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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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269, 21. November 1910 Nichtamtlicher Teil. «»Is-Nbla« >. d. Dtschn. »uchh-nd-, 1423 i Die Kalamität des Schulbüchergeschäftes trat in diesem Jahr bet den höheren Mädchenschulen besonders kraß in die Erscheinung. Aus Anregung des Kollegen Heinrich, Königsberg, hat unser Schriftführer rechtzeitig am 14. Dezember 1909 an das König!. Provinzialschulkollegium unter ausführ licher Darstellung der Verhältnisse eine Eingabe gemacht, in der gebeten wurde, die Neueinführungen gelegentlich der Neu ordnung des Mädchenschulwesens möglichst einheitlich vorzu nehmen und vor allen Dingen den Schülern nicht erst am ersten Schultage des neuen Schuljahres, sondern am letzten des alten die Neueinführungen zu nennen, den Buchhandlungen aber möglichst schon durch Bürstenabzug der im Druck befindlichen Programmseite die eingesührten Lehrbücher durch die Anstalts leiter bekannt zu geben, damit die unhaltbaren Zustände der letzten Jahre aushörten, wo beispielsweise in Königsberg viele Hunderte Käufer von Geschäft zu Geschäft gingen, immer wieder nach denselben Büchern fragend, und so die notwendige flotte Abwicklung des Geschäftes erheblich hinderten. Der geringe Gewinn, der beim Schulbuchhandel erzielt wird, und die sonstigen großen Schwierigkeiten, die dieser Geschäftszweig mit sich bringt, sind in Königsberg bereits Veranlassung gewesen, daß zwei Buchhandlungen, die jahrzehntelang Schul bücher führten, diesen Handel als unlukrativ und unverhältnis mäßig schwierig ansgaben, und daß die beiden in den letzten Jahren ebenda neu gegründeten Geschäfte mit Schulbücher verkauf gar nicht erst den Anfang machten, obwohl neu gegrün dete Firmen sonst jeden auch den kleinsten Gewinn wahrzu nehmen angewiesen und geneigt sind. Den nur noch in geringer Zahl bestehenden Buchhandlungen, welche trotz der Ungunst der Verhältnisse Schulbücher führen, - so baten wir — möge der Vertrieb nicht unnötigerweise erschwert werden durch zu späte Bekanntgabe der neu eingesührten Lehrbücher. Wir erhielten daraus unterm 8. März 1910 folgende Ant wort des König!. Provinzial - Schulkollegiums : Im Zusammenhang mit der Neuordnung der höheren Mädchen schulen haben schon von uns aus in den letzten Monaten unter Vorsitz des Dezernenten Besprechungen der Leiter und Leiterinnen der hiesigen Anstalten stattgesunden, um soweit möglich eine gewisse Einigung über die neu einzusührenden Schulbücher herbeizuführen und wir wenden der Frage — auch sür die anderen Lehranstalten der Stadt — im Sinne der Eingabe fortdauernd unsere Aufmerk samkeit zu. Was die rechtzeitige Auskunft über etwaige Änderungen in Schulbüchern und Lehrmitteln durch die Anstaltsleiter zu Ostern jedes Jahres betrisst, so werden wir Sorge tragen, daß diese Ansang März sicher aber zu Beginn der Ferien imstande und bereit sind, solche Auskunft zu erteilen. Nur in einzelnen Fällen, wo wir zu einer Neu- einsührung der Ermächtigung der Herrn Ministers bedürfen, könnte sich die Entscheidung unter Umständen hinausschieben. Von dem Erscheinen des Programms braucht jene Auskunst nicht gerade abhängig zu sein: es würde sür die fest eingeführten Lehr bücher die Angabe etwaiger Änderungen gegen das Vorjahr und zudem die Zusammenstellung der Schriststelleransgaben genügen. Doch geben wir dabei als zweckmäßig und angemessen anheim, daß ein beauf tragter Vertreter der Buchhändler die Vermittlung dieser Auskunst übernimmt und nicht alle einzelnen Handlungen die Anstaltsleiter darum angehen. (gez.j v. Windheim. Einen längeren Schriftwechsel inachte der Umstand nötig, daß zwei Handlungen unseres Bezirkes von den zu ihrem Kun denkreis zählenden Justizbehörden aufgefordert wurden, bei Lieferung einiger Nettoartikel einen Rabatt von S Proz. zu gewähren. Der Herr Oberlandesgerichtspräsident wurde benachrichtigt, daß die Berkaufsbestiminungen unseres Vereins den Handlungen Ost- und Westpreußens eine solche Rabatt gewährung nicht gestatteten, und gebeten, damit einverstanden zu sein, daß fragliche Werke