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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1902
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- Deutsch
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4610 Amtlicher Teil. ^ 127, 8. Juni 1902. Julius Springer in Berlin. Mitteilungen, medizinal-statistische, aus dem kaiserl. Gesundheits amte. (Beihefte zu den Veröffentlichgn. des kaiserl. Gesundheits amtes.) 7. Bd. 2. Hst. (S. 83—154 u. 65 S. m. 4 färb. Karten.) hoch 4°. d i - o. 4. — Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum ersteumale angekündigt sind I. C. C. Bruns' Verlag in Minden i/W. 4626 F-erd. Dümmlers Verlagsbuchhandlung in Berlin. 4627 Kotze, Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der preußischen Monarchie u. f. Schleswig-Holstein in der Fassung des Gesetzes von 1902. 1 ^ 20 geb. 1 ^ 50 -j. Duückcr L Humblot in Leipzig. 4626 Lobrikton clss Vereins kür sooinipolititz. Lcl. 99. Ltva 13 ^^XXI. 1^°1)tv^2 80 4 * —°XX1. 2^ Ltrva^2 ^ 40 tlvsobütr. IV. 1. lA^va, 2 ^ 80 I G. Findel in Leipzig. 4624 Findel, Schriften Uber Freimaurerei. VII.Bd. 3^L; geb. 3^80-Z. Carl Habel in Berlin. 4628 Lalbkraun 11 M. Heinfius Nachfolger in Leipzig. 4624 ^ MilchkoMrol^.^"^^^^ "" Fettgehalt der MUch und die Plehn, Gründung, Betrieb und Verwaltung der Molkerei genossenschaften u. ihre wirtschaftliche Bedeutung. 3^60-Z. I. H. Ed. Heitz (Heil; L Mündel) in Stratzbttrg. 4624 Iris, Dis Xostun^ Litsob. 3. Xuü. 1 ^ 50 Muth'sche Verlagsbuchhandlung in Stuttgart. 4628 Storck, Deutsche Litteraturgeschichte. 2. Aust. 2. Lieferung. Ferdinand Schöningh in Paderborn. 4627 Die Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen. XIII: Kreis Minden. 4 >6; geb. 7 in Goldpressung 8 ><!. Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart. 4625 6. Auch' Ge^l ^20 wie c st», so R. v. Waldheim in Wien. 4627 Nichtamtlicher Teil Verband der Kreis- und Orksvereine im Deutschen Buchhandel. Bericht über die Verhandlungen der 24. ordentlichen Abgeordneten-Versammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine, Sonnabend den 26. April 1902 im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. (Fortsetzung aus Nr. 126 d. Bl.) Vorsitzender: Meine Herren, Herr Brockhaus hat in dankenswerter Ausführlichkeit die Gesichtspunkte klargelegt, die die Sachverständigen-Versammlung vom Januar bei der Ausarbeitung dieser drei Paragraphen geleitet haben. Der Verbands-Vorstand ist der Meinung, daß wir uns zunächst über die Gesichtspunkte unterhalten, nach denen diese drei Paragraphen zusammengesetzt sind und uns darüber klar werden, ob wir dann später diesen Wortlaut annehmen, oder ob im Verlaufe der ganzen Diskussion es wünschenswert er scheint, irgend welche Aenderung vorzunehmen. Also, meine Herren, ich möchte Sie bitten, zunächst nur zu den Gesichts punktei, zu sprechen, die den einzelnen Paragraphen zu Grunde liegen. Aber ich will Ihnen lieber zunächst nichts vor schreiben; Sie haben von mir nicht zu erwarten, daß ich Ihnen das Wort abschneide. Herr Bonz: Darf ich mir vielleicht eine Anfrage über § I erlauben? Hier steht: auf Zeitschriften, Schulbücher im Einzelverkauf und Lehrmittel, sowie auf alle Artikel bis zum Ladenpreise von 3 ^ darf keinerlei Skonto gewährt werden. Einzelverkauf — bezieht sich dies auch auf mehrere Artikel oder handelt es sich nur um Bücher, die einzeln gekauft werden? Wenn ein Kunde für 10 bis 12 ^ Bücher kauft, die einzeln einen Ladenpreis von 1 50 H oder 2 ^ haben — darf da auch ein Skonto gewährt werden oder nicht? Ich meine nicht Schulbücher, sondern andere Artikel. Vorsitzender: Der Einzelverkauf bezieht sich nur auf Schulbücher. (Widerspruch.) Herr Bonz: Ich verstehe, daß bei Schulbüchern überhaupt kein Rabatt gewährt werden darf, dies ist auch ganz richtig; aber ich würde es nicht für richtig halten, wenn z. B einem Kunden auf ein Buch, dessen Ladenpreis mehr als 3 beträgt, ein Skonto gewährt werden darf, während einem andern Kunden, der vielleicht drei Bücher L 2 also für 6 kauft, kein Skonto gewährt werden darf. Wie ist das? Oder dürfte jemand, der für 10, 20 oder 30 Bücher kaust, die aber zufälligerweise einen niedrigeren Ladenpreis als 3 haben, kein Skonto gewährt werden? Dies verstehe ich nicht. Dies scheint mir nicht richtig und nicht gut durchführbar zu sein. Vorsitzender: Meine Herren, es ist von Herrn Bonz die Anstage gerichtet worden, wie Z 1 zu verstehen ist. Gestatten Sie, daß ich das kurz beantworte. Dieser Z 1 heißt: »Auf Zeitschriften — Komma —- Schulbücher im Einzelverkauf — das ist wieder ein Artikel für sich — und Lehrmittel — wieder für sich — sowie auf alle Artikel bis zum Ladenpreis von 3 Also wenn jemand für 10 kaust und er kauft nur Bücher bis zu 3 so bekommt er kein Skonto. Herr Bonz: Dies halte ich nicht für richtig, weil es zu großen Unzuträglichkeiten führen würde. Ich meine, wenn ein Kunde kommt und ein Buch zu 4 kauft, der bekommt Skonto, und der andere, der vielleicht mit dem ersten gleich zeitig sechs Artikel L 2 50 H kauft, der soll kein Skonto bekommen? Vorsitzender: Gestatten Sie, bevor ich weiter einem Redner das Wort gebe, Ihnen kurz das Prinzip zu präzi sieren, welches im § 1 zum Ausdruck gekommen ist. Es giebt zweierlei Arten der Beschränkung des Rabatts. Die eine ist, daß man die Summe der einzelnen verkauften Bücher zusammenfaßt und ausspricht: bei Verkäufen von so und so viel. Der andere Standpunkt ist der, daß man jedes einzelne Buch als solches nimmt und sagt: Bücher von 20 H, 50 H u. s. w. bis 3 ^ sind netto. Mit anderen Worten: wenn jemand hundert Nummern Reclam kauft, so werden die immer Nettoverkaufsgegenstände sein, weil das Einzel exemplar nur 20 H kostet. Das ist der Standpunkt der Kom-
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