Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100906
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191009066
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100906
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-09
- Tag1910-09-06
- Monat1910-09
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Jlk 206, 6, September 1910. Amtlicher Teil, Mrl«ibl-tt I, I>. Dllchn, Bllchhalwcl, 10083 Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern, Darmstadt, den 24,Juni1910, Zu Nr, M, d, I, I 80S8. Es ist uns nicht bekannt geworden, daß die in Ihrem geschätzten Schreiben vom 26, o. Mts, beklagten Mißstände in den Schulen unseres Bereichs besonders hervorgetreten sind. Vielmehr haben wir recht häufig schon Klagen im der Richtung gehört, daß neue Auflagen gewisser Bischer Änderungen aufweisen, die man sich nur aus dem Bestreben erklären könne, die Benutzung der älteren Auflagen neben den neueren unmöglich zu machen. Immerhin erkennen wir an, daß, wo die Dinge so liegen, wie von Ihnen angegeben, Abhilfe getroffen werden muß. Wir haben deshalb vorsorglich das in 2 Abdrücken hier beigefügte Amtsblatt erlassen. Fürstlich Lippisches Staatsministerium, Detmold, den 2. Juni 1910, J,-Nr, 2348, Dem Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buch händler erwidert das Staatsministerium, daß aus Anlaß des dortigen Schreibens vom 26, v, M, wegen Anschaffung der in den Schulen benutzten Schul- und Lehrbücher die erforderlichen Ermittelungen angeordnet sind, v. Geoekot, An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig, Oberschulbehörde, Lübeck, den 2, Juli 1910, Nr. 3156, Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheilen, Eisenhuth, An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, 7, Zu Nr, M, d. I. I, 8038^^ Betreffend: Die Einführung Darmstadt, am 24,Juni 1910, von Schulbüchern, Das Großherzogliche Ministerium des Innern Abteilung für Schulangelegcnheiten an sämtliche unterstellten Behörden, Manche Schulbücher weisen in ihren Neuauflagen Ände rungen auf, die man sich nur aus dem Bestreben erkären kann, die Benutzung der älteren Auflage neben der neueren unmöglich zu machen. Von seiten der Schule ist im Interesse der Eltern alles zu vermeiden, was dieses Bestreben fördern könnte. Aus demselben Grunde ist auch die Anschaffung von An hängen nicht zu fordern, dis, ohne für sich allein käuflich zu sein, anderen Lehrbüchern beigeheftet sind. Jedenfalls sehen wir uns veranlaßt, zu bestimmen, 1. daß den Schülern nicht verboten werden darf, ältere Auflagen eines eingeführten Lehrbuchs zu benutzen, wenn sich diese von den neuesten Auflagen nur in unerheblichen und leicht zu berichtigenden Einzelheiten oder gar nur durch die Auflageziffer und die Jahreszahl auf dem Titelblatt unterscheiden; und 2, daß den Schülern alljährlich spätestens 8 Tage vor dem Schluffe des Schuljahres ein Verzeichnis der im nächsten Schuljahr zu benützenden Bücher mitzuteilen ist, damit deren Beschaffung rechtzeitig erfolgen kann. Wenn die eingesührten Lehrbücher in dem gedruckten Jahresbericht verzeichnet sind, wie dies zweckmäßigerweise an vielen Anstalten der Fall zu sein pflegt, so wird letzterer Bestimmung am einfachsten dadurch entsprochen, daß der Jahresbericht 8 Tage vor dem Schuljahrsschluß aus gegeben wird. Den Buchhändlern ist aus Verlangen ebenfalls so zeitig als möglich entsprechende Auskunft zu geben. An den Bestimmungen unseres Ausschreibens vom 19,April 1902 wird durch Vorstehendes nichts geändert. Eisenhuth, Fritz. Auf die Eingabe vom 26, Mai ds, Js, erwidern wir dem Vorstande des Börsenoereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, daß hier bereits nach den in der Eingabe ge äußerten Wünschen im wesentlichen immer verfahren worden ist und daß dies auch künftig geschehen wird. Die Oberschulbehörde, v. Kulenkamp. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig in Leipzig, Großherzogliches Justiz-Ministerium, Schwerin i,M, den 4. Juni 1910. Gr,-Nr, 11507 g. Zum Vortrag vom 26. Mai d, Js. Die nebenbezeichnete Eingabe des Vorstandes vom 26. Mai d, Js, betr, Gebrauch liegen gebliebener Auflagen von Lehrbüchern pp. und rechtzeitige Mitteilung der Lehr bücher an die Schüler vor dem Gebrauche derselben pp, ist den Leitern der höheren Unterrichtsanstalten hiesigen Groß herzogtums zur Kenntnisnahme und Berücksichtigung mil geteilt worden. Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten. Langfeld. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizi nal-Angelegenh eiten. v II Nr, 1432, U III L. Berlin V, 64, den 27. Juni 1910. Dem Vorstand erwidere ich auf die Eingabe vom 8, Juni d. Js,, daß Anordnung getroffen ist, wonach An fragen der Buchhändler darüber, welche Bücher in dem neuen Schuljahre bezw, -Halbjahre in den Schulen gebraucht werden, nach Möglichkeit rechtzeitig beantwortet werden können. Der Königlich Preußische Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Aufträge, Köpke, An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler z. H. des Herrn Karl Siegismund in Leipzig, 1311»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder