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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1910
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- Deutsch
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287, 12. Dezember 1910. Nichtamtlicher Teil. Tatischtschew, S. S., Kaiser Alexander II., sein Leben und seine Regierung. 1. Bd. 2. Ausl. Pg. 8°. 496 S. mit Abbdgn. Für 2 Bde. 12 R. T o l st o j, L. N. Graf, Worin besteht mein Glaube? M. 16°. 288 S. 1 R. Trubezkoj, S. N., Fürst, Kursus der Geschichte der alten Philo sophie. 2. Ausl. M. 8». 253 S. l R. 25 K. T s ch a p l y g i n , S. A., Verkürzter Kursus der'Iheoretischen Mechanik. Vorlehmgen an der Moskauer Universität 1909—10. 2. Ausl. 279 S. 2 R. Tscharskaja, L. A., Wozu? Meine Erzählung über mich selbst. 2. Ausl. Pg. 8°. 403 S. mit Abbdgn. 3 R. — Ein kühnes Leben. Historische Novelle. 2. Ausl. Pg. 8". 306 S. mit Abbdgn,. 3 R. 60 K. Tschirikow, I., Stille Wasser sind tief. (Bilder aus der Provinz vor der Revolution.) 10. Bd. M. 8°. 324 S. 1 R. 25 K. Zeit. 2. Ausl. Pg. 8°. 142 S. mit Abbdgn. 35 K. 2. Ausl. Tiflis. 8". 96 S. 40 K. (In armenischer Sprache.) Uber die Bildung der nichtrussischen Völker an der Wolga. 30 Nummern des »Mitarbeiters der Brüderschaft des Heil. Gurij« mit Artikeln u. Bemerkungen über die christliche Bildung dieser Völker, die Missions tätigkeit unter ihnen, die Literatur und Verlagstätigkeit in ihren Sprachen u. a. Kasan. 8°. 480 S. 1 R. 60 K. Unterricht, Der allgemeine, und das Semstwo. Pg. 8". 188 S. 1 R. U w a r o w, I. W., Handbuch für die Mitglieder der Börsen-Artele. Pg. 8°. 136 S. 1 R. VI. Tl. Anthropologisch-geographischer. 1 Halbbd. M. 8". 387 S. mit Abbdgn., Taf. u. Karten. P. f. Werchowskoj, N. P., Eisenbahn-Dilettantismus, Terra incognita. Gedanken eines Praktikers anläßlich der Bemerkungen eines »Nicht technikers«. Pg. 8°. 232 S. 1 R. 25 K. Weressajew, W., Im Kriege. Notizen. 2. Ausl. Pg. 8". 370 S. 1 R. 25 K. W e r n a d s k i j, W. I., Mineralogie. 2. Tl. 2. Ausl. M. 8°. 165 S. 1 R. 10 K. — Versuche einer beschreibenden Mineralogie. 1. Bd. Gediegene Ele mente. Lief. 3. Pg. 8°. S. 337—496 mit Abbdgn. 1 R. 80 K. W e s s e l o w s k i j, I., Literarische Umrisse. 1. Bd. M. 8°. 545 S. 2 R. 50 K. Willi, K., Die Landstreicherin. Bekenntnis einer Frauenfeele. (Schluß der »Klodina«.) Neuer Roman. Pg. 8". 254 S. 1 N. 25 K. Wörterbuch, Vollständiges Französisch-Russisches, 10 000 Wörter. Liliput. Warschau. 446 S. 30 K. Wörterbuch literarischer Typen. Lief. 6. Gribojedow. Pg. 8°. 114 S 1 R. Wraskij, B. S., Über die Steuern von Vermögen, die in uneigen nütziger Weise übergehen. Pg. 8". 193 S. 1 R. 70 K. Zwjetkowa, Marina, Abendalbum. Gedichte. Kindheit. Liebe. Nur Schatten. M. 16°. 224 S. 1 R. Kleine Mitteilungen. » Gesetzentwurf gegen Mitzstände im Heilgcwerbe. (Vgl. Nr. 285 d. Bl.) — Der »Zeitungs-Verlag«, Organ des Vereins Deutscher Zeitungsverleger (Hannover), vom 2. De zember 1910 veröffentlicht die für das Zeitungsgewerbe be merkenswertesten Bestimmungen des Entwurfs eines Gesetzes gegen Mißstände im Heilgewerbe (Kurpfuscherei). In der Überschrift bezeichnet der »Zeitungs-Verlag« dieses Gesetz als »eine Gefahr für das gesamte Anzeigengeschäft«. Einleitend äußert sich das Blatt wie folgt: »Unterm 18. November ist dem Reichstage der Entwurf eines Gesetzes gegen Mißstände im Heilgewerbe zugegangen, der in seiner jetzigen Form niemals Gesetz werden darf. Der Entwurf enthält viele Bestimmungen, die geeignet sind, das gesamte Anzeigengeschäft der Presse außerordentlich stark in Mitleidenschaft zu ziehen und zu schädigen. Wir geben aus dem Entwurf nachstehend die wichtigsten Vorschriften wieder und bitten alle Zeitungsoerleger, überhaupt alle Angehörigen der Presse, in Zuschriften an uns zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen, damit wir bereits in den nächsten Tagen über ein ausführliches Material verfügen, das wir den maß gebenden Stellen — Bundesrat und Reichstag — unterbreiten wollen.