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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
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14244 Börsenblatt s. d. Drschn. Buchhandel. Sprechsaal. 269. 21. November 1910. Einige Klänge sollen doch zu Ihnen ,n die feierlich-vor nehme Stille Ihres Kontors und an Ihren eleganten Diplomaten schreibtisch dringen. Sie werden von der »Tücke des Objekts« gehört haben. Da wir Sortimenter nach Ansicht eines liebenswürdigen Schutzvereinlers nicht nur zur Ostermesse in Wein und Cham pagner schlemmen, sondern überhaupt von einem kostspieligen Vergnügen zum andern rasen, hatte ich mich zu einem Theater- besuch entschlossen und dementsprechend die neuen Guten ange zogen. Meine Arbeit beiseite legend, sehe ich, daß ich 10 Minuten zu früh aufgehört habe. Da fällt mein Blick auf Ihre neueste Sendung, sehr saubere Kartons, wie üblich ohne jeden Aufdruck. Also Pinsel und Lackflasche her, um die Zeit auszunutzen. Einen Diplomatenschreibtisch habe ich nicht, sondern ein leider immer besetztes schmales Ladenpult, mit gar wenig Platz für die Kunst der Malerei. Natürlich geht gleich der erste Band nicht leicht aus dem zu knappen Karton heraus. Ich ziehe, ich schüttele, erst in lautloser, dann in tönender Ungeduld und Wut, und,— o Tücke des Objekts, die volle Lackflasche krümmt sich höhnisch und ergießt ihren Inhalt, hast du nicht gesehen, auf mein Pult und die neuen Un aussprechlichen. Der Jammer auf dem Pult, dessen geschwärzte Zirkulare und Briefe an das Interieur eines russischen Zensur kontors der guten alten Zeit erinnerten, wäre noch zu ertragen gewesen (trotz der geknickten vielen Geistesblüten), — aber die Neue, die ganz verdorbene Neue! Mit dem Theater war es nun natürlich nichts. Meine arme Frau mußte bis zum dritten Akt in steigender Angst neben dem leer bleibenden Platz sitzen, um, endlich nach Hause eilend, mich, den sie schon von einem Auto gerädert sah, in der Fülle meines Jammers zu entdecken. Fazit: Großer Familienjammmer, unschätzbar. Per zwei verlorene Theaterbilletts ä 8 --- 16.— „ Eine Neue 22 50 H abzügl. 2Vs A für 2 malige Benutzung 0,63 21.87 Sa. 37.87 Ich hoffe (noblere obli^e), daß dieser Posten beim Ostermeß abschluß in Ihrem Debet verständnisvolle stille Billigung findet. Künftig aber bitte: Kein Buch in Schutzkarton ohne biblio graphisch-richtigen Aufdruck auf Deckel und Rücken! Der ich usw. Auch Einer. Zur Kontroverse Schnippet—Köhler (Minden). Die berechtigte Beschwerde des Herrn Schnippe! abzuweisen, macht sich Herr Köhler sehr leicht; er legt das Angebot des Flotten kalenders an das Publikum mit 20 Prozent Rabatt, Freiexemplar auf 10 Exemplare, Frankolieferung, einfach seiner »Sortiments und Versand.Abteilung« zur Last. Daß die offerierten Be dingungen grobe Verstöße gegen die Verkaufsordnung bedeuten, diesen Vorwurf entkräftet er nicht damit, daß er behauptet, es handle sich um offiziell bekanntgegebene Partiepreise. Diese »Partiepreise« finden sich in den Hinrichs'schen Katalogen nicht verzeichnet, sind auch nicht den Köhlerschen Verlagsartikeln auf- an die Sortimenter ein Partiepreis für das Publikum erwähnt- Vor mehreren Jahren kamen mir Angebote an die Geistlich keit zu ganz denselben Bedingungen wie in vorliegendem Falle zu meiner Kenntnis; diese Angebote des Herrn K. betrafen da mals seinen Buch-Verlag, keine Kalender. Außer einer Beschwerde, die ich an ihn richtete, auf die ich aber keine Antwort erhielt, habe ich damals nichts in dieser Sache getan, denn es kommt in der Regel nichts heraus: Der Sortimenter beschwert sich, der Verleger motiviert seine Handlungsweise mit dem mangelnden Interesse des Sortimenters, und die Sache ist abgetan. Ich habe mich nur seit dieser Zeit bemüht, meine Beziehungen zu Herrn Köhler auf das unumgänglich Notwendige zu be schränken. Ich gebe zu, daß der Verleger den direkten Vertrieb oft nicht entbehren kann, namentlich an Orten, an welchen nichts von dem Sortiment für den Vertrieb geschieht. Es ist indessen unerhört, wenn an Orten, an denen Handlungen sind, die nach Herrn Köhlers eigenen