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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-05
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19101205
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191012054
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
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15088 ^ri-nblatt s ^ Dtlchn. Vuchyan-c> Nichtamtlicher Teil. M L81, 5. Dezember ISIS karmtlich durchschnittlich einen Reingewinn von 25 Prozent bringen, so daß der Prämienschaden durch den Verkauf wirklich guter, buchhändlerischer Sachen wieder gutgemacht wird Es kommt nicht allzuhäufig vor, daß ZeitungL- oerlag und Buchhandel so eng wie bei uns ver bunden sind. Die Zeitungen stehen meist allein und betrachten das vermeintliche Weihnachtsbüchergeschäft als ein Gelegenheitsgeschäft. Ihnen fehlt also jegliche Aus sicht, das, was sie an Weihnachtsprämien zugesetzt haben, durch Verkauf anderer Sachen einzubringen. Das Weihnachts prämiengeschäft ist also bei uns und dürfte auch bei allen anderen Zeitungen kein Geschäft sein, sondern nur eine un nötige Arbeitsleistung in einer Zeit, zu der in allen ZeitungL- expeditionen genügend Arbeit vorhanden ist. Bet der Berechnung des Wertes der Massenware »Weih nachtsprämien« kommt man zu dem Schluß, daß bei dem Einkaufspreise von 2 25 H das eigentliche Geschäft nur die Verleger dieser Sachen machen und die Zeitungs verleger als diejenigen betrachten, die den Verlegern den Absatz gratis besorgen. Als wir zum erstenmale Weihnachtsprämien einführten, haben wir uns einen Überschlag über die Anzahl der Inse rate, die andere Buchhandlungen in unserer Zeitung ver öffentlichten, gemacht. Dabei mußten wir feftstellen, daß von allen kaufmännischen Geschäften die Buchhändler am Platze am wenigsten inserieren, so daß wir keinen Anstand nahmen, das vermeintliche Geschäft aufzugreisen. Wenn die Buchhändler in bescheidenem Maße wenigstens einige Weih nachlsinserate veröffentlichen wollten, dann würde bei vielen Zei tungen unsere Ansicht zu Tage treten: Die Zeitung darf ihren In serenten keine Konkurrenz machen. Auch diesen Punkt bitten wir im Auge zu behalten und den Buchhändlern bekanntzugeben. Wir sind überzeugt, daß bei gemeinschaftlichem Vorgehen der Buchhändler an einem Platze und bei Vornahme der gerade beini Buchhandel so notwendigen Zeitungsreklame die be treffenden Zeitungen am Orte den Prämienunfug mit großer Freude einstellen würden. Daß auch der Buchhändler Kauf mann ist, und ein Kaufmann ohne Zeitungsinserate heut zutage nicht mehr vorwärts kommen kann, dürfte wohl zur Genüge bekannt sein. Falls Sie unsere Ansichten verwerten können, bitten wir Sie, uns aus dem Laufenden zu halten. Hochachtungsvoll Aktionäre, Aufsichtsrat und Bilanzen der graphischen Industrie Von Max Schorß (München). Mit der Kontrolltätigksit und der Haftpflicht des Aufsichts rats pflegt sich die Presse immer eine Zeitlang zu beschäftigen, wenn eine größere Gesellschaft zusamrnengebrochen ist. Dann werden alle Mängel und Widersprüche im Aktiengesetz auf den konkreten Fall hin beleuchtet; auf bewährte Prä ventivmittel im Auslande wird hingewiesen, oder es werden auch mehr oder minder brauchbare Verbesserungsvorschläge für den Gesetzgeber gemacht; wenn aber dis alles heilende Zeit auch die Schmerzen gelindert hat, die die geprellten Aktionäre durch den Verlust von Hunderttausend«» oder Millionen erlitten haben, dann tritt allmählich die liebe Gewohnheit wieder in ihre Rechte, und alles geht so lange ruhig im alten Geleise weiter, bis wieder ein neuer Krach kommt. Alle Rufe nach einer Reform des Aktiengesetzes sind bisher ergebnislos verhallt, weil es schwer hält, das Publikum durch gesetzgeberische Maßnahmen vor Ausschreitungen bei der Gründung und Verwaltung von Aktienunternehmungen noch mehr als bisher zu schützen, ohne dabei auch zugleich den soliden Handel und Verkehr in Fesseln zu schlagen. Das Gesetz hat