Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1923
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- 1923-08-25
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- 25.08.1923
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-08
- Tag1923-08-25
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X° 198, 25. August 1923. Richtig frankieren! - Gestern, den 24. August, sind wieder bedeu tende Portoerhöhnngen in Kraft getreten. Es ist also Pflicht aller, die Postsachen aufgcben, sich genau mit den jetzt notwendigen Frei machungen bekanntznmachen. Eine Tabelle der neuen Porto gebühren haben wir in Nr. 193 auf dem Bestellzettel veröffentlicht. Diese sollte sich jeder Betrieb auf Pappe aufkleben, damit stets vou ihr Ein sicht genommen werden kann. Dücherdiebstahl. — Der Firma Schweitzer K, M o h r in Ber lin W. 35 sinh in letzter Zeit folgende Stücke abhanden gekommen: 1. Goethe, Westöstlicher Divan. Berlin, Erich Reiß 1922. Handlederbd. Nr. 12/50. 2. de Coster, Halewijn, illustr. von Paner-Arlan. Wien 1921, Arthur Wolf. Kl. 8°. Ganzleöcr. Nr. 24/100. Auf Bütten sign. 3. Hölderlin. Ans der Gesamtausgabe von Erich Lichtenstein. Wei mar: Gedichte. In grünem Handlederband. 4. Meid, Hans, Fran und Neger. Bülten. Signiert. (1910.) Da die Bände, bzw. das Blatt zu verschiedenen Zeiten gestohlen wurde», werden die Kollegen, die etwa ein Stück ankauften, nm Benachrichtigung gebeten. Gesetzesänderungen infolge der Geldentwertung. Nach der am 8. August 1923 ergangenen Verordnung zur Abände rung von Geldbeträgen im G e w e r b e g e r i ch t s g e s e tz und im Gesetz betreffend K a u f in a n n s g e r i ch t e sind alle Arbeiter, bzw. Handlungsgehilfen im Sinne des genannten Ge setzes Arbeitnehmer, die einen Jahresarbeitsvcrdicnst bis zu 300 Mill. Mark aufzuweisen haben. Die Bernsungssumme ist ebenfalls, und zwar auf 18 750 000 M'qrk heraufgcsetzt worden. Die Höchstgebühr beim Gcwerbegcricht beträgt nunmehr 450 000 Mark. Der fortschreitenden Geldentwertung Rechnung tragend sind durch Verordnung vom 13. August 1923 die Grenzen für die Lohn- und G e h a l t c p f ä n d u n g bedeutend erhöht wor den. Danach beträgt die Unpfändbarkeitsgrcnze 60 Mill. Mark, wäh rend bei einem Jahresarbeits-Verdienst von über 200 Mill. Mark die Psändang unbeschränkt zulässig ist. Übersteigt beim Beamten der Gehaltsa-nsprach 60 Mill. Mark jährlich, so ist ein Drittel des nbcr- fteigenden Betrags der Pfändung unterworfen. Drucksachen mit handschriftlichen Zusätzen. — Das »Nachrichten blatt des Neichspostministerinms^ Nr. 80 enthält folgende Verfügung: Durch die allgemeine Wirtschaftslage ist in steigendem Maße das Bedürfnis hervorgetreten, Rundschreiben zu verschicken, in deuen über die prozentuale Erhöhung von Warenpreisen, Leistungsbeträgen usw. unter Angabe des Geltungszeitpunkts Mitteilung gemacht wird. Für solche in der Regel gedruckten Schreiben, in denen an offen gelassenen Stellen des Vordrucks der Proisaufschlag und das Datum nachträglich handschriftlich oder mechanisch eingetragen sind, wird mit dem Hinweis darauf, daß sic die Eigenschaft von Handclsrnndschreiben haben, Post- bcfövdernng gegen die ermäßigte Drucksachcngebühr verlangt. Wenn gleich die Voraussetzungen für Handclsrundschrcidcn (8 7, x Ziffer 7 der Postordnung) bei solchen Mitteilungen nicht vorliegen, soll den Zeitverhältnissen möglichst Rechnung getragen werden. Versuchsweise wird daher vorübergehend nachgegebcn, daß im inneren deutschen Ver kehr gedruckte Mitteilungen über Prcisänderungen, z. B. mit folgendem Inhalt: »Ab werden die Gußwarenpreise nm . . . für bas Kilo erhöht« oder »Vom an kommen auf sämtliche Erzeugnisse, sowohl für neu eingehende Bestellungen, als auch für vor liegende Aufträge und Rückstände . . .°/o Aufschlag auf die Grundpreise der Liste 1922 zur Berechnung« u. dgl., nach handschriftlicher oder mechanischer Ausfüllung der im Druck für die Angabe der Zeit und des Vomhundertsatzes oder einer Schlüssel zahl (Indexziffer) ofsengelassenen Stellen zur gewöhnlichen Druck sachengebühr versandt werden dürfen. Mehrere Angaben dieser Art in einer Drucksache sind nicht zu beanstanden. Die Postanstalten wollen darauf achten, daß nur die angcbeutctcn handschriftlichen oder mecha nischen Ergänzungen gemacht sind und daß andere, nach den Druck- sachenbestimmnngen nicht zulässige Mitteillingen mit solchen Rund schreiben nicht verbunden werden. verantwort!. Nsdakteur: Richard Albert i. — Verlag: Der Börsen Druck: Ramm L Seemann. SiimMch in Lei»zig — Adresse der 1196 PersoimlnaAIAeii. 