^ 125, 3. Juni 1902. Amtlicher Teil. 4541 Vandenhoeck ä- Ruprecht in GStttngen. Xr/vlibuoll.^^1ll ll^^°(8^°7W—864°^A^°8°. n. 1. 80 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind- A. Asher L Co. in Berlin. 4555 F. A. Brockhaus in Leipzig. 4561 Jubiläums-Ausgabe. Bd/viII. Fischer ä- Kranke in Berlin. 4556 u. 4557 Berliner Kalender pro 1903. 1 Thüringer Kalender. II. Jahrg. 1 Carl Fromme in Wien. 4560 Luxdorion. IX. Lanü, 1. Holt. 4 Lucas Gräfe L Tillem in Hamburg. 4562 Archiv und Atlas der normalen und pathologischen Anatomie in typischen Röntgenbildern. Bd. 8: Joachimsthal, Die angeborenen Verbildungen der unteren Extremitäten. 12 C. Heinrich in Dresden. 4560 Staatshandbuch für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1902. 8 geb. 9 G. Neugebauer Verlag in Prag. 4555 Eckstein, Erkenntnisse des Schiedsgerichts der Prager Produkten börse. 1. Folge. 70 -Z. C. Pierson's Verlag in Dresden. 4562 Kreon, Gedichte. 1 50 -H; geb. 2 ^ 50 -H. Mach, Hammer. 1 50 -Z. Mores, Gedichte. 2 geb 3 C. Schaffnit in Düffeldorf. 4560 Verkehrskarte der Rheinlands. 4. Ausl. 30 A B. G. Lenbner in Leipzig. 4558/59 ?ar8 VI. kbssus. Vä. U. IVsslelsiv. 3 60 H. I. Müller. 19. Crgänzungsheft: Übungsstücke im An schluß an Tacitus' Agrikola. 40 — do. 20. Ergänzungsheft: Übungsstücke im Anschluß an Sallusts Katil. Verschwörung. 40 -H. — do. 21. Ergänzungsheft: Übungsstücke im Anschluß an Livius' 1. Dekade (Buch 1 u. 2). 50 H. Lobsnirl st llsisob. 2 ^ 40 Asb. 2 80 Ilclläit IV. Vox. 1 ^ 80 -Z; xod. 2 ^ 20 1 40 gsk. 1 80 -!j. srlriärt von NüIIsr. 2. Xuü. 1 ^ 35 ; gsb. 1 ^ 80 c). ttsd. 1 ^ 60 -z. „ . ^ o ^ ä 8^ ät Dsxt. 2. Xuü. Osb. 2 Ludwig, Die Makkabäer. Herausgegeben von Petsch. Geb. 80 H. llsipriA dis 1627. 7 20 <si. Ltädliv, Osr Xampk um Lodottlanä null äis Lssanätsodaktsrsiss Heidrich, Quellenbut^ für den Religionsunterricht. I. Teil: Luthers Person und Werk. 1 ^ 20 H. ^6s^.^6 ^80 outscde ^ 8 ^ ^ ^8 oe s s. metrie und Stereometrie. 2. Ausl. Geb. 2 80 -H. Schülke, Aufgaben-Sammlung aus der Arithmetik, Geometrie, Trigonometrie und Stereometrie. Geb. 2 ^ 20 -Z. Vollprecht, Das Rechnen eine Vorbereitung zur allgemeinen Arithmetik. Geb. 50 >H. Carl Tittmann in Dresden. 4562 ^3^*50 glass. Nichtamtlicher Teil. Zur Lage des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen - Verbandes. Nach einer Mitteilung des Verbandsvorstandes an die Mitglieder des Vereins hat das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicheruug auf Grund des 8 2 des Reichsgesetzes vom 12. Mai 1901, betreffend die privaten Versicherungs- Unternehmungen, den Verband als unter dieses demnächst in Kraft tretende Gesetz fallend erklärt und den Verein auf gefordert, feine Satzung dem betreffenden Gesetze anzupasfen. Es erscheint dies um so auffallender, als das betreffende Gesetz im 8 1 bestimmt, daß Privatunternehmungen, die den Betrieb von Verstcherungsgeschäften zum Gegenstand haben, diesem Gesetze nur vorbehaltlich der im 8 122 gegebenen Vorschriften unterliegen. Der Z 122 schreibt nun aber vor, daß dem betreffenden Gesetze nicht unterliegen die im Z 75 Absatz 4 des Kranken versicherungsgesetzes bezeichnten, auf Grund landesrechtlicher Vorschriften errichteten Hilfskassen. Zu diesen Hilfskassen ist aber der Verband zu rechnen, da dessen Statut von einer Aufsichtsbehörde genehmigt ist und über die Bildung eines Reservefonds den 32, 33 des Krankenversicherungsgesetzes entsprechende Bestimmungen enthält. Nur wenn der Verband nicht als eine dem genannten ß 75 Absatz 4 entsprechende Hilfskasse würde befunden werden, könnte auf ihn erst der 8 102 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen Anwendung finden, in dem es heißt: »Den Vorschriften des Abschnitts III unterliegen nicht solche nach dem sächsischen Gesetze vom 15. Juni 1868, betreffend die juristischen Personen, einge tragene Vereine, welche die Versicherung ihrer Mitglieder nach dem »Grundsätze der Gegenseitigkeit« betreiben«. Bei diesen so klaren Bestimmungen könnte es unsres Erachtens keinem Zweifel unterliegen, daß auf den Gehilfen- Verband nicht nur der Abschnitt III, sondern das ganze Gesetz nicht Anwendung zu finden hat, und wird es sich unter allen Umständen empfehlen, durch Anrufung des 598