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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1902
- Sprache
- Deutsch
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4612 Nichtamtlicher Teil. ^tk 127, 5. Juni 1902. (Vorsitzender:) Herr Pape hat gemeint, der springende Punkt, der wich tigste des Ganzen ist § 2. In gewissem Sinne hat er recht. Wenn er aber den Z 1, diese Dreimarkgrenze nur als sekundär betrachtet, so mache ich ihn darauf aufmerksam, daß auch für ß 3 der tz 1 von hervorragender Bedeutung ist. Denn diese Minimalgrenze des Rabatts nach unten gilt auch, wenigstens nach dem Sinne der Kommission vom Januar, in § 3 für den Verkehr in Rechnung mit den Behörden. Ich will nur sagen: ich glaube, daß ich das richtige getroffen habe, wenn ich zunächst keine Trennung zwischen Spezial- und Generaldebatte habe eintreten lassen, wenn ich zunächst einmal sondieren wollte, wie sich die ganze Debatte hinzieht. Sie können ja jederzeit mir durch eine Abstim mung mitteilen, daß Sie das nicht weiter wollen, oder ich werde auch selbst bei gelegener Zeit sagen: jetzt ist die Sache so weit geklärt, jetzt wollen wir uns auf Z 1 beschränken. — Ich habe aber gerade wegen der Wichtigkeit des Z 1 auch für § 3 geglaubt, zunächst von einer Spezalisierung der ein zelnen Paragraphen abzusehen. Herr Prager (zur Geschäftsordnung): Auf diese Weise kommen wir nicht weiter, da sitzen wir bis acht und werden nicht fertig. Wir müssen uns entschließen für Spezial- oder Generaldiskussion. Wir haben damals unter Leitung des Herrn Brockhaus gesehen, wie praktisch es ist, gleich in die Spezialdiskussion einzutreten. Die Generaldiskussion fördert dann nicht mehr allzuviel zu Tage. Ich beantrage entschieden, sofort in die Spezialdiskussion über 8 1 einzutreten. Vorsitzender: Da keine Anträge weiter vorliegen, schließe ich die Generaldiskussion, wenn kein Widerspruch erfolgt, und vorausgesetzt, daß die Herren, die sich zum Wort gemeldet haben, damit einverstanden sind. Ich habe zunächst jedem die Freiheit gegeben, zu sprechen, wie er will. Es haben sich bis jetzt sämtliche Herren unter diesem Gesichtspunkt ge meldet, und ich muß daher denjenigen das Wort geben, die sich auf Grund dieser Freiheit zum Wort gemeldet haben. Herr Siegismund: Meine Herren, der Verlauf der Verhandlung bis jetzt hat doch bewiesen, daß die General diskussion und die Spezialdiskusston sich gar nicht ausein anderhalten lassen. Es ist auch gar nicht notwendig, daß wir jetzt technisch diese Diskussion als Generaldiskussion bezeichnen, während sie eine Spezialdiskussion ist. Wir müssen die einzelnen Punkte in einer Generaldiskussion ohne weiteres mit besprechen, und wir werden bei den Abstimmungen nachher vielleicht doch noch in eine Spezialdiskusston über die einzelnen Punkte eintreten müssen. Ich möchte im all gemeinen Ihnen diese Vorschläge, die seitens des Verbands- Vorstandes Ihnen hier unterbreitet werden, dringend zur Annahme empfehlen. Meine Herren, wir haben am vergangenen Montag in Berlin Beschlüsse gefaßt, die allerdings nicht so weit gehen wie diejenigen Anträge, die Ihnen heute hier zur Be- schlußnahme vorgelegt werden. Aber trotzdem, meine Herren, möchte ich doch hier warm eintreten für die Vorschläge, die der Verband Ihnen heute unterbreitet. