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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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13924 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 265. 15. November )S10. Buchhandel zuführen. Die guten Elemente im Leipziger Buchhandel sollten nicht länger untätig zusehen, sondern ge meinsam versuchen, in Leipzig wieder Ordnung zu schaffen. Die Kreis- und Ortsvereine werden sie gern unterstützen. Die Adreßbuchreinigung ist der erste Schritt zur Besserung, aber unentwegt werden uns noch immer von Leipzig neue Auchbuchhändler zugeführt, die natürlich vor allem ins Offizielle Adreßbuch kommen wollen. Dafür darf der Leipziger Kommissionär nicht mehr allein maßgebend sein. Wie ein Ausschuß für Reinhaltung des Börsenblattes sorgt, so muß auch ein Ausschuß für das Offizielle Adreßbuch einstehen. Dieser Ausschuß sollte nicht nur aus Leipzigern bestehen, und der Aufnahme in das Offizielle Adreßbuch muß ebenso wie bei der Aufnahme in den Börsenverein genaue Ermitte lung seitens der Geschäftsstelle und Erkundigung bei dem betreffenden Verein vorangehen. In allen zweifelhaften Fällen hängt die Entscheidung vom Ausschuß ab; wie derselbe zusammengesetzt ist, kommt zunächst hier nicht in Betracht. Ich will jetzt einen Briefwechsel verlesen, welcher so recht zeigt, wie in Leipzig Auchbuchhändler geschaffen werden. 1. Brief: Laut Börsenblatt haben Sie die Kommission über nommen von — — und wollen Sie also den Herrn Händler als Verlagsbuchhändler einführen! Wenn Sie bei uns angefragt hätten, so wäre Ihnen mitgeteilt, daß mit handelt . Wenn die Schrift durchaus im Buchhandel weiter vertrieben werden sollte, so hätten Sie oder sonst eine Firma die Schrift in Kommissionsverlag nehmen können. Aber einen Händler und Selbstverleger einer Sensations broschüre dem Buchhandel zuzuführen, ist ganz unverantwortlich und wieder ein Beweis, wie leichtfertig in Leipzig bei Aufnahme in den Buchhandel verfahren wird Wir werden diese sehr bedauerliche Angelegenheit noch ander weitig zur Sprache bringen, denn es wird hohe Zeit, daß diesen ständigen Schädigungen des Buchhandels entgegengetreten wird. Auszug aus der Antwort: Herr erklärte uns, daß seine Broschüre einer großen Nachfrage unterworfen wäre, daß er dem Buchhandel gern das Geschäft erschließen wolle, damit der Buchhändler bei Nachfrage auch in der Lage sei, zu liefern. Dazu die Schrift in Kom missionsverlag zu nehmen, konnten wir uns nicht entschließen, weil wir bei einem derartigen Versuch schon einmal schlechte Er fahrungen gemacht haben. Wir können nicht recht verstehen, wie die Übernahme der Kommission für Herrn eine Schädigung des Buchhandels bedeuten kann. Dadurch, daß die Broschüre des dem Buchhandel zugängig gemacht wird, erwächst doch demselben ein Verdienst! 2. Brief: Auf Ihre gefl. Zuschrift können wir nur auf das dringendste Sie ersuchen, die Kommission von nieder zulegen. Die Firma hat für den Debit über nommen und könnte dieses auch für den übrigen Buchhandel tun. Daß Sie nicht verstehen, wie die Übernahme der Kommission eine Schädigung des Buchhandels bedeuten kann, ist ein Beweis, wie wenig in Leipzig Wert auf Reinhaltung des Buchhandels gelegt wird. Ein Händler, der eine Broschüre verfaßt hat, mag sich einen Kommissionsverleger suchen, aber ins Adreßbuch gehört er nie. Wenn Zigarrenhändler, Friseure, Lehrer, Drucker, Papierhändler ohne weiteres Buchhändler werden können, so hat man das nur Leipzig zu verdanken. Das Leipziger Kommissionsgeschäft verliert immer mehr An sehen, weil es kein Rückgrat mehr besitzt. Eine Kommission ab zulehnen, bringt man so leicht nicht fertig, denn die Konkurrenz könnte sie übernehmen! Das Sortiment hat bei Einführung der neuen Nabattsätze ein ganz anderes Rückgrat gezeigt. Nur wer als Hauptgeschäft den Buchhandel betreibt, ist als Buchhändler anzuerkennen. Alle die übrigen verschiedenen kleinen Händler dürfen höchstens als Wiederverkäufer in Betracht kommen und dürfen nicht den vollen Buchhändler-Rabatt bekommen. Neuerdings erkundigen sich wegen solcher Händler bei den Vereinsvorständen und überlassen die Normierung des Rabatts den Vorständen. Während der Börsenvereinsvorstand und die Kreis- und Ortsvereine sich bemühen, das Adreßbuch zu reinigen und die Bedingungen für die Aufnahme in das Adreß buch festzulegen, nehmen Leipziger Firmen unentwegt jeden Schuster und Schneider in den Kreis der Buchhändler auf. Die Broschüre des kann irgendein Buchhändler in Kommissionsverlag nehmen, und wenn der Mann dies nicht will, so kann der Buchhandel auf solchen Verdienst verzichten. Wir werden unentwegt auf dem Standpunkte stehen, daß das Ansehen und Gedeihen des Deutschen Buchhandels durch solche Eindringlinge, die uns lediglich Leipzig verschafft, leidet und daß derartige Schädigung bekämpft werden muß. Wir bitten Sie um baldgefällige Mitteilung, wie Sie sich in dieser Angelegenheit entscheiden wollen und hoffen, daß Sie sich unserer Auffassung anschließen werden. Auszug aus der Antwort: Wir bestätigen Ihnen den Eingang und werden in der nächsten Vorstandssitzung die Sache zur Sprache bringen- Wir glauben aber schon jetzt mitteilen zu können, daß wir die ganze Angelegenheit dem Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zur Entscheidung unterbreiten werden und dann natürlich, wenn von dieser Seite uns die Niederlegung der Kommission nahegelegt wird, dies auch machen. Aber wieviel Verlagsbuchhandlungen müßten da im Adreßbuch gestrichen werden, wenn die Kreis- und Ortsvereine hier Vorgehen wollen! Mit einem Verlagsbuchhändler ist es doch immerhin eine ganz andere Sache, als mit einem Sortimenter oder Kolportage-Buch händler! Der Verlagsbuchhändler ist der Produzent und kann dem Buchhandel niemals schaden, bringt ihm im Gegenteil nur Nutzen, während eine Persönlichkeit, welche auch Bücher verkauft, den Buchhandel aber nicht als Haupterwerbszweig betrachtet, tat sächlich nicht ins Adreßbuch gehört. Der Vorsitzende verliest sodann auszugsweise noch einige Erklärungen von Leipziger Firmen zu den Stceichungs- anträgen. Der Vorsitzende: Meine Herren Kollegen! Ich habe Ihnen noch mitzuteilen, daß in gestriger Vorstandssitzung beschlossen wurde, an den Böcsenvereins-Vorstand eine Reso lution zu richten mit dem Anträge, für die Aufnahme in das Offizielle Adreßbuch einen besonderen Ausschuß einzu setzen. Herr Weitbrecht wird die Resolution verlesen, und ich stelle dann Referat und Resolution zur Besprechung. Herr Theod. Weitbrecht: Die Resolution lautet: »Die am 18. September 1910 in Bremen tagende Ordentliche Versammlung des Buchhändler-Verbandes Kreis Norden hält, wie schon auf der Jtzehoer Ver sammlung im vergangenen Jahre kundgetan, die Reinigung des Offiziellen Buchhändler-Adreßbuches für eine un aufschiebbare Notwendigkeit im Interesse des deutschen Sortiments-Buchhandels. Sie begrüßt freudig die jetzt vom Böcsenvereins-Vorstand in diesem Sinne eingeleiteten Schritte, hofft auf deren weitere starke Fortführung, er blickt aber die definitive Lösung der Frage darin, daß nicht nur die nicht ins Adreßbuch gehörigen Firmen jetzt ausgemerzt werden, sondern daß vor allem ein ständiger Ausschuß geschaffen werde, der aus schließlich über die Aufnahme in das Buchhändler- Adreßbuch zu entscheiden hat.« Herr Herrn. Seippel-Hamburg: Meine Herren! Ich möchte Vorschlägen, eine kleine Änderung vorzunehmen. Es heißt in der Resolution »im Interesse des Sortiments-Buch handels«. Ich bitte das »Sortiment« zu streichen und nur »im Interesse des Buchhandels« zu schreiben. Ich kenne Verleger, denen ebenfalls darum zu tun ist, daß das Adreß buch gereinigt wird.
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