IIS, 2V. Mai 1902. Fertige Bücher. 414S Verlag von IVilluIm kirnst 8oün, Lsrlin >v. 66, IVilliolmstralss 90. > >< >< 1 iii.xl -I.l.Xllv 'X LLLK8LIILI MN IILI!.4.V8«L6LVLX VOX VLX .4I!6III1LK7'LX VL?VIV. OV8I^V 86U0^LM1^KL MV IVIUUUI.^ 8IVLLU I-isssr-unA 2 k'irmsv, vvsloüs nooü vieüt bsgtsUtkv, bitten ^vir 2vr k'6st8te11uv§ äer k'ortgstLuvA UieksruvA 2 verlaufen 2U ^vollen. Vor» L^lskvruirL 3 »d Uslsri» nur dar. kerlill, 16. Aal 1902. nilliolm Vri18l L 8vlm. HI Soeben ist in unserem Verlage er- '—' schienen: Krundriß zu den Wechtsvestim- mungc» über Affichttheik und tzrvumvürdigkeit- (Nach dem Systeme des Bürgerlichen Gesetzbuches.) Ein Hülfsmiltel zum Studium Von Julius Waatzen, Justizrat. Preis 60 H ord., 45 H no., 40 H bar u. 7/6. Der vorliegende Grundriß ist nach den selben Gesichtspunkten abgefaßt wie der früher von demselben Verfasser veröffent lichte Grundriß zum Vormundschaftsrechte, den wir hiermit zu erneuter Verwendung bestens empfehlen. Die Grundrisse sollen Arbeit ersparende Arbeiten sein. Die Dar stellung der systematischen Gestaltung bildet bei den meisten Abschnitten des Gesetzbuches das Hauptmittel zur klaren Erfassung der Einzelheiten und ist zudem unerläßlich, um sich dieselben — durch wiederholtes Vor führen — dauernd einzuprägen. Wir geben die beiden Grundrisse gern in ausgedehntem Maße ä oonck. und erlauben uns, namentlich die Herren Sortimenter in Universitätsstädten auf dieselben aufmerksam zu machen. Bitte L eoncl. zu verlangen, da unverlangt ^rnchts versandt wird. Hochachtungsvoll Köln. K. A. Stauff L Kie. <I Viels kirmeu beroxev bereits iaaerkaib eines kalben Sabres 50 bis 211 Lrsmxlare unserer Vorpsrveäer Vanäsvbaktoii, von äsnen soeben rvei neue ölattsr in grossem Format nnä äiv I. Serie in II. Lnklags nen vr- sobsinsn. Visse Llättsr vsräen in kartisv, auob väbrenä äes Sommers, ans äem Soballkonslör vsrkanktl vörübvASn. Ooslar a/8. Xuriinosldeniscber II»»si Verlag » 4nti«i»ariai, 6. m. b. 8. R. v. Decker's Verlag in Berlin 8VV. 19. Gegründet 1713. Anfang Juni d. I. erscheint Die 17. Auflage von Maercker, Die DlujWkhMdlWz. Das Erbrecht, Jamilienrecht und Vormundschaftsrecht nebst den aus diese Rechtsverhältnisse bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen und Vermaltungsrwrfchristen für das Preußische Rechtsgebiet. Lin Handbuch begründet von Maercker, Geh. Justizrat. Nach den Vorschriften des B. G.-B. und seiner Nebengesetze bearbeitet von vr. Paul Kühne und Richard Feist Amtsgerichtsrat Gerichtsassessor. Aus dem Vorwort zur 17. Auflage: „Am 13. März 1900 verstarb hochbetagt zu Wernigerode der Geheime Justiz rat Maercker. Mit ihm ist ein Mann dahingegangen, welcher durch seine um fassenden Kenntnisse, insbesondere aber durch einen ungewöhnlich scharfen Blick für das praktisch Notwendige der preußischen Rechtsanwendung auf dem Gebiete des Familien- und Nachlaßrechts lange Zeit die Bahn gewiesen hat. Nicht lange nach Erscheinen der 16. Auflage ist die 17. notwendig geworden. In ihr ist die inzwischen erschienene Littcratur und Judikatur berücksichtigt. Die inhaltliche Wiedergabe einiger, amtlich nicht veröffentlichter Ministerial- reskripte ist mit gütiger Genehmigung des Herrn Justizministers geschehen. Besonderer Wert ist auf eine größere Nebersichtlichkeit gelegt; es sind deshalb Stichworte durch Fettdruck hervorgehoben; auch ist, um das Citieren zu erleichtern, die Paragraphierung durch das ganze Werk eine fortlaufende." Der Umfang des Werkes ist auf 42 Druckbogen gestiegen. Infolge einer Auflage-Erhöhung können wir jedoch den früheren Preis innehalten; demgemäß kostet das Werk in eleganten Original-Leinenband gebunden 9 ord., K 75 H »o. und 11/10 Ireierpk. An Firmen, die mit uns in Rechnungsverkehr stehen, geben wir das Werk in mäßiger Anzahl in Kommission und bitten wir um deren gef. thätige Verwendung!