Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19101024
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191010244
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19101024
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-10
- Tag1910-10-24
- Monat1910-10
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
12580 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 247, 24. Oktober 1910. erschienen. In der Mitgliederversammlung der Gutenberg- Gesellschaft in Mainz am 26. Juni d. I. hielt vr. Karl Schotten loher einen Vortrag über die liturgischen Druckdenkmäler in ihrer Blütezeit, der im neunten Jahresbericht der Gutenberg-Gesellschaft für 1910 abgedruckt ist. Bei der Wichtigkeit und Bedeutung der liturgischen Frühdrucke für den Buchdruck, Notentypendruck und Buchhandel dürfte es den Lesern dieses Blattes nicht unerwünscht sein, hier einige Ausführungen über die alten Meßbücher zu finden, die teilweise dem Schottenloherschen Vortrage folgen, diesen aber verschiedentlich ergänzen und erweitern. Meßbücher oder Missalien nennt man, wie ja allgemein be kannt, diejenigen liturgischen oder gottesdienstlichen Bücher, in denen die von der römisch-katholischen Kirche angeordneten Messen für alle Sonn- und Festtage und für besondere Gelegenheiten (z. B. für die Totenfeier), die evangelischen und epistolischen Perikopen, Gebete und der Meßkanon enthalten sind. Der römische Bischof Gelasius (gest. 496) sammelte die Gebete, deren man sich vor seiner Zeit bei dem Meßopfer bediente, und fügte ihnen neue Offizien solcher Heiligen, deren Kultus hinzugekommen war, bei. Diese Sammlung, »Laeramevtarium 6sIs,8Ü« genannt, wurde später vielfach verbessert. Das Vollmeßbuch oder LLigsals Plenum entwickelte sich allmählich aus den schon im fünften und sechsten Jahrhundert erwähnten lübslli raissae und aus den Sakra- mentarien, die mit den daneben gebrauchten anderen kirchlichen Büchern (^.vtipbonarius missae, gewöhnlich 6raäuals genannt, eben dem Nivgalo plsnum, vereinigt wurden (siehe vr. Ad. Ebner, Quellen und Forschungen zur Geschichte und Kunstgeschichte des Uysals komanum im Mittelalter. Freiburg i. B. 1896, Herder). Vollmissalien treten erst um die Wende des zehnten Jahrhunderts auf; den Ausschlag zur völligen Herrschaft des Ni883ls plsnum seit dem dreizehnten Jahrhundert gab das Lli^als seounäum oon- 8ustuäinum komanas Ourias. Die älteste uns erhaltene Handschrift eines römischen Sakra- mentars ist nach Ebner das 83or3msnt3rium l-sonianum in der Kapitelsbibliothek zu Verona (eoä. 1.XXXV), ein von Leop. Delisle dem siebenten Jahrhundert zugewiesener, gänzlich schmuck loser Uncialkodex. Dagegen ist in dem gleichfalls aus dem siebenten Jahrhundert stammenden Laeramsntarium 6sl38i3num, 6oä. K.6A. 316 der Vatikanischen Bibliothek, eine Prachthandschrift erhalten, die einen Begriff davon gibt, wie in merowingischer Zeit im fränkischen Reiche — aus dem der Kodex zweifellos stammt — dergleichen Bücher künstlerisch ausgestattet wurden. Näheres über den künstlerischen Schmuck der Missalhandschriften möge man bei Ebner Nachlesen. Jedenfalls tut sich uns, wie Schottenloher in seinem Vortrag sagte, mit dem einen Be griffe »Liturgische Handschriften des Mittelalters« eine Welt voll zarter und strenger Größe auf. Die hohe Kraft und Weihe des göttlichen Wortes hat sich von selbst den Büchern mitgeteilt, in denen die der heiligen Schrift und den Werken der Kirchenväter entnommenen Gebete und Lieder der Kirche niedergeschrieben waren. Dieselbe Gottesverehrung, die unsere zum Himmel strebenden Dome gebaut hat, zauberte auch bald die wunder samen Gebilde köstlicher Buchmalerei in die Bücher der Kirche hinein. Mönche, kirchliche und weltliche Fürsten wetteiferten, diese Werke mit aller Pracht zeitgenössischer Kunst auszustatten, und auf mancher Kirchenversammlung leuchtete das Evangelien buch in Gold, Silber und Purpur von einem Ehrenthron herab. Was diese Liebe zu den kirchlichen Büchern das ganze Mittel- alter hindurch geschaffen hat, gehört noch heute zu den köstlichsten Perlen der Kunst und zu den größten Schätzen der Bibliotheken und Museen. Im Laufe der Jahrhunderte hatten sich bei der Feier der Messe zahlreiche Mißbräuche eingeschlichen. Zur Empfehlung der Messen werden Wundererzählungen von ihrer Gewalt, oft skurrilster Art und nicht selten zu ungunsten der kirchlichen Vor schriften verbreitet, und zum Zeugnis ihrer Wirksamkeit auch für irdische Zwecke die Erzählungen der großen Heiligen und be rühmten Schriftsteller herangezogen. Aber auch der Priester, verleitet durch Not, Bequemlichkeit und Gewinnsucht, widersteht nicht dem Drängen der Laien, welchen bestimmte Messen