« Von buchverlegerischer Seite ist die Befürchtung laut ge worden, daß das Gesetz sich auch gegen den größten Teil der von Ärzten für Laien geschriebenen populär-medizinischen Bücher richten und diese vom buchhändlerischen Vertriebe aus schließen könnte. Für diese Befürchtung finden wir, soweit an erkannt ernste Arbeiten in Frage kommen, im Gesetzentwurf keinen Anhalt. — Im Anschluß an den Entwurf gibt der »Zeitungs-Ver lag« folgenden ihm bereits zugekommenen Ausführungen Raum: »I. »§ 6. 1. Bei der Aufstellung der bisherigen Geheimmittelliste hat sich der Bundesrat in fast allen Fällen der Auffassung des Kaiserlichen Gesundheitsamtes angeschlossen; tatsächlich ist also nicht der Bundesrat, sondern die Kommission die maßgebende Behörde, der die Entscheidung obliegt. »2. Diese Kommission kann in Zukunft den Vertrieb nicht nur beschränken, sondern auch untersagen. Während bisher ein Ge heimmittel nicht mehr angekündigt und unter Umständen nur gegen ärztliche Verordnung abgegeben werden durfte, soll in Zu kunft der Bundesrat, in Wirklichkeit die Kommission, berechtigt sein, den Vertrieb des Mittels überhaupt zu untersagen. Der Bundesrat kann also verordnen, daß ein Mittel überhaupt nicht mehr, auch nicht in Apotheken, auch nicht bei ärztlicher Verord nung, verkauft werden darf. »3. Diese weitgehenden Befugnisse, die bis zur vollständigen Untersagung des Verkaufs sich erstrecken können, sollen nicht etwa nur für Heilmittel, d. h. für Mittel zur Linderung oder Beseitigung von Krankheiten, sondern auch für Vorbeugungsmittel gelten. Ebenso gelten die Befugnisse für kosmetische Artikel, sofern diese einen Körperschaden verhüten oder beseitigen sollen; beispielsweise für Haarwasser, das die Schuppenbildung beseitigen oder auch nur verhüten soll. »Ferner gilt das Untersagungs- und Beschränkungsrecht auch für Kräftigungsmittel, wie Somatose, Sanatogen, Haema togen, und für Nährmittel, wie Kufekes und Nestles Kindermehl. »Die Kommission ist also berechtigt, die Existenz solcher Fabriken, die — wie zum Beispiel Kufeke, Nestle — nur ein Mittel überhaupt fabrizieren, zu vernichten. Es handelt sich nicht darum, ob die Kommission zunächst so weit gehen wird; es genügt jedenfalls, daß sie rechtlich in der Lage ist, derartige weit gehende Beschränkungen in der Industrie willkürlich zu be stimmen. »4. Wenn diese Befugnisse davon abhängig gemacht werden, daß von der Anwendung der Mittel eine »Schädigung der Gesund heit zu befürchten« ist, so ist diese Einschränkung völlig bedeutungs los; denn eine Schädigung ist immer dann zu befürchten, wenn irgendein Arzt der Ansicht ist, daß an Stelle des gebrauchten Mittels zweckmäßiger ein anderes Präparat hätte angewandt werden sollen. »Es handelt sich also hier nicht etwa um eine Bekämpfung von Geheimmitteln, sondern um Einschränkung von be währten Mitteln der chemischen und pharmazeutischen Industrie, die bei uns und im Ausland allgemein Eingang ge- funden, und niemals zu Beanstandung in gesundheitlicher Be ziehung geführt haben. »6. Die Kommission, in deren Händen die Entscheidung liegt, soll aus fünf Personen, darunter mindestens drei Sachverständigen, bestehen, und zwar aus Ärzten, Tierärzten oder Pharmazeuten. Es ist also die Möglichkeit gegeben, daß die Kommission aus fünf Ärzten oder fünf Tierärzten oder fünf Pharmazeuten besteht; in solchem Falle kann von einer unparteiischen Handhabung nicht mehr die Rede sein, da eine größere Anzahl von Ärzten und Pharmazeuten prinzipielle Gegner der Spezialitäten sind. »Die Industriellen werden als Sachverständige von dieser Kommission ausgeschlossen. »6. Die Kommission hat nur die Verpflichtung, dem Fabrikanten »soweit dies ausführbar ist, zur Wahrung seiner Interessen Ge legenheit zu geben«. Der Fabrikant wird also nur benachrichtigt, daß beabsichtigt ist, den Vertrieb des Mittels zu beschränken oder gänzlich zu untersagen. Damit ist die Pflicht der Kommission beendet. Der Fabrikant hat nicht das Recht, die Angaben der einzelnen Tatsachen, die die Beschränkung begründen sollen, zu 1998-
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