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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1902
- Sprache
- Deutsch
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4404 Nichtamtlicher Teil. 121, 29. Mai 1902. Nichtamtlicher Terl. Haftbarkeit des Verlegers aus 8 6 des Wettbewerbs-Gesetzes. Der Verleger einer Zeitung wird im allgemeinen mit der Unterlassnngsklage und Schadenersatzklage aus Z 6 des Wettbcwerbsgesetzes wegen Anschwärzung nicht belangt werden können! auch bezüglich des verantwortlichen Redakteurs ist dies in der Regel nicht der Fall, obwohl zugegeben werde» muß, daß die subjektiven Voraussetzungen für die Klage bezüglich des verantwortlichen Redakteurs häufiger gegeben sind als gegenüber dem Verleger. Daß aber grundsätzlich weder gegen die Heranziehung des Redakteurs noch des Verlegers ein Be denken besteht, hat das Reichsgericht durch ein Urteil vom 10. Januar 1902 ausgesprochen, das für die Fachpresse von großer Bedeutung ist und in der Praxis zu einer häufigen Geltendmachung der in Z 6 zugelassenen Ansprüche gegen die bei der Herstellung einer Zeitung beteiligten Personen führen kann. Nach 8 6 des Gesetzes vom 27. Mai 1898 ist die Unter lassungsklage und, gegebenen Falles, auch die Schadenersatz klage statthaft gegenüber demjenigen, der zu Zwecken des Wettbewerbs über das Erwerbsgeschäft eines andern, über die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder gewerblichen Leistungen eines andern Be hauptungen thatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, welche geeignet sind, den Betrieb des Geschäfts oder den Kredit des Inhabers zu schädigen, sofern dieselben nicht erweislich wahr sind. Werden solche Behauptungen in einer Zeitung durch unterschriebenes Inserat ausgestellt, so haftet natürlich zu nächst der Inserent; mit und neben ihm kann aber auch der Redakteur und Verleger unter bestimmten Voraussetzungen hasten. Diese Voraussetzungen sind folgende: die Kenntnis des Inserats muß auf seiten des Redakteurs und Verlegers vor handen sein, und es muß weiter fcstgestellt werden, daß von ihnen die Verbreitung zu Zwecken des Wettbewerbs geschah. Sind diese beiden subjektiven Voraussetzungen vorhanden, so kann die Klage gegen Redakteur und Verleger gerichtet werden. Ein Verschulden braucht auf ihrer Seite ebensowenig vorzuliegen wie auf seiten desjenigen, welcher das Inserat aufgiebt; es ist nicht einmal notwendig, daß dem Redakteur und Verleger eine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, um seine Verantwortlichkeit zu begründen, noch weniger, daß er an die Möglichkeit einer Schädigung gedacht habe oder bei Anwendung pflichtmäßiger Sorgfalt habe denken müssen. Auf alle diese Momente kommt es nicht an; vielmehr steht dem Verleger bezw. Redakteur nur die Möglichkeit zu, entweder zu beweisen, daß die aufgestellten Behauptungen wahr sind oder daß er an ihrer Aufstellung bezw. Verbreitung ein berechtigtes Interesse hatte. Keine Entlastung kann dagegen mit Bezug auf die Vorschriften der ZK 20 und 21 des Preßgesetzes herbeigesahrt werden, denn hier wird nur die strafrechtliche Verant wortlichkeit der Personen geregelt, die an der Herstellung einer Druckschrift beteiligt sind: die civilrechtliche Verant wortlichkeit beurteilt sich nicht sowohl nach diesen Sonder- bcstimmungen, als vielmehr nach den allgemeinen Vorschriften, wie dies in dem angeführten Urteile des Reichsgerichts auch ausgesprochen ist. Wenn nun mit Rücksicht hieraus angenommen werden muß, daß die civilrechtliche Verantwortlichkeit des Redak teurs und Verlegers aus Z 6 eine erhebliche und weit reichende ist, so komnit doch in Betracht, daß das Moment »zu Zwecken des Wettbewerbs« ans Seiten des Verlegers und Redakteurs sich im ganzen doch nur selten feststellen lassen wird, soweit nicht die Fachpresse in Frage kommt. Bei dieser ist dies allerdings eher möglich, und da »ach der Entscheidung des Reichsgerichts feststeht, daß die Anwendung des 8 6 auch dann zulässig ist, wenn der unlautere Wett bewerb weder zu gunsten eines bestimmten Geschäfts noch mehrerer bestimmter Geschäfte geschieht, sondern im Interesse einer ganzen Erwerbs- und Jntcresscntengruppe, so kann aller dings für die Fachpresse Z 6 in Zukunft von größerer Be deutung werden, als bisher angenommen wurde. Unter den obigen Voraussetzungen würde die Anwend barkeit des 8 8 in dem Falle anzunehmcn sein, wenn z. B. der Redakteur einer Zeitung für Nahrungsmittelindustrie über die Margarinefabrikation Behauptungen veröffentlicht, welche an sich unter 8 6 fallen. Hierbei ist zu beachten, daß nach feststehender Rechtsprechung der Zweck des Wett bewerbs kein rechtliches Interesse im Sinne dieser Vorschrift darstellt, wie auch die Rechtsübung sich dahin ausgebildet hat, daß 8 193 des Strafgesetzbuchs bei der Beurteilung der wissentlichen Bctriebsanschwärzung — 8 ^ des Wettbewerbs gesetzes — nicht herangezogcn werden kann. Eine gewisse Vorsicht ist also der Fachpresse mit Rücksicht hierauf aller dings anzurnten. Nus Rutzlsnd. <Vgl. Nr. 68, 69, 70, 108, 119 dieses Blattes.) (Schluß aus Nr. 119 d. Bl.) Neuigkeiten des russischen Büchermarkts. Acta des Moskowischen Staates, herausg. v. d. kais. Akademie d. Wissenschaften. Redig. v. D. Ssamokwassow. Bd. III. 1660 —1664. 5 R. Alfred, N., Reise im südwestlichen Europa. Reisenotizen. 2 R. Altertum u. Neuzeit. Historischer Sbornik z. Gedächtniß Kaiser Alexanders lll. 5. Buch. 2 R. Arbeiten des botan. Gartens d. kaiserl. Jurjewschen Universität. Bd. II. Lsg. 1-4. 3 R. 60 K. Atschkassow, A., Freiheitslieder russischer Schriftsteller. 75 K. Barssukow, N., Leben u. Arbeiten von M. Pogodin. 16. Buch. 2 R. 50 K. Bibliothek großer Schriftsteller. Schiller. Bd. XII. 2 R... Bittner, W., Auf der Grenzscheide des Jahrhunderts. Übersicht der Wissenschaft!, u. kulturellen Haupterrungenschaften d. 19. Jahrhdts. Bd. I. 2 R. Vobrinskij, I. Graf, Die Jsmailia-> Sekte in den russischen u. bucharischen Gebieten von Centralasien. Ihre geographische Verbreitung u. Organisation. 60 K. Bogoljubow, A-, Skizzen a. d. Verwaltungsgeschichte der Militär- u. Marine-Geistlichkeit. Biographien der hervorragendsten Geistlichen v. 1800—1901. 2 N. Brandes, G., Gesamm. Werke in 12 Bdn. Bd. I. pr. cplt. 6 R. Buxhoevden, A., Russisch-China. Skizzen der diplomat. Beziehgn. Rußlands m. China. I. Der Vertrag v. Peking v. 1860. 1 R. 50 K. Jllustr. von Doro. 3. Ausl. 1 R. 50 K. ^ Chudjakow, P., Die Widerstandsfähigkeit d. Materialien. 3. Thl. 1 R. Encyklopädie, Vollständige, d. russ. Landwirthschaft u. d. damit zusammenhängenden Wissenschaften. Lfg. 11. 3 R. 75 K. Garschin, W., Erzählungen. M. Biographie v. Skabitschewskij u. 3 Portr. 8. Aufl. 2 R. Glagolew, S., Skizzen a. d. Geschichte d. Religionen. 1. Thl. Die Religion der ältesten Kulturvölker. 1 R. 30 K. Goethe, Faust. Bd. I. Übers, v. A. Mamontow. 80 K. Gogol-Sbornik. Herausg. von der Kommission beim histor.-philolog. Institut des Fürsten Besborodko. Redig. von M. Speranski. 2 Ä. der russischen Bibliolog. Gesellschaft. 1 R. — sämmtl. Werke. M. Biogr. u. Anmerkgn. in 3 Bdn. Herausg. von Kirpitschnikow. M. Jllustr. 3 R. 50 K. — Tschitschikows Abenteuer oder Todte Seelen. M. 104 Jllustr. o. Agin. 75 K.
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