gewähren, und zwar nicht weniger als 33 H Prozent aus alle Bücher mit festen (net) Preisen, und ferner jedes Buch mit einem festen suet) Preise herauszubringen. Die Frage des festen Ladenpreises, nicht allein in bezug aus Bücher, sondern auch auf andere Artikel, ist eine sehr ernste für Detail- und Engros-Händler in unserem Lande. Es ist beobachtet worden, daß die Konkurrenzfreiheit, wenn sie vom Fabrikanten eines Artikels gestattet wird, in kurzer Zeit sich gegen ihn kehrt, daß hie und da in zwei oder drei Saisons ein sehr großes Kapital, das in irgend einer Industrie oder in der Produktion irgend eines Artikels fest gelegt war, vollständig verloren wird durch die Tatsache, daß der Fabrikant seine Ware nicht mehr anbringen kann wegen der verschiedenen Preisunterbietungen, die der Artikel durch zumachen hatte, wodurch die Kaufleute im ganzen Lande, die doch schließlich seine beständige Absatzquelle sein müssen, wenn er überhaupt sein Geschäft weiter betreiben will, das Vertrauen zu seinem Artikel verloren haben. Dieser Punkt ist für den Detailhandel in Büchern von allergrößter Wichtigkeit, um so mehr, als Bücher kein wirklicher Bedarfsartikel sind und nicht so sehr die Massen zu Käufern haben wie Kleidung und anderes. Es fragt sich, ob es weise ist, feste Preiskontrolle an zuraten, wenn man die Sache als abstraktes Prinzip be trachtet, nach dem dies ökonomisch falsch wäre; aber eins ist sicher, daß, sobald die Preiskontrolle ungerecht wird, das Publikum sich wehren und die Besserung der Verhältnisse erzwingen wird. Es herrscht nach der Meinung einflußreicher Personen jetzt ein besserer Geist in den Vereinigten Staaten, und bessere Bedingungen sind zu erwarten. Die Rabatt-Regulierung, wie sie von der »ti-woriean UooüssUers Lssoeiation« angestrebt wird, wird es jedem Buchhändler ermöglichen, sein Geschäft mit Aussicht auf entsprechenden Gewinn zu führen. Hoffent lich ist die Zeit nicht mehr allzu fern, wo ein internationales System der Preisfestsetzung für Bücher aufgestellt wird. Der Buchdruck - Preistarif. <Vgl. Nr. 1LS iS. 678g u. ss.j, 118, 166, 1SL d. Bl.> Eine Erwiderung von Max Paschke. Im Auslegen seid frisch und munterl Legt ihr's nicht aus, so legt was unter. Goethe, Zahme .leinen II. In der Nr. 166 des Börsenblattes vom 21. Juli 1910 wird von dem Generalsekretär des Deutschen Buchdrucker vereins, Herrn Franz Köhler, der Versuch unternommen, die in meinem Bericht (Nr. 148) mit genauer Quellenangabe veröffentlichten Äußerungen einer Minderheit von Buch druckereibesitzern und eines angesehenen Organs der öffent lichen Meinung zu widerlegen. Trotzdem dieser Versuch jedes Eingehen auf die be handelte Sache selbst vermissen läßt, erheischt er eine Ent gegnung, weil sein Verfasser die Unmöglichkeit sachlicher Widerlegung der berichteten Tatsachen durch willkürliche und sinnwidrige Unterlegung angeblich verfolgter Absichten zu verdecken sucht. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Der den Gegenstand der Kritik bildende Bericht stützt sich auf die weder vom Vorstande des Buchdruckeroereins noch von den beteiligten Firmen auch nur in einem Punkte widerlegte Tatsache, daß in der Praxis ganz allgemein die theoretisch konstruierten Mindestsätze des Pceistarifs auch von den größten und leistungsfähigsten Buchdruckereien nicht eingehalten werden. Die in dem Aufsatz »Theorie und Praxis im Buch gewerbe« zitierten Auslastungen der »Deutschen Buchdrucker zeitung« und der »Rheinisch-Westfälischen Zeitung« will Herr Köhler als Beauftragter des Deutschen Buchdrucker vereins dadurch entkräften, daß er sie als »zumeist unzu treffende Äußerungen anonymer Opponenten« hinstellt. Den Beweis für das »Unzutreffende« der außerordentlich über zeugenden Ausführungen bleibt er schuldig. Zutreffend ist die Vermutung, daß die Veröffentlichung im Börsenblatt im Einvernehmen mit der Druckpreis-Kom misston des Deutschen Verlegervercins erfolgt ist. Dieser Umstand allein läßt die sonderbare Behauptung, daß es darauf abgesehen sei, die Wirkungslosigkeit des Preistarifs zu beweisen, in recht eigentümlichem Lichte erscheinen. Eine Einrichtung, deren Wirkungslosigkeit man beweisen zu können glaubt, braucht man nicht zu bekämpfen, wie es der Ver legerverein mit dem Preistarif tut. Es fällt natürlich keinem Verleger ein, die wesentlich unter den Minimalsätzen des Tarifs stehenden Angebotpreise der Berliner und Leipziger Großdruckereien »zu billig« zu finden, oder, wie sich Herr Köhler ausdrückt, »mit den niedrigsten Schleuderpreisen auf eine Stufe zu stellen«. Das gerade Gegenteil ist der Fall. Der Verlag hält diese bedeutend unter den Tarifsätzen stehenden Preise für in jeder Beziehung angemessen, und er ist seiner überzeugt davon, daß diese Angebote zustande gekommen sind auf Grund einwandfreier, kaufmännisch richtiger Kalkulationen und unter Anrechnung eines vollkommen ausreichenden Gewinnaufschlages. Weil also die leistungsfähigsten Firmen des deutschen Buchgewerbes in der Lage sind und sich für berechtigt halten, allgemein auch mit neuen Auftraggebern wesentlich unter den Minimalsätzen des Preistarifs zu ar beiten, deshalb sind die Tarifsätze für kleinere und weniger leistungsfähige Firmen ganz unerreichbar hoch, und aus dem gleichen Grunde ist die Durchführung des Tarifs in der be absichtigten Art und Weise ein Unding. — Was zu be weisen war! Die Behauptung des Generalsekretärs des Buchdrucker vereins, der Preistarif sei kein Minimal-, sondern ein Normal-Tarif, ist nur ein Jonglieren mit Worten. Die allein maßgebenden Organe des Vereins geben die Wider legung, wofür nur zwei Beispiele angeführt seien. Herr Kommerzienrat Büxenstein in der entscheidenden Haupt versammlung am 24. Juni 1907; »Es ist nicht zu aber sehen, daß die festgesetzten Preise (des Tarifs) Minimal preise sind«; der Vorsitzende des Ehrengerichts für Bayern in der Zeitschrift 1907 Nr. 83; ». . . daß der neue Tarif als Minimaltarif auszusaffen ist, und daß seine Positionen bei Preisangeboten unter gar keinen Umständen nach unten reguliert werden dürfen«. Soll gesagt werden, daß diese Absichten aufgegeben sind? Um einer Legendenbildung rechtzeitig vorzubeugen, muß der Auffassung entgegengetreten werden, daß der Verleger verein erst durch seine Agitation in die an sich harmlose Angelegenheit des Preistarifs die Opposition hineingetragen Habs. Diese Ansicht beruht sicher auf Unkenntnis der maß gebenden Ursachen. Erst Jahr und Tag nach dem Inkraft treten des Preistarifs, erst als sich seine schädigenden Folge erscheinungen in der Praxis fühlbar machten und die Klagen der Mitglieder sich mehrten, entschloß sich der Verlegeroerein 1272
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