zweifellos seine sehr großen Schwächen; in der Hand ver ständiger Richter aber, welche sich bemühen, die Verhältnisse des wirklichen Lebens zu erkennen, wird es trotzdem seinen Zweck erfüllen, wenn auch die Aktionäre von den ihnen zu stehenden Rechten beizeiten einen ausgiebigen Gebrauch machen und sich derselben nicht immer erst erinnern, wenn es zu spät ist. Sehr nützlich kann sich hierbei die Presse erweisen, in dem sie sowohl die Kapitalisten als auch die Aufsichtsrats mitglieder der S187 »tätigen« deutschen Aktiengesellschaften von Zeit zu Zeit in geeigneter Form daran erinnert, daß ein Aussichtsratsposten nicht bloß eine Sinekure oder ein be quemes Ehrenamt ist, sondern daß er auch ernste Gefahren für seinen Inhaber im Gefolge haben kann, wenn letzterer die ihm durch Gesetz und Statut auferlegten Pflichten zu leicht nimmt oder seiner Aufgabe überhaupt nicht gewachsen ist. Es könnte aus diese Weise vieles auch ohne verschärfte, gesetz liche Bestimmungen gebessert werden, und vor allen Dingen würden mit der Zeit manche untauglichen Elemente aus den Reihen der verantwortlichen Gesellschaftsorgane verschwinden. Dazu gehört aber, wie gesagt, daß die Aktionäre nicht bloß die Kuponschere handhaben, sondern auch an den stets belebenden und luftreinigenden Debatten in den Generalversammlungen teilnehmen oder sich durch Fachleute vertreten lassen. Besonders notwendig erscheint das bei vielen Erwerbs- gesellschasten der graphischen Branche, deren Wirkungskreis infolge der mannigfachen Reproduktionstechniken zwar sehr interessant aber auch wiederum so vielseitig ist, daß sich ein Laie ohne Aufklärungen von fachmännischer Seite auf diesem Gebiete nur selten zurecht findet. Und gerade das Laien element ist auch hier gewöhnlich am stärksten vertreten und dazu berufen, eine Kontrolltätigkeit auszuüben, die ganz bestimmte Kenntnisse zur Voraussetzung hat. Wo diese aber fehlen, gestaltet sich die Situation nur zu leicht so, daß der Aufsichtsrat entweder alles, was ihm ein unfähiger oder unredlicher Vor stand aufzutischen für gut befindet, für bare Münze nimmt und mit seinem Namen deckt, oder aber, daß er einen fähigen Vor stand durch unzweckmäßige Einreden in einer erfolgreichen Geschäftsführung behindert. Und das Schlimmste dabei ist, daß in beiden Fällen die Interessen der Gesellschaft geschädigt werden, ohne daß die Aktionäre nachher eine Handhabe hätten, ihre verantwortlichen Aufsichtsorgane dafür haftbar zu machen, weder zivilrechtlich noch strafrechtlich, weil alle Beteiligten im guten Glauben gehandelt haben. Daß gerade bei den Druck- und Verlagsanstalten nach dieser Richtung hin Wohl manches im argen liegen muß, beweist eine Aufstellung, die das »Börsenblatt für den Deut schen Buchhandel« erst kürzlich veröffentlicht hat (lSIO, Nr. 115). Der Bearbeiter dieser Übersicht hat nämlich die Rentabilität von 87 solcher Aktiengesellschaften geprüft und ist dabei zu dem betrübenden Resultat gekommen, daß bei einem investier ten Kapital von 67,77 Millionen im ganzen nur 4,60 Millionen Mark Reingewinn herausgewirtschastet worden sind, wovon noch 32,88 U,, also fast der dritte Teil in Abzug zu bringen ist, weil 27 Gesellschaften aus ihren Reserven usw. Verluste im Gesamtbetrags von rund anderthalb Millionen decken mußten. (»Deutscher Buch- und Steindrucker«, l910, Heft lO.) In der chemischen Industrie stellte sich demgegenüber die Ren tabilität durchschnittlich auf I3,4tztz; die des Versicherungs gewerbes auf 13,5tzß; die Bekleidungsindustrie folgt mit 8,7tztz; die Majchinenindustrie mit 8,3 tzß, usw. Man darf nun aber nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten und daraus einfach den Schluß ziehen, daß die Gesellschaftsform im Buch- gewerbe unter allen Umständen zu Mißerfolgen führen muß. Wenn sie auch im allgemeinen für diese Branche nicht als besonders günstig bezeichnet werden kann (siehe »Der
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