Künftig erscheinende Bücher. 236, 11. Oktober ISIS. k. v. Oecliöl's Veilgx, kerlin 8V. lg. 6sxr. 1713. ^illeilunZen aus äer Verwaltung äer äirekten 81euern Zz. /Vmlliclie ^u8Asbe. m ^rei8: Lroseb. 1.30, bar ^ —.95 ^ Oum MeMWiui bitten wir auf Lager zu nehmen und umgehend von uns zu verlangen: LrurzesRepetits viuin dev orga° iiifeheir Lhenrie. Für Studierende bearbeitet von Uv. riuvt D«»1I1«,»N. ^ 4.— ord., 3.— no.; geb. in Lwd. 4.50 ord., -H 3.37 no. Auf 12 — 1 brosch. Freiex.; bar 30"/«. DeutsÄzes liriirnreLsbir cd. Mit einem Titelbild. 10. Aufl. Historisch-kritische Bearbeitung, besorgt von Itr. H « » l lisissvt. Gebunden in Dermatoid^S4.80 ord.,^H 3.6 V no. Klavierausgabe dazu: deutsche Lieder. 2., vermehrte Aufl., enthaltend 621 Vaterlands-, Studenten- und Volkslieder, sowie ein- und zweistimmige Sologesänge mit D Klavierbegleitung. Geb. in Lwd. 15.— ord., 11.25 no. Note» Zettel! DerclersckeVeriagsksncllung, freiburg im Lreisgau. Verlag von Gustav Minter in Bremen. (A Demnächst erscheint: Zolltarifgesetz vom 26. Dezember lst02 nebst Aussübrungsbestinnnungen erläutert von Or. jiir. R. Dronke Regierungsrat bei der Zolldirektion Bremen Kartoniert ca. Rl. 2.— ord. In Rechnung 30°/o, bar 35"/o u. g/^O. Das vorliegende Merkchen beabsichtigt, außer kurz gehaltenen theoretischen Ausführungen und Mitteilungen aus der Entstehungs geschichte, den Motiven und amtlichen erläuternden Bemerkungen zu den einzelnen Vorschriften und aus den Handelsverträgen die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden und Gerichte zusammenzustellen, und Vor schriften, die in die amtlichen Ausführungsbestimmungen nicht aus genommen sind, in der Praxis aber häufig zur Anwendung gelangen, abzudrucken. Namentlich sind die gesamten Entscheidungen, die zu dem alten Zolltarifgesetz ergangen sind, auf ihre weitere Anwendbarkeit ge prüft und in den Anmerkungen verarbeitet. Es liegt nach Absicht des Verfassers im dringenden Interesse der ausübenden Beamten, auch die älteren Entscheidungen rasch aufzufinden, und es ist für die Stetigkeit der Verwaltungsübung erforderlich, daß die bisherigen Verfügungen und Entscheidungen auch bei dem auf dem alten Rechte beruhenden und es fortbildenden neuen Gesetze weiter beachtet werden. Es ist naturgemäß, daß die Verwaltungsübung des Bundesstaates Preußen eine besonders genaue und sorgfältige Berücksichtigung gefunden hat. Jede amtliche Entscheidung ist als solche kenntlich gemacht. Bremen, 11. Oktober 1910. Gustav Winter.