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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1910
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- Deutsch
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10752 Börsenblattd. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 218, 20. September 1910. glauben, ihrer Pflicht bezüglich der Anmeldung ihrer Ansprüche im Konkurse genügt zu haben. Wir machen darauf aufmerksam, daß das nicht der Fall ist; nach § 139 K.-O. ist jeder Gläubiger verpflichtet, seine Ansprüche unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung beim zuständigen Amtsgericht zur An meldung zu bringen. Wir empfehlen allen Beteiligten, das zur Vermeidung von Nachteilen zu beachten. In der vorliegenden Konkurssache läuft die Frist zur Anmeldung der Forderungen am 30. September ab. Schaufenster-Wettbewerb in Berlin. — Ein zweiter Schau fenster-Wettbewerb für Groß-Berlin wird während der Tage vom 21. bis einschließlich 25. September gehalten werden. Die Zahl der Anmeldungen übersteigt die des Vorjahres. *Mit1eldeutscher-Buchhündler-Berband. — Die dies jährige Herbstversammlung des Mitteldeutschen Buchhändler-Ver bandes wird am Sonntag, 9. Oktober, IO'/, Uhr, im Hotel Schütz in Gießen gehalten werden. Anmeldungen nimmt Herr E. Legler, in Firma Rickersche Universitätsbuchhandlung in Gießen, entgegen. Union, Betriebs- und Verlagsgesellschaft m. b. H. in Berlin. — Handelsregister-Eintragung: In das Handelsregister 6 des Unterzeichneten Gerichts ist am 10. September 1910 eingetragen worden; Nr. 8255. Union, Betriebs- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unter nehmens: Verlag von Zeitschriften jeder Art, sowie von Reklame geschäften. Das Stammkapital beträgt 90 000 Geschäfts führer: Redakteur Johannes Richter in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschafts vertrag ist am 15. August 1910 festgestellt. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Herr Richter leistet die Stammeinlage dadurch, daß er den Verlag der Zeitschrift »Deutscher Eisenbahn-Courier« in die Gesellschaft einbringt. Der Geldwert dieser Einlage wird auf 45 000 ^ (fünfundvierzigtausend Mark) festgesetzt und dafür angenommen. Herr Nitzschke leistet die Stamm einlage, indem er 5000 (fünftausend Mark) in bar zahlt, im übrigen das ihm gehörige, bisher unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma »Union, Telefon Reklame Institut Isidor Jacobsthal Nachfolger« betriebene Handelsgeschäft mit dem ge samten Inventar, Warenbestand und allen Außenständen in die Gesellschaft einbringt. Der Wert dieser Einlage beträgt 40000 ^ lvierzigtausend Mark), wird hierfür angenommen und in dieser Höhe auf das Stammkapital gemacht. Berlin, den 10. September 1910. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 122. Eine große ziolonialbibliothek. — Zweifellos die größte Kolonialbibliothek der Gegenwart ist diejenige, die sich im Ge bäude des Uo^al Oolonial Inbtituts in der Northumberland Avenue in London befindet. Sie wurde zugleich mit der Be gründung dieser englischen Kolonialgesellschaft vor nunmehr ein undvierzig Jahren angelegt und wuchs nach anfänglichem Zögern in raschem Zeitmaß zu einer der größten Sonderbibliotheken an, die im heutigen London vorhanden sind. Während der ersten fünf Jahre ihres Bestehens, d. h. bis zum Schluß des Jahres 1873, zählte sie nur wenig über 300 Bände, von denen zudem ein großer Teil sich mehr auf allgemeine Kolonialfragen als auf das englische Kolonialreich bezog. Seit jener Zeit aber wuchs teils durch Geschenk teils durch Ankauf die Bibliothek so an, daß nach Ausscheidung aller nicht in ihr Sonderbereich gehörigen Bücher schon dreizehn Jahre nach der ersten Gründung der erste Katalog herausgegeben werden konnte, der einen Be stand von 2500 Bänden auswies; 1886 folgte der zweite, der 7291 Werke verzeichnete. Heute enthält der Katalog über 75 000 Bände und Hefte (Broschüren) aus jedem Bereich des kolonialen Lebens. Das Institut war zuerst sehr bescheiden im Wesrminster- viertel untergebracht, siedelte sodann nach