^ 2SL. 1L. November lLIV. Fertige Tücher. SSrlrnblmi !- d. Dttü-a. ;tki4Land«I. ^3935 15. November erscheint: Nsrie ^Isdeleine KVprroz klit OPIOI^4.k^pk8IM von klsx kiebermonp, Sievogt, Loi intk, IK.IK. kleine, klugo v. I4gbesmonn,^ViIli.5cIiuIr etc. pteis kl. 45.— orcl. lSublkriptionspreis ^t. Z5.— orcl.I Oer Subskriptionspreis ertitekt sm 1. verember. >VK liefern 1 Probe-^xemplsr, bei kulgsbe Ibrer belieüung bis 50. blovember kur ltl. 22.50 unci stellen für Propsgsncisrxvecke künlllerilcb susgeflottete V^erbetiefte unb Prospekte lür üss Publikum rur Verfügung. Von birmen, üie licli für clss Verk besonders verven6en ober clsrsuf reiten lslten ^vollen, erbitten rvir Vertriebs- vnr»t>0jge direkt per Pott. poter beltel^^"'" Verlsg O. m. b. 11., lZeriin-Oüsrlotteridurg Verlag von C. E. M. Pfeffer in Leipzig. Ein hervorragendes WeihnachtS-vtcschcnk für jeden Juristen ist Geschichte der Rechtsallwallschaft von Adolf Weiter, Rechtsanwalt und Notar zu Halle a. S. Broschiert ^ 12.—, in elegantem Halbfranzband 14.50. In Rechnung 25 A, bar 30^, auch vom Einband. Ich bitte, das überaus günstig besprochene Werk stets auf Lager zu halten und besonders auch den Frauen der Rechtsanwälte als Weihnachtsgeschenk zu empfehlen. Aber nicht nur letztere sind Käufer für das bedeutsame Werk des in juristischen Kreisen auf das vorteilhafteste bekannten Autors, sondern außer Bibliotheken, besonders GerichtSbibliotheken, alle Juristen, Staatsrechtler, NechtShistoriker, Geschichtsforscher sowie alle Gebildeten, die Beziehungen zur Rechtsanwaltschaft haben. Otte-Brandt, Der preußische Gemeindevorsteher, Amts-und Gutsvorsteher Mit einem Geschäftskalender enthaltend die in den einzelnen Monaten zu erstattenden Berichte rc. Zehnte Anflage Vollständig neu bearbeitet und mit Anmerkungen versehen von vr. zur. Carl BigeliuS, Bürgermeister, Gerichtsassessor a. D., Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses zu Naugard. Preis geheftet 6.75, in solidem Ganzleinenbd., der Geschäftskalender besonders kart. 7.25. In Rechng. 25A, bar 30A u. 13/12. Die neuere Gesetzgebung bat die Stellung des Gemeindevorstehers wie des Amts- und Gutsvorstehers in vieler Hinsicht Verantwortlicher und selbständiger gemacht; es ist daher ein Hilfsbuch, das zur schnellen und sichern Information in allen Amtsangelegenheiten dient, unentbehrlich. Wie alle früheren Auflagen des seit Jahrzehnten in der ganzen preußischen Monarchie verbreiteten Werkes ist auch diese Auflage von einer größeren Anzahl Negierungspräsidien und LandratS- ämtcrn zur Anschaffung amtlich empfohlen worden. Jetzt ist der geeignete Zeitpunkt, um den vielen auf dem Lande wohnenden Interessenten das Buch zur Ansicht vorzulegen. Handbuch für Vormundschaftswcsen "" von vr. Alfons Frank, Amtsgerichtsrat a. D. In biegsamem Ganzleinenband ^ 5.75. In Rechnung 30A, bar 35A. Dieses Buch, dessen Verfasser eine lange Reihe von Jahren als Vormundschaftsrichter tätig war, wird in allen schwierigen Fällen ein guter Berater sein. Es behandelt die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die elterliche Gewalt, die Vor mundschaft und Pflegschaft und bringt als Anhang das Preußische Fürsorgeerziehungsgesetz, das internationale Abkommen über die Vormundschaft, das Preußische Haftpflichtgesetz für das Verschulden von Beamten, sowie eine Erörterung über die Frage der Berufsvormundschaft und ein Muster zu einem Vermögensverzeichnisse. 1809»