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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 236. 11. Oktober 1910. darauf, möglichst viel fremdsprachig zu sprechen, zu lesen und zu schreiben. Natürlich muß man sich hüten, wörtlich übersetzen zu wollen, sondern gleichsam phrasenweise. Man braucht aber kein Buch usw. etwa deshalb verwerfen, weil auch deutscher Text darin vorkommt, sondern nur dasjenige, das gänzlich von einem Deutschen verfaßt ist, weil die Wortanwendungen und -auslegungen dann nur zu oft nicht der fremden Sprache gemäß sind. Wenn diese Zeilen, die infolge der Anregung einiger schon lange in Paris weilender Kollegen entstanden sind, warnen, die unterschätzen, und zur größeren Vorbereitung anspornen, so haben sie ihre Schuldigkeit getan, nicht aber sollen sie etwa jemand abschrecken, sich trotz allem die Welt anzusehen. A. Collignon. Kleine Mitteilungen. Nachnahmesendungen im Buchhandel. — In einem Rechtsstreite vor dem Königlichen Amtsgerichte in N. fordert die Klägerin, eine Verlagsbuchhandlung in B-, von der Beklagten, einer Buchhandlung in N., Zahlung von 198 ^ für insgesamt 115 Exemplare verschiedener Lehrbücher, die die Beklagte bei der Klägerin bestellt hatte und die von dieser unter Nachnahme geliefert worden waren. Die Beklagte hatte die Annahme ver- weigert, weil keine Nachnahme vereinbart worden wäre; die Klägerin behauptet, es sei im Buchhandel Handelsgebrauch, Waren von so geringer Menge, wie oben angegeben, an solche Firmen, die nicht Barsortimenter seien, unter Nachnahme zu senden. Das Gericht wünschte von der Leipziger Handelskammer eine Auskunft darüber, ob der behauptete Handelsgebrauch bestehe. Die Handelskammer hat die Auskunft dahin erteilt, daß im allgemeinen und speziell im Handel mit Schulbüchern dieser Handelsgebrauch im Buchhandel nur insoweit besteht, als Be stellung und Expedition über Leipzig als Kommissionsplatz gehen, wo durch den Kommissionär diejenigen Bestellungen sofort be zahlt werden, die gegen bar erfolgt sind oder nur gegen bar geliefert werden. Im vorliegenden Falle, wo der Be klagte direkt beim Verleger bestellt hatte, mußte er aber die im »Offiziellen Adreßbuch des Deutschen Buchhandels« bei der Firma des Verlegers befindliche Bemerkung »Direkte Sendungen nur gegen vorherige Einsendung des Betrages oder unter nach Leipzig« beachten. Eine solche Erklärung gilt im Buchhandel gebrauchsmäßig als eine öffentliche Bekanntmachung der Verkaussbedingungen. Wollte sich der Beklagte der Nach nahme nicht aussetzen, so hätte er den Betrag der Bestellung, den er nach dem buchhändlerischen Katalog sich hätte berechnen können, vorher einsenden, oder er hätte für die Bestellung die Expedition über Leipzig vorschreiben können. Da er weder das eine noch das andere getan hat, so war die Klägerin im vor- liegenden Falle zur Nachnahme berechtigt. (Mitteilungen der Leipziger Handelskammer.) Berlagsarrstalt vorm. G. I. Manz Buch, und Kunst, druckerei -lkt.