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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1910
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- Deutsch
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12584 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. »-V 247, 24. Oktober 1910. schritt, die Ausbildung, die Erwerbsmöglichkeit, die Berufs freudigkeit, den Wohlstand manches Käufers gefördert hat. Eine weitere große Sammlung des Verlags ist die allbekannte »Kollektion Verne«, von welcher der Katalog 97 Bände in einer Volksausgabe und Geschenkausgabe verzeichnet. Millionen von Lesern haben die Erzählungen von Jules Verne angenehme Stunden bereitet. Auch die Sammlung Verne bedeutet eine unterhaltende Verallgemeinerung des Wissens. Die Firma A. Hartleben war die erste in Österreich, die wohlfeile Lieferungswerke herausgab und damit seinerzeit un geahnte Erfolge erzielte, wie sie auch heute noch bemüht ist, immer Bedeutenderes und Schöneres herauszubringen. Fast alle Wissensgebiete sind in dem vielseitigen Hartlebenschen Ver lage vertreten. Von enzyklopädischen Werken seien nur die Handwörterbücher der Astronomie, chemischen und mecha nischen Technologie, Elektrotechnik, Farbentechnik, Metall technik, Warenkunde, Pharmazie, Keller- und Weinwirtschaft, Handelswissenschaft und Geographie genannt. Unter Geschichte und Kulturgeschichte finden wir die vielgelesenen Werke von Faulmann und Schweiger-Lerchenfeld. Die Erdbeschreibung wird vom Hartlebenschen Verlage besonders gepflegt. Zahlreiche graphische Werke, Reiseführer, Karten und Atlanten macht der Verlagskatalog ersichtlich. Kriegswissenschaft, Pferdekunde und Pferdesport sind durch verschiedene wichtige und interessante Werke vertreten. Handel, Gewerbe, Industrie, Verkehrswesen beanspruchen nach Umfang und Wichtigkeit einen großen Teil des Hartlebenschen Verlagskatalogs, ebenso Forstwissenschaft, Jagd-, Haus- und Landwirtschaft und Gartenbau. Die Belletristik ist früher stark gepflegt worden. So bietet uns der Verlagskatalog der Firma A. Hartleben das vielseitige Bild einer ausgebreiteten, großzügigen, umfassenden Verlagstätigkeit, die von der eminenten Tatkraft und Schaffens freudigkeit ihres Inhabers auch weiterhin zu verdienten Erfolgen geleitet werden wird. Kleine Mitteilungen. Argentinien. Neuer Zolltarifentwurf. — Nach einem Berichte des Kaiserlichen Generalkonsulats in Buenos Aires ist die Einbringung des Ende August d. I. dem argentinischen Kongresse zugegangenen Zolltarifentwurfs von dem Finanzausschuß auf das Jahr 19Il vertagt worden. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) Der Kampf gegen die Schmutz- und Schundliteratur in Hamburg. (Vgl. Nr. 22, 24, 26, 26, 66, 128 d. Bl.) — Den »Hamburger Nachrichten« vom 16. Oktober 1910 entnehmen wir (im Anschluß an die früher ausführlich hier mitgeteilten Ver handlungsberichte der Hamburger Bürgerschaft) den folgenden Bericht über die Entschließung des Senats auf die Anträge der Bürgerschaft zum Schutz der Jugend gegen Schmutz- und Schund literatur: Die Bürgerschaft hat nach ihrer Mitteilung vom 29. De zember 1909 den Senat ersucht, an zuständiger Stelle dahin zu wirken, daß zum Zwecke eines besseren Schutzes der Jugend die Bestimmungen der §§ 184 und 181a und d des Strafgesetzbuches und §§ 56/2 und 42a der Reichsgewerbeordnung ergänzt und ent sprechend erweitert werden. Die Bürgerschaft hat den Senat ferner ersucht, veranlassen zu wollen, daß die schulpflichtige Jugend und deren Eltern bei jeder geeigneten Gelegenheit vor der Schmutz- und Schundliteratur eindringlich gewarnt werden; daß der Jugend von seiten der Schule gute Bücher in reichlichem Maße zur Verfügung gestellt werden, und daß die Schulbibliotheken mit den hierfür erforderlichen Mitteln versehen werden, daß ins besondere den Zöglingen der Hamburgischen Schulen mindestens einmal während der Zeit der Schulpflicht eine Jugendschrift oder ein sonstiges gutes Buch als Eigentum überwiesen werde; daß die privaten Bestrebungen zur Verbreitung guter Literatur unter der Jugend, insbesondere die Unternehmungen des Jugend schriften - Ausschusses und die Kinderlesezimmer der Patriotischen Gesellschaft, in jeder Weise, namentlich durch Gewährung öffent licher Räume und durch Geldbeihilfe, gefördert werden. Der Senat hält im Interesse eines wirksamen Schutzes der Jugend gegen die Schmutz- und Schundliteratur eine Ergänznng und Erweiterung der einschlägigen reichsgesetzlichen