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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1902-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1902
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- Deutsch
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4646 Nichtamtlicher Teil. ^ 128, 6. Juni 1902. Verband der Kreis- und Vrksvereine im Deutschen Buchhandel. Bericht über die Verhandlungen der 24. ordentlichen Abgeordneten-Versammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine, Sonnabend den 26. April 1902 im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. (Schluß aus Nr. 126 u. 127 d. Bl.) Vorsitzender: Wir kommen zu Z 2. Herr Fueudeling: Ich bitte, diesen Z 2 anzunehmen, wie er vorgeschlagen ist. Ich habe nur das eine Wort hinzuzufügen: »oder längstens halbjährliche Begleichung«. Ich schlage das hauptsächlich vor, weil wir es in Hannover- Braunschweig so angenommen haben. Vorsitzender: Wollen Sie vielleicht mit ein paar Worten auch begründen, warum Sie das angenommen haben? Herr Fuendeling: Weil es in vielen Gegenden Deutsch lands, speciell im Norden, Gebrauch ist, nur jährliche Rech nungen zu schicken; und wir wünschen nicht, daß dann noch Skonto gewährt wird, sondern wir verlangen, daß auf die halbjährlich ausgeschriebenen Rechnungen das Skonto nur so lange gewährt werden darf, bis eine neue Rechnung, (sei es nun vierteljährlich oder halbjährlich) ausgeschrieben ist. Einzelne Firmen ziehen das Ausschreiben der Rechnungen noch länger hinaus, und das wollen wir vermeiden. Wir wünschen also, daß diese Firmen auch halbjährlich Rech nungen schicken. Herr Prager-Berlin: Ich möchte wirklich Herrn Fuen deling fragen, was halbjährlich heißt: kürzer oder länger als ein halbes Jahr? Wenn die Rechnungen ein halbes Jahr stehen, so heißt das halbjährlich. Es kann nun doch nicht heißen, daß wenn sie kürzer als ein halbes Jahr stehen, kein Skonto gewährt wird; es kann also doch nur heißen, wenn sie länger als ein halbes Jahr stehen. Also das »längstens» ist vollständig unnötig. Herr vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen, I. Schriftführer des Börsenvereins: Herr Fuendeling hat das Wort »längstens« nicht ganz richtig erklärt. Ich bin Vater dieser Fassung für die Satzungen von Hannover - Braunschweig. Dieses »längstens« hat eine gewisse erzieherische Bedeutung. Es soll heißen, daß halbjährlich das äußerste ist. Man will herunterkommen auf vierteljährliche Rechnungen. Deshalb haben wir das »längstens« eingeschoben. Vorsitzender: Ich glaube, es war ganz richtig, daß ich die Frage anregte, es möchte begründet werden, warum das so kam, daß das Wort eingeschoben wurde. Ich halte — vor allen Dingen auch meinerseits nach den Erklärungen des Herrn vr. Ruprecht — es für außerordentlich wünschenswert, das Wort »längstens« hinzuzusetzen. Herr Fischer: Ich meine »bei halbjährlicher Begleichung«, das ist so zu verstehen, daß man nur innerhalb der Zeit Sconto geben darf. Aber juristisch liegt es doch nur so: wenn man bar bezahlt oder innerhalb der Frist eines halben Jahres. Ich meine, es müßte heißen: innerhalb eines halben Jahres. Vorsitzender: Das Wort »längstens« hat ja einen sehr unschönen Klang. Wir könnten sagen, wenn ich Herrn Fischer recht verstanden habe: bei Barzahlung oder bei Be gleichung innerhalb eines halben Jahres. Aber das ist nicht die Halbjahrsrechnung, das ist am Schlüsse des halben Jahres bezahlt, und dann kann immer noch eine Karenzzeit statt finden. Herr Fuendeling: Meine Herren, wir haben in tz 2 das Wort »längstens« hauptsächlich deswegen eingeschoben, weil wir uns sagten: halbjährlich soll die Rechnung aus gezogen werden und dann soll noch Sconto gewährt werden, wenn die Rechnung in kurzer Zeit bezahlt wird. Herr Petters-Heidelberg: Ist es denn unbedingt not wendig, daß das hinzuzusetzen ist? Können wir das nicht in das Ermessen jedes Einzelnen legen, daß wir einfach sagen: »Bei Verkäufen, die nicht unter Z 1 fallen, darf ein Sconto von 2 Prozent gewährt werden«. Was brauchen wir uns um diese Kleinigkeiten herumzustreiten? Mancher schickt nur einmal im Jahre seine Rechnung und mancher viertel jährlich. Da ist es doch eine ganz einfache Sache, wenn wir das Ganze weglassen und jeder es so macht, wie er will. (Widerspruch.) Vorsitzender: Der Ansicht des Herrn Petters kann ich mich nicht anschließen. Das sollen Direktiven sein, vor allem auch, daß wir endlich mit der Jahresrechnung auf hören, und das erreichen wir, wenn wir jetzt mit großer Majorität, möglichst einstimmig hier annehmen, daß wir ge sonnen sind, in unseren Bezirken dafür zu sorgen, daß der, ich hätte beinahe gesagt »Unfug« der ganzjährlichen Rech nung aufhört, ich meine das Wort nicht im Sinne des Aus schreibers, sondern des Kunden. Ich denke, wir setzen uns über das Sprachungetüm weg und nehmen »längstens« an. Findet die Redaktionskommission ein anderes Wort, so können sie uns oder dem Börsenvereinsvorstand gestatten, das Wort einzusetzen. Ich lasse jetzt abstimmeu über den Wortlaut des Z 2, wie er vorliegt, mit dem Wort »längstens« vor halbjährlich. Wer dafür ist, möge sich erheben. Ich konstatiere, daß 55 Stimmen für Z 2 mit »längstens« abgegeben sind. Wir kommen zu tz 3. (K 3 wird verlesen.) Meine Herren, ich möchte die Besprechung dieses Para graphen in zwei Absätze teilen und zwar aus dem Grunde, weil sich eine ganze Anzahl von, wie ich schon betont habe, sachverständigen Herren, denen vor allen die Ausführung dieses Paragraphen in der Praxis obliegt, gestern abend für diese Fassung des ersten Absatzes und zwar einstimmig er klärt haben, und ich möchte die Versammlung bitten, dieser Einstimmigkeit beizutreten und sich einer weiteren Debatte zu enthalten. Wir haben, wenn ich nicht irre, vier Stunden über diesen Punkt gesprochen und nach jeder Richtung hin uns ausgesprochen, und sind dann zum Schluß zu dem Re sultat der einstimmigen Annahme dieses Wortlautes, wie er Ihnen vorliegt, gekommen. Meine Herren, wünscht jemand das Wort zum ersten Abschnitt? Herr Theodor Ackermann-München (zur Geschäfts ordnung): Meine Herren, ich möchte einen Gedanken anregen, bei dem ich nach meiner Ansicht kaum Widerspruch finden werde. Die Durchführung dieses Paragraphen ist eine der schwierigsten gewissen Kategorien von Kunden gegenüber, und denen gegenüber würde die Stellung des Sortimenters wesentlich erleichtert werden, wenn, wie zu Ende der acht ziger Jahre, eine Ansprache seitens des Börsenvereinsvor standes verfaßt würde, die der Sortimenter behufs ent sprechender Verteilung in genügender Zahl von Abdrucken erhalten kann.
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