80. Geburtstag. - In voller geistiger Frische feiert am 26. August Viktor Gardthauscn, der Paläograph der Leipziger Uni versität, seinen 80. Geburtstag. Ter Jubilar ist iu Kopenhagen geboren und erhielt seine Ausbildung in Altona, studierte dann in Kiel und Bonn: 1873 habilitierte er sich in Leipzig als Privatdozent für alte Geschichte, 1877 wurde er außerordentlicher Professor, 1887 Bibliothekar, 1901 Obcrbibliothckar an der Leipziger Universitätsbibliothek. Zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen hat er während seiner Leipziger Zeit geschrieben, von denen,nur genannt seien: Sammlungen und Kata loge griechischer Handschriften, Die griechischen Schreiber des Mittel alters und der Renaissance, Das Buchwesen im Altertum und im byzantinischen Mittelalter, seine weitbekannte Griechische Paläographie, Augnstus und seine Zeit usw. Noch vor wenigen Tagen brachte er eine große Arbeit über die Geschichte des Monogramms heraus, -die zeigt, daß er immer noch rege wissenschaftlich tätig ist. SpreLlaal. «Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Die Nöte de» Auslandsbuchhandels Von Edgar T a u s s i g. Bei den jetzigen verwirrten Zuständen, wo der deutsche Verleger mit °/s seines Absatzes auf das Ausland angewiesen ist, sollte inan glau'ben, daß die Auslandsbuchhändler verzogene Kinder der deutschen Verleger wären. Weit gefehlt! Hat es monatelanger, fruchtloser Verhandlungen mit den koni- missionären bedurft, um sie zur Einrichtung von Valutakonten zu be wegen, so sind wir Auslandsbuchhändler jetzt glücklich Mitglieder beider neuerstandenen Clearingvereine, der Bag und des Zalko, ohne im geringsten eine Beschleunigung der Expedition oder eine Erleichte rung in der Zahlungskontrolle zu verspüren. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Selbst Verlegermitgliedcr der Bag beglücken den aus wärtigen Sortimenter immer noch »zur Ermöglichung einer raschen Expedition« — wie sich einer euphemistisch aus-drückt - mit Vorfak turen und verlangen Voreinsendung oft ganz minimaler Beträge, nicht bedenkend, daß die Kosten einer Valutabarfaktur über Leipzig immer noch geringer sind, als die fruchtlosen Portoauslagcn, denn in der Regel verzichtet der ausländische Sortimenter auf die Wiederholung feiner Bestellung — zum Schaden des Verlegers. Oder aber der Ver leger stellt die Begleitfaktur in Valuta aus und nimmt den Betrag in Mark nach. Da hört doch jede Kontrollmöglichkeit auf. Ist das nicht ein Verstoß gegen Treu und Glauben? Ein -noch traurigeres Kapitel ist die tägliche und wöchentliche Bibliographie, das Rückgrat des Aus- landbuchhandcls. Ist sie qualitativ auch viel besser, sagen wir ruhig mustergültig, seit sie von der »Deutschen Bü cherei« redigiert wird, so fi-nd es leider wieder die Verleger, die sie mutwillig sabotieren. Was soll es heißen, wenn hinter dem Titel die Bemerkung steht: »Preis (oder Grundzahl) nicht mitgeteilt«? Wie oft sucht mau Büchertitel vergebens in der Bibliographie, die man aus direkten Anzeigen kennt! Und was hat es für einen Nutzen, einen Preis anzusetzen, der schon am Tage der Publikation überholt ist? Hier müßte der Börsenverein energisch die Bücherei unterstützen und dem Eigenbrödl-ertum einiger Verleger durch passende Verord nungen eiln Ende bereiten. Er hätte zu verordnen: 1. Jedes Werk muß binnen 8 (14) Tagen >nach Erscheinen, jeden falls am 1. allgemeinen Versendungstage, der Deutschen Bücherei vor- g-elegt werden; bei Nichtbeachtung wird eine Strafe von Gz. 1.— für jeden Tag Verspätung eingchoben. Bei mangelhaften Angaben des Preises wird für die Anfrage Gz. 1.— erhoben. 2. Zulässig ist nur die Schlüsselzahl des Börse »Ver eins für die Preisaufnahme in die Bibliographie: berechnet der Ver leger eine eigene Schlüsselzahl, so wird der Preis mit der Schlüsselzahl des Börsenvcrei'Ns in Einklang gebracht. 3. Der Auslandpreis ist in Schweizer Franke» in die Bibliogra phie aufzunehmen nnd sein Verhältnis zur Grundzahl ein für alle mal offiziell seftzustellen. Bis jetzt variiert die Umrechnung der Mark- grnndzahl zwischen 70 Cts. und 1.25 Fr.!! Welches Chaos!!! Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch darauf aufmerksam machen, daß umgekehrt Valutazahlnngen reichsdcutscher Firmen oft sehr langc auf sich warten lassen; warum benutzen sie nicht die Bag oder! Zalko, statt teure Bankanweisungen zu kaufen?
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