-Ges. München.Regensburg. — Der Bericht des Vorstandes (vom 26. September I9l0) über das 24. Ge schäftsjahr führt folgendes aus: Der Ertrag der verschiedenen Ab teilungen unseres Geschäftes beziffert sich auf 279 853 33 H gegen 251010 37 4 im Vorjahre, ist also um 28842 96 gestiegen. Diese Mehrung des Gewinnes wurde hauptsächlich durch einen lebhaften Geschäftsgang in unseren technischen Be trieben erzielt, auch der »Bayerische Kurier« nimmt teil daran. Im Verlagsgeschäft wurde zwar der Umsatz des Vor jahres überschritten, ohne jedoch höheren Gewinn zu erbringen. Nach Abzug der um einige hundert Mark geringeren Verluste, der gleichgebliebenen Hypothekenzinsen und der Unkosten, die ebenfalls den vorjährigen fast gleichkvmmen, beträgt der Rein- gewinn 166024 61 «Z gegenüber 134 111 ^ 55 -Z. Ferner weist der Vorstand auf die erfreuliche Liquidität der Gesellschaft hin. Den Debitoren im Gesamtbeträge von 176 775 ^ 74-H stehen nur Forderungen in Höhe von 66 872 43 «H gegenüber, außerdem betrug am Jahresschluß das Bankguthaben, Wechsel, Effekten und Kassenbestand 169 813 ./» 39 «Z. Bilanz am 30. Juni 1910. Aktiva. 1908/09 1909/10 Jmmobilienkonto (770 494.67) 762 789 73 Verlagskapitalkonto (Verlagsrechte) i. > 1 Zeitungskonto < >.-> Verlagskonto (Vorräte) (324 870 I5> 310 802 18 Vorräte verschiedener Art ( 72 119 93) 78 652 49 Druckereikonto (238 795.98) 248 967 22 (165M8.46) 176 775 74 (102 093 65) 115 594 66 Kassa. Wechsel und Ess-kten .... < 39 742.9S) 64 248 83 Beteiligung »Neues MünchenerTagblatt- ( 26 562.50) 26 562 50 1 774 395 25 Passiva. (1908/09) 1909 10 4L Aktienkapitalkonto (750 000.—) 750 000 Hypothekenkonto (620 800.30» 610 475 62 Reservesondskonto I (157 601.03) 167 504 03 Reservefondskonto II ( 16 287.99) 22 993 66 Kreditorenkonto t S8 748 42) 66 872 43 Kautionskonto ( 950.—) 1 475 Dividendenkonto , . . , 9N0.-, 50 Reingewinn (134 N1.SS) 165 024 61 1 774 395>25 Gewinn- und Verlustkonto 1909/10 Soll 1908/09 1909/10 4 Verluste ( 2 198.03) 1 842 59 Hypothekenzinsenkonto ( 33 600.—) 33 600 Unkostenkonto ( 83 640.05) 83 475 86 Reingewinn (134 111.55) 165 024 61 283 943 06 Haben. 1908 09 1909/10 >c Bortrag vom Vorjahre ( 2 539.26) 4 089 73 Ertrag der verschiedenen Abteilungen (261 010.37) 279 853 33 283 943 06 München, den 17. September 1910. Der Vorstand. Vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung habe ich mit den ordnungsmäßig geführten Geschäftsbüchern der Ge sellschaft (Berlagsanstalt vorm. G. I. Manz, Buch- und Kunst druckerei A -G. München.Regensburg) eingehend geprüft und in allen Teilen übereinstimmend gefunden. Wilh. Biber, Kgl. Sensal, gerichtlich beeidigter Sachverständiger für Handelsbücher. Der Aufsichtsrat schlägt der Mitgliederversammlung vor, den Gewinn von ^ 165 024.61 wie folgt zu verteilen: 5A Reservefonds II ^ 8 251.23 ^ 156 773.38 Abschreibungen: Druckereikonto . . . . ^ 27 816.01 Vorräte verschiedener Art 8 660.36 Verlagsvorräte ... 62 130.71 Jmmobilienkonto . . . 10 324.68 108 830.76 ^ 47 942.62 4L Dividende ^ 30 000 — 17 942 62 Tantieme an den Aufsichtsrat und Vorstand 5 023.92 4L 12 918.70 1A Superdividende 7 600.— Vortrag auf neue Rechnung 4L 5 418.70
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