Vorschriften auch seinerseits für geboten und ist an zuständiger Stelle zunächst dafür eingetreten, daß in den von dem stehenden Gewerbebetriebe handelnden Titel II der Reichs- gewerbeordnung Bestimmungen ausgenommen werden, die die Säuberung der Schaufenster und Schaukästen von der sogenannten Schundliteratur, insbesondere von solchen literarischen Erzeugnissen ermöglichen, die durch die Art der Schilderung verbrecherischer Vorgänge die Begeisterung für die verbrecherische Handlung als solche wachrufen oder zur Nachahmung des Ver brechertums anzureizen geeignet sind. Weitere Anträge hat sich der Senat für die Verhandlungen über den Entwurf des neuen Strafgesetzbuches Vorbehalten. An eindringlicher Warnung der schulpflichtigen Jugend und deren Eltern vor der Schmutz- und Schundliteratur sowie an Hin weisen auf gute Bücher hat es die Schulverwaltung schon bisher nicht fehlen lassen; namentlich haben die auf dieses Ziel gerichteten Bestrebungen der verschiedenen Lehrervereinigungen mancherlei Förderung erfahren. Der Budgetposten für Einrichtung, Unter halt und Ergänzung der Schülerbibliotheken in den Volksschulen ist erst mit dem laufenden Jahre von 10 000 auf 15 000 ^ erhöht worden und bedarf zurzeit keiner weiteren Erhöhung, da jede Bibliothek 300 bis 350 Bände umfaßt und für das Verleihen der Bücher nur die Schüler der Klaffen III, II, I und Selekta in Frage kommen, so daß also zum Ausleihen ein Buch für jedes Kind zur Verfügung steht; überdies bieten die vom Staate mit er heblichen Mitteln unterstützten öffentlichen Bücherhallen der Schul jugend zur Entnahme von Büchern reichliche und vielbenutzte Ge legenheit. Für die noch in der Entwickelung begriffenen Kinder lesezimmer stehen der Patriotischen Gesellschaft gegenwärtig hin- längliche private Mittel zur Verfügung, so daß es hierfür zur Zeit staatlicher Unterstützung nicht bedarf. Um hinsichtlich der Wirkung einer Überweisung guter Bücher an die Schuljugend zu Eigentum Erfahrungen sammeln zu können, soll mit der Verteilung geeigneter Werke an Zöglinge der städtischen Volksschulen und der Land schulen versuchsweise vorgegangen und der hierfür erforderliche Betrag mit jährlich 5000 zunächst für drei Jahre in das Budget der Oberschulbehörde eingestellt werden. Anträgen privater Ber einigungen auf Gewährung staatlicher Beihilfe zur Förderung der Verbreitung guter Literatur ist schon bisher regelmäßig ent sprochen worden. (Vgl. Senats- und Bürgerschaftsbeschlüsse vom 18./23. Februar 1910, betreffend Bewilligung von 5000 an den Verein zur Verbreitung guter Jugendschriften, und vom 27. April / 4. Mai 1910, betreffend Bewilligung einer Jahresunter stützung von 2000 Mark auf fünf Jahre an die Kommission für die hamburgische Hausbibliothek.) Auch die das gleiche Ziel verfolgen den Unternehmungen des Jugendschriftenausschusses ist der Senat zu fördern bereit. Die Oberschulbehörde hat daher die Anweisung erhalten, Anträgen des Ausschusses auf Überlassung von Aulen oder Turnhallen für die vom Ausschüsse veranstalteten künstlerischen Sonntagsunterhaltungen für Arbeiter und ihre Angehörigen jedes mögliche Entgegenkommen zu beweisen. Ein weiterer Antrag des Jugendschriftenausschusses geht dahin, die Mittel bereitzustellen; um den Schülern und Schülerinnen der drei obersten Klassen der städtischen Volksschulen und der Landschulen sowie denjenigen der Gewerbe- und der Fortbildungsschulen je ein Heft der durch die vereinigten deutschen Prüfungsausschüsse für Jugendschriften herausgegebenen »Deutschen Jugendbücherei« zu Eigentum ver abfolgen zu können. Für die hierzu erforderlichen 38000 Exemplare würden bei einem Vorzugspreise von 6 Pfennig für das Heft 2280 Mark aufzuwenden sein. Der Senat hat diesem, von den beteiligten Verwaltungen befürworteten Anträge zugestimmt in der Erwägung, daß dadurch, bei dem zu erwartenden Aus tausche der verschiedenen Hefte innerhalb der einzelnen Klassen, eine größere Menge guten und interessanten, dabei dem Fassungs vermögen der Empfänger angepaßten Lesestoffes in Kreise gelangen wird, in denen bisher die Schundliteratur willige Leser fand. Hiernach beantragt der Senat die Mitgenehmigung der Bürgerschaft dazu, daß 1. zur Ermöglichung der Verteilung von 38 000 Heften der Deutschen Jugendbücherei unter die Schüler und Schülerinnen der städtischen Volksschulen, der Landschulen sowie der ' Gewerbe- und Fortbildungsschulen 2280 Mark aufgewendet
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