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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-30
- Erscheinungsdatum
- 30.11.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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iovember 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14847 gäbe ist glänzend gelöst. Auf mattem Kunstdruckpapier, dessen Farbe überraschend genau mit dem Büttenpapier übereinstimmt, sind die vom Herausgeber zusammen getragenen Porträts, Abbildungen und Originalkunstblätter, z. T. in stumpfem Braun auf chamois Tonplatten, oder in Braun mit mattgrünen Einfassungen, z. T. in tiefbrauner oder graugrüner Doppeltonfarbe gedruckt. Einige Vierfarben drucke sind auf grauen Büttenkarton aufgelegt. Bei aller Verschiedenheit dieser Kunstbeilagen zeichnet sich das Werk durch eine ruhige, vornehme Gleichmäßigkeit aus. Hervor zuheben ist auch der originelle, von Professor Häroux, Leipzig, gezeichnete Originaltitel, der ebenfalls mit einer mattgelben Tonplatte unterlegt ist. Auch der Ganzleinen- Einband ist eine gute Leistung: auf den goldgelben Rupfenstoff ist sowohl auf dem Rücken wie auf dem Vorderdeckel ein ovales Lederschild in roter Farbe aufgelegt, das in Gold druck den Titel trägt. Der Band ist trotz aller Gediegen heit einfach und sehr wirkungsvoll — ein prächtiges Er zeugnis der Firma Julius Hager, Leipzig. Die Leistungen des Herausgebers wie aller beteiligten Lieferanten sind um so höher einzuschätzen, als — wie in einem Nachwort bemerkt ist — für die Fertigstellung des ganzen Werkes, von der geplanten Ausführung an bis zur Ausgabe des gebundenen Buches nur vier Monate zur Ver fügung standen. Die technische Herstellung eines Bandes von 69 Bogen und einer großen Anzahl von Bilderbeilagen ein schließlich der Klischees in der kurzen Zeit von sechs Wochen, die nach Zusammentragung des reichen Materials nur noch verblieben, ist eine Glanzleistung. Das Werk zeigt keine Spur dieser überhasteten Herstellung, die einen Rekord dar stellen dürfte. Alles in allem stellt das Liebmannsche Werk eine Jubiläumsgabe von unvergänglichem Wert dar, die der Berliner Juristenfakultät ebenso zur Ehre gereicht wie dem Herausgeber des Werkes. L. Kleine Mitteilungen. - Organisation des sächsischen Detailhandels. — Die Mittelstands-Vereinigung im Königreich Sachsen hat sich eine besondere Abteilung für das Handelsgewerbe geschaffen und damit für eine über das ganze Land sich erstreckende Organisation aller Zweige des Kleinhandels zur Abwehr der ihn bedrohenden Gefahren Sorge getragen. Aufgabe dieser Abteilung wird es fein, alle gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen des Standes der Kleinkaufleute und Gewerbetreibenden, d. h. der Detail händler und derjenigen Produzenten, die ihre Produkte direkt an die Konsumenten durch Kleinhandel vertreiben, zu vertreten. Zur Erreichung dieses Zweckes wird sie: 1. eine gründliche Erörterung aller in Betracht kommenden Fragen, die eine Lösung erfordern, herbeizuführen bestrebt sein durch Befragung der bereits bestehenden Fachverbände, und, soweit solche fehlen, durch direkte Fühlungnahme mit den einzelnen in Frage kommenden Personen unter Förderung eines Zusammenschlusses derselben; 2. die auf solche Weise gewonnenen Resultate den zustän digen Behörden und gesetzgebenden Körperschaften unterbreiten und die erforderlichen Maßnahmen Vorschlägen und zur Durch- führung zu bringen bestrebt sein, unter Mitwirkung der für diese Dinge zuständigen ersten »allgemeinen« Abteilung der Mittelstands-Vereinigung; 3. alle erforderlich erscheinenden Maßnahmen der Selbst hilfe in die Wege zu leiten und, soweit nötig, Einrichtungen zu deren Durchführung ins Leben zu rufen; 4. die nötigen Einrichtungen treffen, um das Submissions- Amt für die Kaufmannschaft nutzbar zu machen. Die Ver gebungen der Lieferungen an öffentliche Anstalten betreffen vielfach Gegenstände des Detailhandels: (Lebensmittel, Haus und Wirtschaftsartikel, Wäsche usw.). Die beratende