Worten »hundert und mehr Exemplare des Flottenkalenders verkaufen«, ein Verleger so vorgeht, wie es Herrn Köhlers Praxis ist. Weniger Herrn Schnippe! mit seinem ge ringen Absatz, als denjenigen Danziger Handlungen, die sich in so ausgesprochener Weise für ihn verwenden, macht Herr Köhler eine durchaus illoyale Konkurrenz. Die betreffenden Hand- lungen sollten es sich überlegen, ob sie nicht ihr Interesse anderen Verlegern zuwenden sollten, die es ihnen besser lohnen, als es Herr Köhler tut. Es handelt sich indessen hier nicht um die Frage, ob der Absatz der geschädigten Firmen für Herrn Köhler genügend oder ungenügend war, sondern darum: Ist die Berkaufsordnung nur für den Sorti menter verbindlich, oder hat sich auch der Verleger bei seinen direkten Geschäften mit dem Publikum nach der Verkaufsordnung zu richten? Mit welchem Paragraph der Verkaufsordnung will Herr Köhler seine Geschäftspraxis legalisieren? Handelt es sich um gewerbsmäßige Wiederverkäufer, denen man Anerbietungen machen kann, die dem Buchhändler-Rabatt gleichkommen? Han delt es sich um Behörden, Vereine, Schulen, denen unter ge wissen Umständen Ausnahmebedingungen eingeräumt werden können? Aus alle diese Fragen, ob die Köhlersche Geschäftspraxis mit der »Verkaufsordnung« in Einklang steht, kann man nur mit einem glatten »nein« antworten. Hoffentlich wird durch die nochmalige Erörterung der Köhler'schen Geschäftspraxis erreicht, daß das Sortiment sich gegen den Vertrieb der Köhler'schen Verlagsartikel verwahrt, so lange keine Änderung in diesem einzigartigen Betrieb eintritt. Vielleicht wird auch der Börsenverein veranlaßt, dagegen einzuschreiten, daß die kaum in Kraft getretene Verkaufsordnung von einem Börsenvereins-Mitglied so mit Füßen getreten wird, wie Herr Köhler es tut! Herr Köhler wird nun wahrscheinlich mein Konto nach schlagen und auch auf meinen mangelnden Absatz Hinweisen, dies ist ja eine so bequeme Abwehrmaßregel. Ich gebe ihm daher jetzt schon meine Antwort zum voraus: »Meinen Absatz an Ihren Verlagsartikeln habe ich absichtlich eingeschränkt, denn ich ver wende mich prinzipiell nicht für Verleger, die den direkten Vertrieb kultivieren. Es kommt Ihnen, Herr Köhler, übrigens gar nicht darauf an, wie das Danziger Beispiel zeigt, ob die Kollegen, die Sie schädigen, sich genügend oder ungenügend für Ihren Verlag ver wenden. Wollen Sie Ihre Geschäftspraxis wie seither weiterführen, — gut, tun Sie es; erwarten Sie indessen nicht, daß noch ein Sortimenter, der noch etwas auf sich hält, Ihre Bücheranzeigen überhaupt beachtet! Marburg, 11. November 1910. Moritz Spieß. W. Köhlers Illustrierter Deutscher Flottenkalender. <Vgl. Nr. 260. 266 d. B>.> Gegen die Entgegnung des Herrn Wilhelm Köhler auf die Beschwerde des Herrn H. Schnippe! im Börsenblatt Nr. 260 sollte der gesamte Sortimentsbuchhandel energisch Protest erheben. Herr Köhler versandte das betreffende Rundschreiben an das Publikum nicht als Verleger, sondern, wie er ja selbst zugibt, als Sortimenter, verstößt also gegen § 9, Absatz 1 der Verkaufsordnung in der denkbar schroffsten Weise. Der Einwand des Herrn Köhler, die Verkaufspreise bei gleichzeitig größeren Bezügen im Börsenblatt festgesetzt zu haben, ist wohl in diesem Falle nicht recht angebracht, da ja das Publikum schon beim Bezüge von 6 Exemplaren das Exemplar mit 80 H und portofrei erhält. Herr K. ist aber noch kulanter, er liefert dem Publikum in Kommission, gewährt bei einem Ab satz von 20 Exemplaren 25 Prozent Rabatt, zwei Freiexemplare, trägt die Portokosten und nimmt Nichtabgesetztes bis Februar zurück. Die »besondere Anerkennung« der kostenlosen Lieferung des Romans »Frühlingsstürme« nebenbei. Ob Herr Schnippe! 3 Exemplare oder 300 absetzt, ist gänzlich belanglos; es handelt sich hier um das Prinzip der Einhaltung der Verkaufsordnung, das für den Sortimentsbuchhandel von größter Wichtigkeit ist. Stralsund, 17. November 1910. W. Berg Holz Nachf. (A. Steinthal). Carl Meincke's Buchh. <E. Warnke). Bremer's Buchhandlg (A. Zemsch). C Hingst Nachf. (I. Trede).
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