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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1910
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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10062 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Aei!. ^ 206. 6. September 1910- K. bayerisches Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Nr. 13037. München, den 12. Juni 1910. An die Vorstandschaft des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig. Das K. Staatsministerium hat wiederholt die ihm unter stellten Anstaltsvorstände nachdrücklichst angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß neben der neuen Auflage eines Lehr buches der Gebrauch der alten nicht behindert werde. Auch hat es durch Entschließung vom 2. Juli 1896 (Ministerial blatt für Kirchen- und Schulangelegenheiten im Königreiche Bayern 1896, 221 f.) die Weisung ergehen lassen, die Beschlußfassung über die einzuführenden Lehrbücher jeweils vor dem Schlüsse des Schuljahres vorzunehmen, damit der ungestörte Bezug der Bücher von den Buchhandlungen während der Herbstferien vorbereitet werden könne. Den von der Vorstandschaft des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler geäußerten Wünschen ist also in Bayern bereits Rechnung getragen. I. A. v. Schaetz. Herzoglich Braunschweig-Liineburgisches Staatsministerium. Nr. 3009 8. Braunschweig, den 16. Juli 1910. Auf die Eingabe vom 26. Mai d. Js. teilen wir dem Vorstande des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler er gebenst mit, daß auf unsere Anweisung von den Schul aufsichtsbehörden im Herzogtums Braunschweig über den Gebrauch von Schul- und Lehrbüchern in den Schulen neue Anordnungen erlassen sind. Wir teilen dem Vorstande in den Anlagen Abschriften dieser Erlasse zur gefälligen Kenntnis nahme mit und glauben, daß durch diese Vorschriften den dorlseits ausgesprochenen Wünschen in sachgemäßer Weise entsprochen sein wird. Hartwieg. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. (Abschrift.) Herzog!. Braunschw.-Lüneb. Wolfenbüttel, den Konsistorium. An sämtliche Landschulinspektoren, Direktoren und Dirigenten der höheren Mädchen- und Bürgerschulen, sowie Lokalschulinspektoren des Landes. Zu einem gleichmäßigen und gedeihlichen Unterrichts betriebe an den uns unterstellten höheren Unterrichtsanstalten ist es ohne Zweifel erforderlich, daß die dabei im Gebrauch befindlichen Hilfsbücher und Texte sämtlichen Schülern und Schülerinnen in möglichst gleichlautender Fassung vorliegen. Demgemäß wird von den Schulleitungen darauf zu halten sein, daß die Schüler und Schülerinnen diese Bücher nur in der jeweilig neuesten Auflage kaufen und benutzen. Wir wünschen jedoch, daß diese Maßregel nicht allzu streng ge- handhabt wird und davon in solchen Fällen abzusehen ist, in denen sich neuere Auflagen von den älteren nicht wesent lich unterscheiden. In den Volksschulen ist dagegen bei Einführung neuer Auflagen der bislang in Gebrauch befindlichen Hlllssbücher mit möglichster Schonung und Berücksichtigung der Verhält nisse zu verfahren. Zugleich weisen wir darauf hin, daß es ebenso dem Interesse der Schule, wie andererseits der Billig keit entspricht, über etwaige Wechsel in den Hülfsbüchern, so wie über die zur Lektüre in Aussicht genommenen Schrift stellertexte die Sortimentsbuchhändler am Orte rechtzeitig gegen Semesterschluß mit Nachricht zu versehen, damit sie sich vor Verlusten schützen und die Hülssbücher und Texte zu Beginn der neuen Schulzeit in genügender Anzahl vorrätig halten können. Etwaige besondere in dieser Hinsicht bereits von den Schulleitern mit den Buchhändlern am Orte ge troffene Vereinbarungen bleiben in Kraft. Herzogliche Oberschulkommission. Nr. S90. (Abschrift., Braunschweig, den 29. Juni 1910. Zu einem gleichmäßigen und gedeihlichen Unterrichts betriebe ist es ohne Zweifel erforderlich, daß die dabei in Gebrauch befindlichen Hlllssbücher und Texte sämtlichen Schülern der Klasse in möglichst gleichlautender Fassung vorliegen. Dementsprechend wird durchgehends von den Schulleitungen den Schülern vorgeschrieben, daß sie diese Bücher grundsätzlich nur in der jeweilig neuesten Auflage kaufen und benutzen sollen. Indem wir dieses Prinzip an sich ausdrücklich gutheißeu, geben wir doch zugleich anheim, es nicht allzu rigoros und etwa auch in solchen Fällen durchzuführen, wo ältere und neuere Auflagen sich entweder garnicht oder doch nur in ganz unwesentlichen, leicht ein zubessernden Einzelheiten von einander unterscheiden. Zugleich weisen wir darauf hin, daß es ebenso dem Interesse der Schule, wie andererseits der Billigkeit entspricht, über etwaige Wechsel in den Hülfsbüchern, sowie über die zur Lektüre in Aussicht genommenen Schriftstellertexte die Sortimsnts- buchhändler am Orte rechtzeitig gegen Semesterschluß mit Nachricht zu versehen, damit sie sich vor Verlusten schützen und die Hlllssbücher und Texte zu Beginn der neuen Schul zeit in genügender Anzahl vorrätig halten können. Etwaige besondere in dieser Hinsicht bereits von den Schulleitern mit den Buchhändlern am Orte getroffene Vereinbarungen verbleiben in Kraft. (gez.) W. Brandes. An die Direktoren sämtlicher uns unterstehenden Lehranstalten. Senatskommission für Bremen, den 30. August 1910. das Unterrichtswesen. Ilnterrichtzkanzlei (Domshos 20). ä.-Ur. 11019 L.. Auf das gefällige Schreiben vom 26. Mai d. I. erwidern wir ergebenst, daß von der Mitteilung des Börsenvereins den Direktoren der höheren Schulen im Bremischen Staatsgebiets zu tunlichster Beachtung der geltend gemachten Wünsche Kenntnis gegeben ist. vr. Oelrichs. An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.
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