und ver mittelnde Tätigkeit des Submissions - Amtes kann dem Detailhandel großen Nutzen bringen. Damit die bereits bestehenden Detaillistenvereine bestimmt gefördert und nicht etwa geschädigt werden, wird die Abteilung für das Handelsgewerbe lediglich die Zentralstelle sein dürfen für die Behandlung aller gemeinsamen Angelegenheiten der Detail- kaufleute. Ihre Tätigkeit den angeschlossenen Korporationen, sowie Einzelmitgliedern gegenüber darf nur eine beratende, fördernde, vermittelnde und zusammenschließende fein. Gegen über der Öffentlichkeit, den Behörden und den gesetzgebenden Faktoren wird sie die zerstreuten Kräfte zu sammeln und ein heitlich zu vertreten haben. In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 24. November 1910 Pr. XXXV 327/10/2, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft er- kannt, daß der Inhalt des beschlagnahmten Druckwerkes: »Das tolle Hundert, hundert Zeitungsausschnitte unfreiwilligen erotischen Humors in Zinkätzung, nach den Originalen reproduziert«, C. W. Stern, Wien, 1909, und zwar die Stellen: (folgen die als strafbar befundenen Stellen I bis XV) all I. das Verbrechen nach § 63 St.-G., aä II. bis XV. das Vergehen nach § 516 St.-G. begründe, und es wird nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und nach § 37 Pr.-G. auf die Ver nichtung des saisierten Exemplares erkannt. Wien, am 24. November 1910. Das k. k. Landgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 24. November 1910, Pr. XXXV 325/10/2, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß die Bilder des beschlagnahmten Druckwerkes: »Jllustrationsproben aus den Privatdrucken des Verlages C. W. Stern, I. und II. Serie«, und zwar: I. Doppelbild aus Cleland »Fanni Hill«, Illustrationen von Franz v. Bayrös; II. Bild aus»Fleu- rettens Purpurschnecke« Franz von Bayros »Der Traum«; III. Bild aus »Fleurettens Purpurfchnecke«, Franz von Bayros »Der Kopf«; IV. Bild aus »Fleurettens Purpurfchnecke«, Franz von Bayros »Chinoiserie«; V. Bild aus »Fleurettens Purpurschnecke«, Franz von Bayros »^näants eon kautasia« das Vergehen nach § 516 St.-G. begründe, und es wird nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exem plare erkannt. Wien, am 24. November 1910. (Amtsblatt zur Wiener Zeitnng Nr. 271 vom 27. Novbr. 1910.) * Verhinderte Ausgabe einer Zeitungsprämie. — In Rostock ist es den Vorstellungen der vereinigten Sortimenter ge- lungen, die von einer dortigen Zeitung beabsichtigte Ausgabe und Ankündigung einer Bücher-Weihnachtsprämie in letzter Stunde vor Abschluß der geführten Verhandlungen zu verhüten. Ihre Aufklärungen bei dem beteiligten Zeitungsverleger haben dankens wertes Entgegenkommen gefunden. Verlag der Neu-Etablierungen G m. b. H. in Berlin. — Handelsregister-Eintrag: In das Handelsregister II des Unterzeichneten Gerichts ist am 21. November 1910 eingetragen worden: Nr. 8649. Verlag der Neu-Etablierungen Gesell schaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Fortführung des früher unter der Firma Hipaus L Co. betriebenen Adressen- und Zeitschriften - Verlages, insbesondere der Vertrieb der Zeitschrift »Neu - Etablierungen«. Das Stamm kapital beträgt 40 000 Geschäftsführer: Rentner Rudolf Hengstenberg in Wannsee, Kaufmann Carl Bräutigam in Charlottenburg. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit be schränkter Haftung. Der Gefellschaftsvertrag ist am 2. November 1910 festgestellt. Jedem Geschäftsführer steht die selbständige Ver tretung der Gesellschaft zu. Außerdem wird hierbei bekannt ge macht: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. Es bringen in die Gesellschaft ein: 1. Rentner Rudolf Hengstenberg in Wannsee Forderungen, die er gegen die Firma Hipauf L Co. hat, zum Betrage von 10 000 .k, zum festgesetzten Werte von 10 000 unter Anrechnung dieses Betrages auf feine Stammeinlage, 2. Kaufmann Carl Bräutigam in Charlottenburg den Adressen- und Zeitschriften - Verlag 1923*
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