netto angesetzt werden. Am II. De zember erhielten wir die Antwort, daß er sich dazu nicht sür berechtigt halte, sich vielmehr für verpflichtet erachten müsse, die in Rede stehenden Werke unter den sür die Staatskasse Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. günstigsten Bedingungen anschasfen zu lassen. In ausführ lichem Schriftsatz gaben wir dem Herrn Oberlandesgerichis- Präsidenten eine längere Darstellung des Sachverhaltes und zugleich der Überzeugung Ausdruck, daß es nicht im Sinne des berufenen Wächters über Recht und Gerechtigkeit sein könne, wenn einzelne ihm Nachgeordnete Behörden ihren Bücher- bedars bei Handlungen deckten, die nur durch satzungs widriges, unlauteres Gebühren die Lieferung ortsansässigen, an die Borkaufsbestimmungen gebundenen Handlungen entrissen hätten. Unsere anschließende Bitte^die oft- und westpreußischen Justizbehörden zu ermächtigen, die Lieferungsbedingungen anzuerkennen, die von keiner Buch handlung des Reichs erlaubterweise unterboten werden könnten, wiederholten wir. Allein auch diesmal erfuhren wir eine Ab lehnung mit der Begründung, daß die Justizbehörden die ihnen überwiesenen Fonds selbständig verwalteten und er deshalb von der gewünschten Anweisung absehen zu müssen glaube. Erst ein darauf von uns vorgenommensr Hinweis bei der Oberrechnungskammer auf eine Verfügung des Herrn.Justiz ministers, in der es unter Bezugnahme auf § 88 Absatz 2 der Etatsvorschrist vom 12. März 1908 heißt, daß der »übliche Rabatt« auszubedingen sei, hat die Angelegenheit in unserem Sinne erledigt. Ferner wurde aufAntragvon mehreren Vereinsmitgliedern beider Provinzen eine Eingabe an den Herrn Kultusminister abgesandt, in der wir über die noch immer nicht genügende Berücksichtigung der heimatlichen Druck- und Berlagsindustrie Klage führten. Den im Osten beson ders schwer kämpfenden buchhändlerischen Betrieben gehe z. B. durch die Monopolisierung der Schulbücherlieserungen sür die oft- und westpreußischen Volksschulen außerordentlich große Summen verloren, und ihr Vorstand bat unter ausführlichster Darlegung des Sachverhalts, die Fürsorge der Königlichen Staatsregierung zur Hebung der östlichen Industrie möge sich in Zukunft auch aus das Buchgewerbe erstrecken. Mit den ein schlägigen Jnteressenverbänden hatte unser Schriftführer vorher Fühlung genommen, und wir hatten feststellen können, daß wir in dieser Frage die gemeinsamen Interessen des Handels, der Industrie und des Handwerkerstandes unserer Heimat vertraten. Die Handelskammer zu Allenstein, das Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Danzig, dasselbe zu Königsberg, die Handwerkskammer zu Insterburg und Königsberg, wie auch der Verband ostdeutscher Industrieller in Danzig und der Vorstand des Bezirksvereins Westpreußen des deutschen Buch druckervereins und die Handelskammer in Danzig, sagten uns die Förderung unserer Bestrebungen zu und ermächtigten uns, einzelne Verbände unter Vorbehalt. besonderer Eingaben, gelegentlich der nachgesuchten Audienz dem Herrn Kultus minister davon Mitteilung zu machen. In bezug auf die B u ch a n k ü n d i g u n g e n bzw. -Em pfehlungen seitens der Schulabteilungen in den Amtlichen Schulblättern baten wir die königl. Regierungen, unter gleichzeitigem Vorschlag eines Druckschemas, eine Abänderung vorzunehmen und bei den Anzeigen daraus hinzuweisen, daß die Bücher »durch alle Buchhandlungen zu beziehen« wären und nicht, wie erfahrungsgemäß seitens der Leser des Amtlichen Schulblattes oft angenommen wird, nur durch die namhaft gemachten Verlagshandlungen. Infolge unserer Vorstellungen wurden die Büchertitel fortan im Allensteiner und Gumbinner Schulblatt nach dem von uns mitgeteilten Schema verösfent licht, in Königsberg und Marienwerder scheint die Eingabe noch nicht ihre Erledigung gefunden zu haben; wir werden demnächst daran erinnern. Nichtunerwähnt willich lassen, daß, obwohldurch die neue Verkaufsordnung der Verkehr mit dem Publikum genau geregelt und alle ergänzenden Bestimmungen in unseren Berkaufs- bestimmungen enthalten sind, dennoch Verstöße verschie- IS4ö
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