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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1910
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- Deutsch
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oR 204, 3, September 1910. vlrs-nMaU s. d. TIschn, Buchh»»d-t. 9973 Nichtamtlicher Teil. Autoragenten, worüber Herr W. Heincmann (London) einen lehrreichen Bericht ausgearbcitet hatte: Der literarische Agent, der hauptsächlich in England und in den Vereinigten Staaten zwischen den Auior und die Verleger tritt, spielte früher die Rolle eines Freundes und Leiters von noch im Dunkeln gelassenen Talenten; jetzt aber ist er der Bevollmächtigte der zur Geltung gelangten (arrivss) Schriftsteller geworden, der das ver meintliche oder wirkliche geschäftliche Unvermögen des Autors ausbeutet. In den letzten Jahren hch er sich besonders auf zwei Gattungen von Werken von nationaler oder internationaler Bedeutung geworfen: auf die Romane und die sensationellen Bücher wie Reise- und Memoiren werke. Um seine Kommission zu gewinnen, spornt er eine ganze Anzahl von Verlegern an, in gegenseitige Konkurrenz zu treten und die Mode gewordenen Autoren einander streitig zu machen. Zu diesem Zwecke streut er ein die Be ziehungen zwischen den beiden Parteien keineswegs fördern des Mißtrauen aus und schleppt den Autor von einem Ver lagsgeschäft zum anderen, so daß sich denn auch die Werke vieler modernen Schriftsteller zu ihrem großen Schaden in den Katalogen einer ganzen Anzahl von Verlagshäusern zerstreut befinden, »die alle unzufrieden find und gegen ein ander arbeiten, um die mit einem solchen System unvermeid lich zusammenhängenden Verluste auszugleichen,. Der Autor wird durch den Agenten zu einer hastigen, ungesunden Produktion getrieben und opfert so den Gesamtwert seiner Erzeugnisse, die nicht mehr in einer einheitlichen Sammlung vollständiger Werke erscheinen; tatsächlich kann ein Verleger für eine Reihe von Bänden desselben Autors sich weit mehr ins Zeug legen und mehr Geld aufwenden als zehn Verleger, von denen jeder nur je ein einziges Werk besitzt, das zu tun vermögen. Diese im Grunde schlingpflanzen artig wuchernde Einmischung der literarischen Agenten in die Verhältnisse zwischen Autoren und Verlegern bildet nach dem Berichterstatter somit eins wahre Gefahr, die den Gang der Geschäfte hindert, die gegenseitigen Beziehungen stört und gerade dasjenige Moment, das deren Grundlage bilden sollte, daraus verbannt, nämlich das unmittelbare freundschaftliche, ja herzliche Einvernehmen. In der Diskussion stellte man fest, daß die Gepflogen heit, sich der Hilfe von Agenten zu bedienen, nach und nach sich auch aus dem Fcstlande Eingang zu verschaffen suche, daß man anderseits aber genau unterscheiden müsse zwischen ihr und der Organisation der Autoren, die sich zu Gesell schaften zusammengefunden haben, um ihre Reproduktions oder Aufführungsrechte zu verwerten, Gesellschaften, die, wie die Looiötd äes KSVS äs lsttrss eine wohltätige Wirkung ausüben. Alle Redner waren darin einig, daß es das lebhafteste Bestreben des ehrlichen Verlegers sein müsse, das Vertrauen des Autors zu gewinnen, seine Arbeiten zu fördern, an seinen Erfolgen und Enttäuschungen Anteil zu nehmen, die von ihm eingereichten Manuskripte selber zu lesen und mit ihm in steter und unmittelbarer Berührung zu bleiben. Dies hindert nicht, ein wachsames Auge auf das Geschäftsgebaren und tue Praktiken der Mittelspersonen zu richten, die eigentlich eher Eindringlinge sind, und deren zersetzende Wirksamkeit eingedämmt und zwecklos gemacht werden sollte. Eine zweite Frage, betreffend die »Regelung der Anstände von Verlegern verschiedener Länder durch Schiedsgerichte-, verdient ebenfalls die ernste Beachtung der Autoren auf sich zu ziehen, da alles, was die Ursachen zu Unstimmigkeiten zwischen ihren natürlichen geschäftlichen Vertretern, den Verlegern, verringert