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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1910
- Strukturtyp
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- 1910-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1910
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaül. 229, 3. Oktober 1910. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 15. September d. I. konnte Herr Paul Hünerasky auf eine Tätigkeit von 25 Jahren als Gehilfe in der Hofbuchhandlung Moritz Perles in Wien zurückblicken. Der verdiente Jubilar ist ein gebürtiger Preußisch.Schlesier und hat seine buchhändlerische Laufbahn bei Prochaska in Teschen Wesen und seinen zuverlässigen Charakter bei allen, die ihn kennen, in erster Linie bei den Chefs und den Angestellten der Firma, die wärmsten Sympathien, die bei seinem Jubiläum zutage traten, erworben. Von seiten der Firma wurden ihm nebst dem Ausdrucke herzlichster Glückwünsche ein Wertpapier von nam- haftem Betrage, von seinen Kollegen und den Hilfsarbeitern praktische und sinnige Spenden gewidmet, auch die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler beglückwünschte den Jubilar. (Osterr.-ungar. Buchhändler-Correspondenz.) Fünfundzwanzig Jahre UuiversitätSrichter. — Der Geh. Regierungsrat vr. Paul Daude in Berlin beging am 2. Oktober sein fünfundzwanzigjähriges Amtsjubiläum als Universitätsrichter. Am 11. November1851 in Bernburg, Anhalt, geboren, studierte Daude von 1868—71 an den Universitäten Berlin und Bonn. Er promovierte unter dem Dekanat Heyde- manns am 10. Juli 1871 mit einer Dissertation Vs capitis posnis jurs luntinianso. Nachdem er sein Assessorexamen abgelegt hatte, war er Staatsanwalt bei dem Oberlandesgericht in Marien werder von 1876 bis 1881, darauf in gleicher Eigenschaft am Landgericht I Berlin von 1881 bis 1885. Im gleichen Jahre wurde er zum Universitätsrichter ernannt und erhielt 1888 den Titel Geheimer Regierungsrat. Daude ist auch Vor sitzender der Königlich Preußischen Sachverständigen kammern und -Vereine, Syndikus der Technischen Hochschule und Justitiar der Königlichen Bibliothek. — Literarisch hat sich Daude, abgesehen von verschiedenen die Verfassung der Universität Berlin betreffenden Schriften und von mehreren zivilprozessualischen Werken, vorwiegend auf dem Gebiete des Strafrechts und des Urheberrechts betätigt. Allgemein bekannt ist seine Ausgabe des Reichsstrafgesetzbuchs, die jetzt bereits in II. Auflage (Berlin 1910, H. W. Müller) erschienen ist. Soeben hat Daude die Neichs- gesetze über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Ton kunst und das Verlagsrecht mit einem Kommentar heraus- gegeben (Berlin, I. Guttentag). Auch einen Kommentar zum Kunstschutzgesetz vom S. Januar 1907 hat er bearbeitet (Stuttgart 1907, Deutsche Verlagsanstalt). In den »Publikationen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler« hat er als 10. Band »Gutachten der Königlich Preußischen Sachverständigen-Kammern für Werke der Literatur und der Tonkunst aus den Jahren 1902/07« veröffentlicht. Die darin mitgeteilten 60 Gutachten bilden eine sichere Grundlage für eine sachgemäße Beurteilung mancher schwieriger Urheberrechtsfragen. Sprechsaal. Zur Lieferungspflicht des Verlegers. (Vgl. Nr. 218, 221 u. 223 d. Bl.) Ich stehe ganz und gar auf dem Standpunkte des Herrn Alexander Huschke Nachflgr. (Rudolf Buchmann) in Weimar, nach dessen Ausführungen sich die Sortimenter dafür »bedanken« werden, kleinere Bücher zu niedrigem Preise von Verlegern, mit denen sie nicht in Nechnungsverkehr stehen, per Nachnahme (!!) zu beziehen, nur damit sie sich nicht der Gefahr aussetzen, daß dieser oder jener Verleger, mit denen sie nicht in Rechnungsverkehr stehen, das verlangte Buch über Leipzig sende und durch diese verspätete Expeditionsweise dem Sorti menter unnützen Arger, Reklamationen, kurzum Wider wärtigkeiten bereite. Wie Herr Buchmann ganz richtig bemerkt-, ist es für den Sortimenter eine Unmöglichkeit, mit allen Verlegern in Rechnungsverkehr zu stehen, und Herr Axel Juncker sollte seinen Standpunkt in bezug auf Expedition ihm zugehender Bestellungen schleunigst ändern, und ebenso jeder andere Verleger, der diesen Standpunkt der Firma Axel Juncker teilt; denn auch