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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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fällig, daß eine Begründung überflüssig erscheint. Sicher ist, daß die Kenntnis der Stenographie heute vielfach verlangt wird und deshalb das Fortkommen besonders der jüngeren Kollegen erleichtern kann. Als Leiter des Kursus wurde ein er fahrener und erprobter Lehrer, Herr Walter Arndt, gewonnen. Da der Erfolg des Unterrichts für den einzelnen eine regelmäßige Teilnahme an den Kursusstunden und ein ständiges Mitarbeiten bedingt, so muß jedem Hörer die Verpflichtung zum regelmäßigen Besuche zur Bedingung gemacht werden. Aus demselben Grunde ist die Zahl der Hörerkarten, die ausgegeben werden, eine be schränkte. Die Beteiligung an dem Kursus ist für sämtliche Buch händler Berlins, selbstverständlich auch für Lehrlinge, kostenlos; die notwendigen Unterrichtsmittel (Lehrbuch und Schreibheft) werden zum Gesamtpreise von 1 geliefert. Der Kursus wird zehn Unterrichtsstunden umfassen, die vom 6. Oktober 1910 an jeden Mittwoch abends 8'/^ Uhr im Berliner Buchgewerbesaal, Dessauer Straße 2 (Papierhaus) abgehalten werden. Anmeldungen sind an den Vorstand der Krebs-Jubiläums-Stistung zu richten. Vücherschicksale. — Richard Ball, früherer deutscher Gesandtschaftssekretär in Petersburg und im Haag, der mit der deutschen Behörde im Prozeß lag, in Genf einen Verlag be gründete und unter dem Pseudonym »Spectator« zwei Broschüren veröffentlichte »Fürst Bülow als Angeklagter« und »I-a. obuts äs l'^llsmaxus« und dann mit Hinterlassung der Druckerschulden von Genf nach Schloß Bottmingen bei Basel ging, ist, wie die Vossische Zeitung meldete, in Arlesheim mit seiner Frau wegen Brandstiftung verhaftet worden. Er hatte die Restauflage seiner Werke mit 16 000 Fr. versichert und im Nebengebäude des Schlosses in Bottmingen untergebracht, das jetzt durch die Feuers brunst vollkommen zerstört ist. Man nimmt an, die Not habe ihn dazu getrieben, das Feuer anzulegen. Bildnis Kaiser Wilhelms II. — Zum fünfundzwanzig jährigen Regierungsjubiläum Kaiser Wilhelms II. hat die »Ver bindung für historische Kunst« in Berlin beschlossen, ein künstlerisches Bildnis des Monarchen zu veröffentlichen. Professor Ferdinand Schmutzer, der ausgezeichnete Wiener Graphiker, wurde von der Verbindung beauftragt, das Porträt zu radieren. Die Verbindung hat für diesen Zweck 10 000 zur Verfügung gestellt. Ausstellungspreis Brüssel 1S1V. — Der Leipziger Ver lagsbuchhandlung Rudolf Schick L Co. hat die Jury der Welt ausstellung in Brüssel die »Goldene Medaille« zuerkannt. Die Entwickelung des amerikanischen Bibliothekwesens. — Anläßlich der fünfundzwanzigsten Jahresversammlung des New Yorker Bibliothekvereins (I§6^v lädrar^ 61ub), die am Frei tag den 13. März d. I. stattfand, wurde eine Festschrift heraus gegeben, die einige genauere Angaben über das Wachstum der amerikanischen Bibliotheken seit fünfundzwanzig Jahren mitteilte. Einen Auszug, den das »Indrar^ lournal. aus dieser Festschrift bringt, entnehmen wir folgendes: Die größte Bibliothek der Ver einigten Staaten, die im Jahre 1885 vorhanden war, die Kongreßbibliothek in Washington, umfaßte damals 665000 Bände. Heute sind in diesem Lande zwei öffentliche Bibliotheken mit je über 1 Million Bände, sowie vier weitere vorhanden, die an Umfang die damalige Kongreßbibliothek übertreffen. Zwischen 300 000 und 600 000 Bänden besaßen im Jahre 1885 nur zwei amerikanische Bibliotheken, heute, d. h. im Jahre 1909, deren neun; zwischen 100 000 und 300 000 Bänden damals 16, heute 62, zwischen 60 000 und 100 000 Bänden damals 30, heute 141 Bibliotheken. Mehr als 60 000 Bände besaßen im ganzen Gebiete der Vereinigten Staaten im Jahre 1886 nur 48 Bibliotheken, im Jahre 1909 da gegen 218; über 1000 Bände besaßen damals im ganzen Lande 2987 Bibliotheken, heute sind es 6640; und die Zahl der Bibliotheken mit über 300000 Bänden ist heute fünfmal so groß als damals. Die Gesamtzahl der Bände in den Bibliotheken des Landes ist im Laufe dieser fünfundzwanzig Jahre von 20 auf 63 Millionen gestiegen. Die Tätigkeit dieser Bibliotheken hielt natürlich mit dem Wachstum ihrer Bestände annähernd gleichen Schritt. Zwar liegt über die Zahl der Ausleihungen im Jahre 1886 keine Statistik vor, allein im Jahre 1876 betrug Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel /7. Jahrgang. die Zahl der Ausleihungen im ganzen Gebiete der Vereinigten Staaten 8 800 000, während sie im Jahre 1896 auf 35 000 000 gestiegen war; schätzungsweise darf man also wohl annehmen, daß die Zahl der Ausleihungen im Jahre 1885 rund 20, im Jahre 1909 dagegen etwa 75 Millionen Fälle betrug. Jedenfalls war im Jahre 1909 die Zahl der Ausleihungen der New Yorker öffentlichen Bibliothek allein fast so groß wie die entsprechende Zahl für das ganze Gebiet der Vereinigten Staaten im Jahre 1876, und im Staate New York waren im Jahre 1909 mehr Bände im Umlauf, als im Jahre 1885 in den gesamten Vereinigten Staaten. In Teilsätzen ausgedrückt haben die öffentlichen Bibliotheken der Vereinigten Staaten (im weitesten Sinne des Wortes) seit 1885 um 59 Prozent zuge- nommen, die Zahl der Bände in den Leihbibliotheken des Landes um 215 Prozent, der Umlauf der Bücher um 275 Prozent. Am anschaulichsten tritt diese Entwicklung in einzelnen New Yorker Bibliotheken zutage. Als im Jahre 1885 der New Yorker Bibliotheksverein an der Columbia-Universität begründet wurde, zählte diese Bibliothek nur 68 000 Bände, weniger als heute die Sonderbibliotheken der New Yorker Rechtsanwälte oder medi zinischen Akademie zählen, heute dagegen 450 000 Bände mit einem jährlichen Zuwachs von 16 000 bis 20 000 Bänden. Die Astor- und Lenox-Bibliothek, sowie die sonstigen Teile der heute als Vorlc ?udlio Inbrar^ vereinigten Bibliotheken umfaßten zu sammen nur 282 000 Bände, während sie heute über 1 Million Bände mehr als damals aufweisen. In Brooklyn waren 1885 in sämtlichen öffentlichen Bibliotheken nur 201000 Bände vor handen; heute besitzt die Brooklyner öffentliche Bibliothek allein deren 553 217, während in den anderen Bibliotheken des Stadt teils etwa 365 000 vereinigt sind. In Queens County, wo 1885 nur etwa 6000 Bände vorhanden waren, ist diese Zahl heute auf etwa 100 000 gestiegen. Dazu kommt noch die außerordentliche Entwicklung der jKinderbibliotheken, Schul bibliotheken, Wanderbibliotheken usw., die mit dem Jahre 1885 nicht in Vergleich gestellt werden können, weil sie damals überhaupt noch nicht verhanden waren. Diese Steigerung wird voraussichtlich auch während des nächsten Vierteljahrhunderts anhalten, wenn auch die einzelnen Züge dieser Entwicklung von der jetzt vollendeten abweichen, vor allem wohl die Fach- und Sonderbibliotheken einen größeren Platz als bisher im Gesamtbetrieb der öffentlichen Bibliotheken der Ver einigten Staaten einnehmen werden. (Nach: »Ibo lübrar^ lourasl«.) Widerrechtliche Verwendung fremden geistigen Eigen tums. (Nachdruck verboten.) — Der Handels- und Privat lehrer S. in Magdeburg war vom dortigen Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen wegen Betrugs versuchs im Rückfall verurteilt worden. Das Gericht hatte fest gestellt, daß S. der in Berlin-Schöneberg erscheinenden »Lustigen Wochenchronik« ein Gedicht entnommen hatte und dasselbe mit geringfügigen Änderungen der Redaktion des »Magdeburger Zentralanzeigers» als ein von ihm verfaßtes angeboten hatte. Der Redakteur kannte das Gedicht und befragte den Angeklagten, den er zu sich auf die Redaktion hatte kommen lassen, ob er der Verfasser sei, worauf dieser ihm entgegnete: »Selbstverständlich«. Ein Honorar hat S. zunächst nicht verlangt; doch ist nach dem Geschäftsgebrauch anzunehmen, daß er auf ein angemessenes Honorar gerechnet hat. Damit ist ein rechtswidriger Vermögens vorteil von ihm angestrebt worden dadurch, daß er durch Vor spiegelung falscher Tatsachen — nämlich durch die Fälschung über seine Urheberschaft — einen Irrtum hat erregen wollen. Die geringfügigen Änderungen, die der Angeklagte mit dem Gedichte vorgenommen hat, sind nicht so weitgehend, daß von einer Neu schöpfung die Rede sein könnte. Ein strafloser Versuch im Sinne des § 46 des Strafgesetzbuches kann hier nicht in Frage kommen, da die Betrugshandlung schon in der Einsendung des Gedichtes zu erblicken ist, also von einem »Rücktritt vom Ver such« oder von einer »tätigen Reue« nicht die Rede sein kann. — In Anbetracht der Vorstrafen des Angeklagten kam das Gericht damit zu der erwähnten Verurteilung. Gegen diese hat nun S. Revision eingelegt. In der Berufungsschrift wird aus geführt, daß mit der Einsendung die Ausführungshandlung noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Auch sei die Auffassung 1457
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