260 9. November 1910. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 13565 Hie Leovoiuie ^.vLals ok tXe I^Liik- tseutli 1801—1820. ?rok688or 8murt, v.?üil., xx.v. Mis krineixlsL ok Inlernatioual I^L^v. 1. »I. ^LTvreace, N.^., XX.V. Xourtü 128Ü. 6ä. nst. lutroäuetion to ?1i^8i6Ll Ldewistr^. ^nme8 >Vulker, XX.V., X.R.8., ?ro- ok XäinburAÜ. Llxtü Läitlon, Ibo- 6LleuIU8 Naäs Hü8^: böin§ a V6I^- Int6§la1 0al6u1u8. ?. X. 8. Olobe 8vo. 28Ü. net. artilcsl unterhält. ^ ^ 1-onäon, 7. November 1910. Uscmillsn L Lo.» kieiarick 5!oeal8ck (l'ürstl. Nuoä^oob) sntbaltsnä: XI. ZO. (16 Lo§sn 8tarlc.) orä. ^ 2.75, netto bar ^ 1.75. (kartie 11/10. — Xinbä. ä. Xrsiex. 65 H.) 6 619. (K6U88). ^r-3112 Aaltvr Verlag. äeltelk VöllM-Kstzlöge sinrniseväso Ln äio LilalioblrslL äss 8ür8snvsrs!n8. Verlag von Franz Vahlen in Berlin Q. sxi In Kürze gelangen zur Ausgabe: Haftung für Beamte in Preußen und im Reich. preußisches Gesetz vom s. August sßoy und Reichsgesetz vom 22. Mai s9sv. Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von I)r. Weinyard Salman, Kammergerichtsrat. Gebunden 1.50 Mark. Die hier angezeigte Ausgabe des sogenannten Beamtenhaftpflichtgesetzes stammt aus der Feder einer Persönlichkeit, die seit einer Reihe von Jahren als Mitglied demjenigen Zivilsenat des Kammergerichts angehört, welcher die Schadens ersatzansprüche gegen Beamte sowie gegen Reich, Staat und Gemeinden wegen Verschuldens von Beamten bearbeitet Das Buch gibt den peinlich korrekten Text des Gesetzes wieder und bietet in ausführlichen Anmerkungen eine er schöpfende Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen. In den interessierten Kreisen, den Staats- und Kommunalbeamten Preußens und des Reichs sowie bei den Vorgesetzten Behörden, wird die Ausgabe willkommen geheißen werden. Stellenvermittlergssetz vom 2. Juni MO nebst den wichtigsten einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung und allen Preußischen Ausführungsvorschriftsn erläutert von Aictor Szczesny, Regierungsrat a. D. in Berlin. Zweite Auflage. Gebuudeu 2.40 Die zweite Auflage, deren Veranstaltung sich schon nach wenigen Monaten als nötig erwiesen hat, berücksichtigt die erst kürzlich veröffentlichten neuen Preußischen Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der Stellen vermittler, der Stellenvermittler für Bühnenangehörige, der Heraus geber von Stellen- und Vakanzenlisten sowie der nicht gewerbs mäßigen Stellenvermittlungen. Das Buch enthält in seiner jetzigen Gestalt alles, was an vorhandenen gewerbepolizeilichen, gesetzlichen und sonstigen Vorschriften hinsichtlich des Stellenvermittlergewerbes sowie der nichtgewerbe mäßigen Arbeitsnachweise wissenswert ist, und wird daher in erhöhtem Maße den Polizei-. Gemeinde-, Gerichts- und Verwaltungsbehörden, be sonders natürlich den Stellenvermittlern jeder Art sowie den Stellen suchenden und Arbeitgebern aller Gebiete als zuverlässiger Wegweiser die besten Dienste leisten. Ich empfehle beide Ausgaben Ihrer tätigsten Verwendung und sehe ge fälligen Bestellungen entgegen. Berlin 'W., den 7. November iH',0. Franz Vahlen. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. 1763