Suffolk Street und vor einigen Jahren in das gegenwärtige große Gebäude in Northumber land Avenue über. Die Bibliothek ist in Abteilungen eingeteilt, die für jeden Teil des englischen Kolonialreiches, vom großen kanadischen Reiche bis zu der kleinsten malayischen oder west indischen Insel, die einschlägige Literatur enthalten und so ein großartiges Bild der umfassenden kolonisatorischen Tätigkeit des englischen Volkes geben. (Nach: »Doiteä Lmpire«.) Sprechsaal. Auch ein Kapitel zur -Liefcrungspflicht des Verlegers«. Am 3. September verlangte ich vom Auslieferungslager der Firma Axel Juncker, Verlag, Charlottenburg, die laut Adreßbuch at ausliefert, ein bei mir bestelltes Buch, doch fehlte dasselbe auf dem Auslieferungslager, wie dies leider sehr oft bei at-ausliefern- den Firmen der Fall ist. Ich wiederholte deshalb am 7. Sep tember meine Bestellung mit direkter Karte vom Verlagsorte mit dem Zusatz »Eiligst wiederholt, da in L. nicht ausgeliefert werden konnte!«, und bat um sofortige Übersendung direkt per Kreuzband. Heute, am 14. September, kommt diese Karte im Zettelpaket über Leipzig mit der Notiz zurück: »Soeben via. Leipzig gesandt! Bitte, lt. Adreßbuch davon Notiz zu nehmen, daß wir direkt nur an Firmen liefern, mit denen wir in regelmäßigem Verkehr stehen, d. h. solchen, die sich für unsere Nova interessieren.« Hochachtungs voll: A. I Das Buch selbst traf gleichfalls heute im Eil- ballen ein! — Die Sache ist nicht von großer Bedeutung, aber prinzipell doch von Wichtigkeit. Ich meine, daß in einem Falle, wie dem vorliegenden, ganz abgesehen davon, daß ich der Firma wieder holt Ostermeßsaldi, wenn auch nur kleine, angewiesen habe, der betreffende Verleger verpflichtet ist, direkt zu liefern. Wenn er Zweifel an der Bonität der Firma hegt, kann er ja unter Nachnahme senden; das kam allerdings hier nicht in Betracht, da ich ja bestraft werden sollte, weil ich mich nicht in der von Herrn Juncker gewünschten Weise für seinen Verlag verwendet habe! Hier liegt das große Unrecht eines auf einem einseitigen Standpunkt stehenden Verlegers, der von allen Sortimentern das gleiche verlangt, ohne Rücksicht auf lokale Verhältnisse zu nehmen, die er naturgemäß nicht kennen kann. Ein Verleger sich verwenden kann, in der Hoffnung auf Absatz, er wird aber nicht auf Wunsch des Verlegers Sachen bestellen, um diese spazieren fahren zu lassen und sich selbst unnötige Kosten zu verursachen. Es wäre wirklich zu wünschen, wenn derartige veraltete An- sichten, wie sie der Axel Junckersche Verlag, Charlottenburg, ver tritt, recht bald im modernen Geschäftsleben verschwänden und kaufmännisch gerechte Prinzipien an ihre Stelle träten! Weimar, 14. September 1910. Alexander Huschke Nachf. Rudolf Buchmann. Erwiderung. Wenn eine Buchhandlung einer Haupt-, Residenz-und Kultur stadt, wie die obige, im Laufe von mehreren Jahren einem guten modern belletristischen Verlage nur gänzlich geringfügigen Saldo zahlt, keine Nova und nur vereinzelt bar verlangt, so heißt das doch so viel wie: »für diesen Verlag verwende ich mich nicht«. Dies jedenfalls hat die obige Firma so konsequent durchzuführen fertig gebracht, daß sie es u. a. für zeitgemäß befunden hat, in meinem Verlage erschienene Bücher des in Weimar wohnhaften und anderswo nicht ganz unbekannten Johs. Schlaf gänzlich zu Ebenso selbverständlich und gerechtfertigt ich es finde, wenn rührige und mit der Zeit gehende Sortimentsfirmen (was nicht immer größere Firmen heißen soll) große Anforderungen hinsichtlich des Rabatts und der Kulanz an die Verleger stellen, und ebenso gern ich diesen in jeder möglichen Hinsicht entgegenkomme, ebenso selbstverständlich bestreite ich derjenigen Firma, die meinen Verlag nur notgedrungen benutzt, das Recht, von mir eine besondere und zeitraubende Gefälligkeit verlangen zu dürfen. Meine Lieferungs- bedingungen hinsichtlich direkter Zusendung stehen ordnungsgemäß im offiziellen Adreßbuch wie in dem Müllerschen aufgeführt. Berlin-Charlottenburg, 17. September 1910. Axel Juncker Verlag.
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