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß, wenn Sie die Vorschläge heute annehmen, auch wir in Berlin freiere Hand bekommen und auf dem Grunde, den wir vergangenen Montag in Berlin gelegt haben, weiter kommen können, um schließlich doch noch in Berlin auch das zu erreichen, was Sie dann bereits erreicht haben, nämlich zur allgemeinen Anerkennung des Ladenpreises. (Bravo!) Die Herbeiführung dieser Aner kennung ist selbstverständlich in Berlin unser Ziel genau so, wie es Ihr Ziel bis jetzt gewesen ist. Nur sind unabweisbare Schwierigkeiten für uns in Berlin maßgebend gewesen, die uns bestimmt haben zu sagen: wir sind heute noch nicht in der Lage, zu beschließen, allgemein auf 2 Prozent her unterzugehen. Aber, meine Herren, einen ganz wesentlichen Schritt sind wir doch vorwärts gekommen. Wir haben in Berlin beschlossen, im Ladenverkehr und überhaupt im Verkehr mit dem Publikum gegen bar und in Rechnung einen Rabatt von 5 Prozent zu gewähren. Weiter sind in Berlin dieselben Ausnahmen festgesetzt worden, wie Sie sie hier ebenfalls haben. Ich muß nun natürlich auf die einzelnen Punkte ein- gehen, und ich bitte den Herrn Vorsitzenden, mir zu gestatten, daß ich nun in die Besprechung der einzelnen Punkte gleich zeitig mit eintrete, um den Standpunkt, den Berlin jetzt einnimmt, Ihnen näher klarzulegen. Wir haben in Berlin beschlossen: Punk 1 auf Zeitschriften, die mehr als zwölfmal jährlich erscheinen, auf Schulbücher, Karten und Lehrmittel im Einzelverkauf, sowie auf Einkäufe bis zum Ladenpreis von 3 darf keinerlei Skonto gewährt werden, weder in bar noch in Rechnung. Das deckt sich im großen und ganzen mit den Vorschlägen, die Ihnen der Ver bands-Vorstand unterbreitet (Widerspruch), nur der Unterschied ist vorhanden, daß der Verband sagt: bis zum Ladenpreise von 3 für das einzelne Werk — während wir zu der Ueberzeugung gekommen sind, daß das sich nicht durchführen lassen wird (Sehr richtig!) Deswegen haben wir gesetzt: bei Einkäufen bis zu 3 Wir haben dann in Punkt 2 beschlossen: Bei Ver käufen, die nicht unter § 1 fallen, darf bei Barzahlung oder in Rechnung ein Skonto bis 5 Prozent gewährt werden. Bis jetzt war in Berlin 10 Prozent Rabatt zulässig. Wenn wir jetzt beschlossen haben, 5 Prozent sestzusetzen, so sind wir einen ganz bedeutenden Schritt vorwärts gekommen. Sie wissen, daß, wenn die Berliner etwas beschließen, sie sich die größte Mühe geben, diesen Beschluß auch zu halten und zur Durchführung zu bringen, und so hoffe ich auch bestimmt, daß wir in nächster Zeit diesen Rabatt von 5 Prozent all gemein in Berlin einführen können, und, wenn wir gesehen haben, wie die Sache geht, wie wir mit unfern 5 Prozent durchkommen, dann können wir vielleicht in absehbarer Zeit auch einmal daran denken, nur zum Ladenpreis zu verkaufen. (Bravo!) Meine Herren, in Z 3 unserer neuen Verkaufs bestimmungen, der sich im allgemeinen deckt mit Z 3 der Anträge des Verbands, haben wir beschlossen, an Behörden, öffentliche und Anstaltsbibliotheken mit Aus nahme der unter Z 1 fallenden Verkäufe einen Rabatt von 10 Prozent vorläufig weiter zu gewähren. Meine Herren, es ist Ihnen bekannt, daß in Berlin eine ganze Anzahl Bibliotheken sind, die bis jetzt immer noch 16^ Prozent in Anspruch genommen haben, vor allen Dingen der Berliner Magistrat. Alle Bemühungen in Berlin, von diesen 162/z Prozent herunterzukommen, sind gescheitert. Jetzt soll wieder der Versuch gemacht werden, allgemein den Rabatt satz auf 10 Prozent herunterzubringen. Wir hoffen, daß mit den neuen Machtmitteln, die der Börsenvereins-Vorstand hat, wir einen günstigen Erfolg haben werden. Wir haben nicht geglaubt, den Rabatt von 5 Prozent auch auf die Biblio theken ausdehnen zu dürfen, weil wir die Schwierigkeiten, die sich uns in den Weg stellen werden, nicht meinen bereits heute beiseite schieben zu können; und die gestrige vertrauliche Vorbesprechung hat ja auch bewiesen, daß draußen in der Provinz eine ganze Anzahl Institute, Bibliotheken u. s. w. existieren, die nach wie vor einen Rabatt von 10 Prozent in Anspruch nehmen, und Sie haben ja zugegeben, daß es bis jetzt unmöglich gewesen ist, auch in der Provinz diese Ausnahmebestimmungen ganz zu beseitigen. Meine Herren, ich möchte jetzt nur noch kurz erwähnen, daß dieser Beschluß, der von so weittragender Bedeutung für
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