wir kungsvoller erscheinen, und liest jene, die das Volk am liebsten hat und für welche es am meisten opfert. Der Mißbrauch ge winnt Boden. Die Willkür in der Zelebration der Votivmessen wird immer unbeschränkter, und ihre Bevorzugung schließlich »so groß, daß die Ordnung der Wochenmessen in vielen Teilen Deutschlands durchbrochen war«. Damit nicht genug. »War man erst gewohnt, unter den vorhandenen Meßformularen zu wählen, so fand man weitergehend kein Bedenken, neue Formulare abzufassen. Dazu konnten lokale Bedürfnisse, große Ereignisse und auch die Eingebungen privater Frömmigkeit verleiten. — War nun einmal ein Meß formular in einige Handschriften gekommen, so verbreitete es sich bei dem Hange nach Neuem und Ungewöhnlichem rasch nach überall hin. Daher finden sich in den mittelalterlichen Sakramentarien und Missalien eine große Anzahl von Meß formularen, die der Erhabenheit des katholischen Kultus nicht entsprechen« (Ad. Franz, die Messe im deutschen Mittelalter, Freiburg i. Br. 1902, Herder). Naturgemäß haben die herrschenden Mißstände im Kreise der Gläubigen wie bei den besseren Elementen der Geistlichkeit Anstoß erregt und das Eingreifen der kirchlichen Oberen gefordert. Kräftig trat den Mißständen der Kardinal Nikolaus Krebs von Kues a d. Mosel, genannt Nikolaus Cusanus (1401—64) entgegen. 1448 Kardinal, 1450 Bischof von Brixcn, bereiste Cusanus als päpstlicher Legat 1461 ganz Deutschland und die Niederlande, um die Klöster zu strengerer Zucht zurückzuführen. Dabei mußte auch dem mit der Messe getriebenen Mißbrauch entgegengetreten werden. Hatte schon der Vorgänger von Cusanus auf dem Bischofstuhl von Brixen, Johannes IV. (gest. 1460), im Jahre 1449 Vorschriften zur Konformierung der geistlichen Amtshandlung in seiner Diözese erlassen, so ging Cusanus noch weiter. Eine Reihe von Festen und Messen, deren Feier mit abergläubischen Vorstellungen ver bunden war, wird von dem Kardinal bei strengen Strafen im Übertretungsfall verboten. Er scheut sich nicht, »das Übel der abergläubischen Anschauungen an der Wurzel anzugreisen, näm lich an der vom Aberglauben vielfach durchsetzten und verderbten legendarischen Tradition«, und verbietet den Vortrag abergläubischer Stellen aus der I^xencks. aurea. Wenn man aber den Mißbräuchen ernstlich ein Ende bereiten wollte, mußte man vor allem eine gründliche Revision und Korrektur der Missalien vornehmen. In ihnen befand sich die Empfehlung einer Reihe abergläubischer Übungen, die dem minder gebildeten Teile des Klerus einen kaum zurückzuweisenden Grund zu seiner Entschuldigung bot (Franz, a. a. O. 297, 307). Nicolaus entschloß sich, eine Revision und Korrektur des Meß buchs durchzuführen. Im Jahre 1453 verfügte er, daß bei jedem Landkapitel in kürzester Frist ein vom bischöflichen Vikar korrigiertes Missale niedergelegt werden solle, und daß hiernach alle Meßbücher des Kapitels zu korrigieren seien. Gleichzeitig untersagte er die Benutzung neuer Bücher, die nicht zur Approbation Vorgelegen hatten, in schärfster Weise (st nemo aucksut. 3mpliu3 ex libro novo ... ini88am ledere). Am 24. November 1465 bestimmte Cusanus als Korrekturorte die Stifte Stams, Wilten, Neuzell und die Propstei Jnnichen, denen als Vergütung für die Korrektur eines Missales zwölf Pfund (äuoäeoiin libi-g.8) zu zahlen seien, sowie daß nach dem Jahresende aus keinem unverglichenen Exemplare mehr Messe gelesen werden dürfe. Trotzdem geht es mit der Erneuerung nicht sehr schnell von statten. 1457 muß der Erlaß, jetzt auch auf die Agenden ausgedehnt, wieder eingeschärft werden; die Exkom munikation soll den treffen, der künftig noch unkorrigierte Agenden und Missalien verwendet oder neue Bücher aus Augsburg oder novum cts ^uAU8t,a vsl 3IÜ8 p3.rt.idu8), ehe sie vom Kapitel geprüft und zugelassen seien. Der Klerus bittet daraufhin um eine lang samere Durchführung der Korrektur, bezeugte aber seinen guten Willen mit der Bitte um die Herstellung auch eines einheitlichen Breviers (Franz, a. a. O. 308, ferner vr. Ad. Tronnier, die Missal drucke Peter Schössers in: Veröffentlichungen der Gutenberg- Gesellschaft V, VI, VII, 1908). Cusanus stirbt aber über seinem großen Werke bereits 1464. Die Schwierigkeiten der Durchführung einer derartigen Reform, wie sie der unermüdliche und Willensstärke Cusanus ein geleitet hatte, konnten nur überwunden werden, wenn man ein Mittel besaß, das bei schneller Herstellung Sicherheit für die völlige Übereinstimmung der einzelnen liturgischen Werke nach Form und Inhalt gewährte, und die Ausführung derselben der willkür lichen Hand des Schreibers entzog. Dieses Mittel bot die neue
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder