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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1910
- Strukturtyp
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- 1910-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1910
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- Deutsch
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14846 Mrl-Nilatt f. d, Dtlchn. »iMandel. Nichtamtlicher Teil. 277, 30. November ISIS. die zweite Abteilung des zweiten Bandes. Humorvoll schreibt er darüber an den oben genannten Gneist: »Seit einigen Tagen ist mit der letzten, heftigen Geburtswehe die Ent bindung erfolgt. . . . Ich fühle mich, wie es einem Wöchner geziemt, recht matt und schwach und faul«. So ist es denn wohl auch gekommen, daß er 1861 -noch nicht annähernd bestimmen konnte, wann er mit einem neuen Bande des ,Geistes' aufwarten werde«. 18SL folgte noch die erste Ab teilung des dritten Bandes — den Rest ist der Verfasser, den inzwischen andere Aufgaben fesselten, der Mit- und Nach welt leider schuldig geblieben. Eine Eingabe, die der große Forscher Mommsen, damals nach Absolvierung der Universität Kiel noch in dänischen Diensten stehend, an den König von Dänemark zur Erlangung eines Reisestipendiums richtete, läßt erkennen, daß er sich schon damals mit den Plänen zu seinen grund legenden Werken über das römische Recht beschäftigte: «Eine gröhere Arbeit, die ich während meiner Studienjahre begonnen habe und von der meine zu Ostern d. I. erschienene Schrift äe ooiiegiis et sochalieiis llornanoruw nur ein Bruchstück ist: die Sammlung und Bearbeitung aller aus dem römischen Alterthum noch vorhandenen Gesetze und Volksschlüsse macht mir die Benutzung ausländischer Sammlungen zu einem drin genden Bedürsniß.. Mir ist es Ernst mit meiner Sache; es ist sehr schmerzlich, Halbes und Unvollendetes leisten zu müssen, wenn man unter anderen Verhältnissen etwas wirklich Gutes geben könnte.« Mommseu erhielt das Reisestipendium 1844 uud hat, wie jeder Buchhändler weiß, Wort gehalten mit seinen Ver sprechungen. »In Wissensumsang dürften wenige ihm gleich stehen unter den Gelehrten aller Zeiten«, wie sein Zeit genosse Levin Goldschmidt von ihm schrieb, »an Begabung überragt ihn unter den Lebenden wohl keiner.« Auch zur Geschichte bedeutender rechtswissenschaft licher Zeitschriften sind in dem Liebmannschen Jubiläums- iverke wertvolle Bausteine beigebracht. In einer Eingabe vom Jahre 1846 an den preußischen Kultusminister Eichhorn erbitten die Professoren Jacobson und Ludwig Aemilius Richter »gnädige Förderung durch Mittheilung von Materialien für die zu begründende Zeitschrift für Kirchenrecht und kirchliche Politik«, die allerdings keine Lebensfähigkeit bewiesen hat. Interessant sind auch die Mit teilungen von Professor Bruns an seinen Kollege» Rudorfs vom Jahre 1861, daß auf Anregung des Buchhändlers Vöhlau in Weimar eine Zeitschrift für Rechts- gcschichte ,begründet werden solle, deren Plan er für sehr zweckmäßig halte: »Ich bin aus lPros.) Böhlaus Anfrage, der durch seinen Bruder, den Buchhändler in Weimar den formellen Ausgang und die äußere Grundlage für den ganzen Plan bildet, mit Freuden cingegangen, und habe nur geltend gemacht, daß ich doch zur eigentlichen Vertretung der Römischen Rechtsgeschichte bei einem solchen Unternehmen »och nicht voll legitimiert sei, daß Sie vielmehr der sind, dem dieses eigentlich vor Allen zu- tommt; von Seiten des deutschen Rechtes hat Merkel die Zu ziehung Homeyers zu dem Unternehmen gewünscht, und da haben wir ausgemacht, daß wir vor allem weiteren gleichzeitig, Merkel durch einen Brief an H. und ich durch diesen Bries, Ihnen beiden die Sache vor- und ans Herz legen und Sie um Ihre Betheiligung bei demselben bitten wollen. Festge- stellt ist daher noch gar nichts. Der Plan wäre nur im All- gemeinen der, daß die Zeitschrift einfach für Rechtsgeschichte, aber in allen Theilen des Rechtes, begründet würde, und daß daher sür die verschiedenen Theile verschiedene Redakteure ausgestellt würden, sür Röm. Recht Sie u. ich, sür deutsches Homeyer und Merlel, sür Strafrecht Böhlau.