ich habe wiederholt erfahren, wie unangenehm solche Fälle sind, in denen ich von einem mit mir nicht in Rech nungsverkehr stehenden Verleger ein bestimmtes Buch unter Kreuz band bestellte, es aber nicht direkt erhielt, sondern mit Verspätung von rund acht Tagen oder noch länger über Leipzig. Ein solcher Fall passierte mir just in diesen Tagen. Ich bestellte für einen Oanä. inS. von der hiesigen Technischen Hochschule eine Broschüre, die dieser ganz schnell zu einer dringlichen Arbeit gebrauchte. Der Standpunkt des Verlegers ließ eine direkte Kreuzband- Zusendung an den Adressaten, wie ich es auf meinem Be stellzettel vorgejchrieben hatte, nicht zu. Die Broschüre kostet nebenbei bemerkt sage und schreibe 45 Pfennige netto. Ich habe also diese Broschüre ungefähr acht Tage später erhalten, und meinem Besteller, der die Broschüre bei mir reklamierte, habe ich angemerkt, wie höchst fatal ihm diese Verspätung war. Der Standpunkt des Herrn Axel Juncker ist demnach von den Sortimentern aufs heftigste zu bekämpfen, und jeder Sorti menter sollte mithelfen, diese Expeditionsweise auszumerzen. Dankbar muß anerkannt werden, daß die weitaus größte Zahl der Verleger — selbst wenn die Sortimenter mit den betreffenden Verlegern nicht in Verbindung stehen — stets auf dem Wege expediert, wie es der Sortimenter in seinem Interesse wünscht und vorschreibt. Und nun will ich auch den Standpunkt des Verlegers prüfen, ob er irgendwelche Verluste hat, wenn er an die bestellenden Sortimenter, wie vorgeschrieben, unter Kreuzband sendet, oder ob er nicht vielmehr Vorteile hat, wenn er — auch an den Sortimenter, mit dem er nicht in Nechnungsverkehr steht — unter Kreuzband sendet, wenn es so verlangt wird. Gerade direkt zu senden, erfüllt, wird sich unter Umständen ein. Rechnungsverkehr anbahnen. Oder glaubt Herr Axel Juncker und die Verleger, die seinen Standpunkt teilen, daß wir Sortimenter bei dem Riesenangebot von Büchern es nötig haben, uns für Bücher derjenigen Verleger zu interessieren, die auf diesem die Interessen der Sortimenter schwer schädigenden Standpunkt stehen? Herr Rudolf Buchmann- Weimar hat sich mit der Anregung dieser Angelegenheit ein Ver dienst erworben, und so wünsche ich auch, und mit mir alle Sorti menter, daß dieser Standpunkt des Herrn Juncker von allen Verlegern aufgegeben wird. Es wäre vielleicht noch zu prüfen der eine Punkt, der wohl am meisten diesen und jenen Verleger veranlaßte, nicht direkt zu senden, sondern über Leipzig, nämlich der Gedanke, daß bei direkter Zusendung die Barfaktur in Leipzig nicht eingelöst werden könnte. Zur Ehre des Sortimenterstandes muß wohl unbedingt angenommen werden, daß Fälle, in denen Barfakturen über direkte Sendungen — welche Fakturen ja doch unbedingt zu bezahlen sind — nicht eingelöst werden, im Gegensätze zu den tausenden und abertausenden Barfakturen, die glatt eingelöst werden, verschwindend selten sind. Sind nun diese seltenen Fällen diesem und jenem Verleger triftige Gründe genug, summarisch an die Sortimenter, mit denen diese Verleger nicht in Rechnungsverkehr stehen, überhaupt nicht — trotz Verlangens — direkt zu liefern, um sich eventuell vor kleinen, gar nicht in Betracht kommenden Verlusten zu schützen? Ich sage nein und tausendmal nein! Nicht direkt expedieren, wenn direkte Expedition verlangt wird, diese geschäftliche Handhabung muß unbedingt vollständig aus dem buchhändlerischen Verkehr verschwinden. An Stelle kleinlicher Bedenken soll eine gewisse Großzügigkeit treten; nicht soll der Verleger sagen, wie käme ich dazu, dem Sortimenter, der sonst keinen Absatz für meine Bücher hat, direkt zu senden, sondern der Verleger soll sich sagen, das Buch wird direkt verlangt und ich sende es direkt. Das ist nach meiner Meinung keine Gefälligkeit, die der Ver leger dem Sortimenter erweist, sondern eine selbstverständliche Pflicht des Verlegers. Eine große Schere also wollen wir nehmen und den alten unbrauchbaren, nicht mehr zeitgemäßen Zopf gründ lich und radikal beseitigen, damit in Zukunft mit einem Schlage alle Unzuträglichkeiten des Sortiments nach dieser Richtung hin als beseitigt zu betrachten sind. Danzig, den 28. September 1910 Fr. Brüning
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