oder abschwächt, nur zum Vorteil der Autoren ausschlagen kann. In einem kurzen Be- Börfenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. richte hatte Herr C. H. Robbers (Amnerdam) namentlich die Zweckmäßigkeit betont, solche Zwistigkeiten Schiedsrichtern von verschiedener Nationalität oder aus deren Verlangen hin einem Oberschiedsrichter, der einer dritten Nation anzuge hören hätte, zu unterbreiten. Die Sektion ä. ging aber weiter; mir kräftiger Hand wurde durch Übertragung dieser Ausgabe an eine aus den Herren Fouret, Heinemann, Hetzet, Leclerc und dem Berichterstatter zusammengesetzte Spezial- kommission gleich die gesamte Einrichtung eines derartigen in seiner innern Struktur durch die Diskussion klar beleuchteten Organismus aufgestellt: Herrscht zwischen zwei Verlegern zweier verschiedenen Länder, z. B. in bezug auf ein Verlags-, Vervielfältigungs- oder überletzungsrecht, eine Differenz, und wünschen sie einen langsamen, kostspieligen geriwilichen Austrag der selben zu vermeiden, so können sie zu schiedsgericht licher Beilegung ihre Zuflucht nehmen, was freilich den Entschluß bedingt, sich von vornherein den Entscheidungen der Schiedsrichter zu unterwerfen. Jede Partei ernennt dann einen Schiedsrichter aus der Zahl der mit einem solchen Ver trauen beehrten Landsleute. Gelangen die beiden zu einer Verständigung, so wird die Differenz dadurch aus dem Wege geschafft. Können sie sich aber nicht einigen, so haben sie durch eine gemeinsam zu unterzeichnende neue schiistliche Eingabe die Ernennung eines dritten Schiedsrichters zu verlangen. Dieser wird vom Vorsitzenden des leitenden Ausschusses aus dem vom ständigen Bureau zusammengestellten Verzeichnis der jenigen Schiedsrichter ausgewählt, die die Landesvereine schon zum voraus als allfällige, zu solchen Funktionen geeignete Persönlichkeiten bezeichnet haben. Die Entscheidung dieses dritten Schiedsrichters unterliegt keiner Berufung mehr, sondern ihre Durchführung ist für die Parteien unbedingt verbindlich. Diese neue Einrichtung scheint einfach und ohne große Kosten in Tätigkeit gesetzt werden zu können, mit Ausnahme derjenigen Auslagen, die durch Reisen der Schiedsrichter oder durch Befragen von Rechtsbeiständen, sofern die Einholung von deren Ansicht für notwendig gehalten wird, verursacht werden. Mit Befriedigung vernahm die Versammlung aus dem Munde einiger Praktiker, daß eine solche schiedsrichter liche Beilegung von Differenzen in einigen Ländern schon gute Dienste geleistet habe und ein wirksames Mittel zur schnellen Erledigung von Unstimmigkeiten bilde. Die Aufrechterhaltung des Ladenpreises oder des in Katalogen vermerkten Preises in den internationalen Beziehungen scheint auf den ersten Blick nur die Buch händler zu berühren; es bedarf aber nur eines Augenblicks des Nachdenkens, um zu zeigen, daß jede Beeinträchtigung des normalen Vertriebes jener Ware sui zsusris, die das Buch darstellt, geeignet ist, auch den Kunden, den Leser und den Gelehrten in seinen Bezügen zu hemmen. Der schlimmste Feind loyaler Geschäftsgebarung ist die Willkür, die durch Unsicherheit der Bezugspreise geschaffene Verwirrung. Nach dieser Richtung hin sind zwei Erscheinungen möglich. Einmal können die Verleger in anderen Ländern unter dem Ladenpreis verkaufen und dadurch den Einzelverkäufern einen unlauteren Wettbewerb bereiten. Das Mute! zur Ab hilfe besteht dann in jeder Maßnahme, die das Ziel ver folgt, dem Ladenpreis auch im Auslande Geltung zu ver schaffen, und zwar durch eine ausdehnende Anwendung der jenigen Bestimmungen der Verkaufsordnung, die die ver schiedenen Landesoereine hierüber in ihren eigenen Regle ments aufgestellt haben. Nun hatte Herr van Stockum in einem mit zahlreichen Belegen versehenen und lehrreichen Bericht die Bestimmungen, die von den Landesorganisationen zugunsten der Aufrecht- >208
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