« Im Jahre 1862 begann diese Zeitschrift unter Leitung von Rudorfs, Bruns, Roth und Böhlau zu erscheinen; sie bildet noch heute eine der gelchrlesten, angesehensten juristischen Fachblätter, seit 1886 unter dem Titel: Zeitschrift der Savigny- stiftung sür Rechtsgeschichte. Ein Beispiel, daß auch die besten Pläne der Verleger durch Schuld der Verfasser oft nicht zur Ausführung ge langen, liefert ein Brief Levin Goldschmidts, des berühmten Handelsrechtskenners, vom 22. August 1857: ». . . serner will ich einen Commentar zum Handelsgesetz buch beginnen, welchen ich aus Aufforderung des Buchhändlers Encke - Erlangen unter sehr günstigen Bedingungen nicht eigentlich gern übernommen habe; meine noch unvollendeten Arbeiten schreien zürnend zum Himmel. Außerdem projectire ich eine Zeitschrift sür Handelsrecht, doch stehen zunächst der Realisierung noch manche Hindernisse entgegen. Der Kommentar zum Handelsgesetzbuch hat zum Nach teil aller Beteiligten nie das Licht der Welt erblickt; dagegen erschien von 1864 an von Goldschmidt ein Handbuch des Handelsrechts, das unvollendet blieb. Die Zeitschrift für Handelsrecht dagegen trat schon 1858 ins Leben und hat viel zur Pflege des Handelsrechts beigctragcn. Aus dem reichen Inhalt des Liebmannschen Werkes konnten hier nur diese wenigen, sür die Geschichte einzelner Unternehmungen in Betracht kommenden Beiträge gestreift werden. Der Reichtum an Gedanken zur Zeitgeschichte, zur Politik und Wissenschaft, der in der Abteilung: »Briese und Urkunden« und auch sonst in dem Werke auf gespeichert ist, wird, weit über die Gegenwart hinausgehcnd, dauernd das Interesse der gebildeten Welt, der Historiker und des Buchhandels in Anspruch nehmen, zumal alle Schriftstücke in der Originalhandschcist in Strichätzung wieder gegeben sind. In einer Zeit, die eine so lebhafte Anteil nahme für den Briefwechsel markanter Persönlichkeiten be zeugt, wird das Werk schon dieser Abteilung wegen die ihm gebührende Beachtung finden, ganz abgesehen von dem eigent lichen Stammbuch, in dem die ersten Staatsmänner, Ju risten und Rechtslehrer der Grgenwart sowie eine Anzahl namhafter Künstler niit eigenhändigen Widmungen bzw. Kunstblättern vertreten sind. Für den Buchhandel ist das Werk aber auch be merkenswert wegen seiner typographischen Ausstattung. Es bildet ein in allen Teilen durchaus originelles, bis ins feinste und kleinste durchdachtes, einheitlich und doch viel seitig ausgestattetes Druckerzeugnis, auf das der Herausgeber wie die beteiligten graphischen Firmen stolz sein können. Außer der Titelei und dem Sachregister in Antiqua ist nur noch die einleitende historische Abhandlung in Satz yergestellt; letztere gewinnt ungemein durch die hübsche Breilkopsfraktur und schmale Kopfleisten über jeder Seile, die die ganze Straße Unter den Linden vom Jahre 1820 darstellen. Der ganze übrige Teil ist, dem Charakter eines Stamm buches entsprechend, der auch in dem Querformat zum Ausdruck kommt, in der bekannten vollendeten Weise von der Firma Bllxenstein in Strichätzung her gestellt und, was bei der fabelhaften Verschiedenheit der faksimilierten Handschriften nicht einfach war, gleichmäßig gut gedruckt. Besondere Geschicklichkeit haben Herausgeber wie Drucker in der Zusammenstellung des Materials und in der Verteilung der Ränder bewiesen. In dein ganzen, 550 Textseiten umfassenden Werk sind, was die Faksimiles anlangt, kaum ein Dutzend Seite», die den gleichen Spiegel aufweisen: bald geht der Text bis nahe an den Rand heran, bald bleibt ein breiter unbedruckter Raum. Und doch stört diese typographische Regellosigkeit absolut nicht. Die ver schiedenartigen Handschristen in bunter Folge wirken geradezu illustrativ. Da sür den Text ein leicht gelb getöntes Bütten papier (der Firma Sieler L Vogel) gewählt wurde, mußten die dem Werke beigegedenen zahlreichen Autotypien auf SS besonderen Tafeln gebracht werden. Auch diese Auf-
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