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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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^ 128 6. Juni 1SS2. Nichtamtlicher Teil. 4649 (Vorsitzender:! hat, auch hierum sich zu bekümmern, dieses gethan hat im Einverständnis mit dem Wahlausschuß, daß wir die Freude hatten, eine vollständige Uebereinstimmung des Wahlaus schusses und des Verbands-Vorstandes zu konstatieren, und daß die Vorschläge, wie wir sie den Vereinen mitgeteilt haben, von den Vereinen bereitwilligst angenommen worden sind, und daß die vom Wahlausschuß erfolgte Uebersicht der Wahlvorschläge eine vollständige Einigkeit ergeben hat. Ich glaube also meinerseits, Sie bitten zu dürfen, von einer weiteren Besprechung dieses Punktes abzusehen. Meine Herren, damit ist die Tagesordnung der Haupt versammlung erledigt und ebenfalls der Punkt 6 unserer Tagesordnung. Es erübrigt noch auf Punkt 7 zu kommen: Etwaige Anträge nnd Berichte der Abgeordneten aus den Kreis- und Ortsvereinen. Ich fordere die Herren auf, sich zu nielden, ob sie irgendwelche Berichte hier noch zu erstatten haben. Herr Schöningh: Ich möchte den Vorstand bitten, das Resultat der heutigen Versammlung durch Cirkular so bald wie möglich den einzelnen Kreisvereinen mitzuteilen. Vorsitzender: Ich muß bemerken, daß das nicht zu diesem Punkt 7 der Tagesordnung gehört. Sie sollen aus Ihren Kreisvereinen etwas Mitteilen. Dies ist aber ein Antrag von Ihnen, oder haben Sie das Mandat Ihres Vereins, diesen Antrag zu stellen? Wenn ich auch förmlich Ihnen widerspreche, so gebe ich doch gern die Zusicherung, daß wir dieser Anregung Nachkommen werden. Wir haben Punkt 5 zurückgestellt. Herr Petters: Es sind 67 Stimmen abgegeben worden. Sie lauten alle auf Wiederwahl des alten Vorstandes. (Bravo!) Vorsitzender: Meine Herren, wir sind bereit, bis zur nächsten Ostermesse das Amt weiterzuführen. (Bravo!) Ich danke Ihnen für die Ausdauer, die Sie bewiesen haben, und spreche Ihnen meinen Dank aus, daß Sie so zahlreich unserm Rufe gefolgt sind, und schließe hiermit die Sitzung. Herr Goeritz - Braunschweig: Sehr geehrte Herren Kollegen, Sie wissen, ein Dreigestirn regiert die Welt. Ein Dreigestirn hat auch dem Buchhandel ein ganzes Jahr lang zu unserm größten Nutzen geleuchtet. Aber ich glaube, dieses Dreigestirn, der Verbandsvorstand, wird sich doch selbst bewußt sein, daß es, obwohl selbst dreiteilig, nur ein Teil des großen Dreigestirns ist. Und ich halte es für eine außerordent lich wichtige Pflicht, daß wir heute zum Ausdruck bringen, daß unser allgemeines Dreigestiin von uns hochgeschätzt und verehrt wird. An der Spitze dieses Dreigestirns steht der Vörsenvereins-Vorstand, der in großer Selbstlosig keit gearbeitet, mit Behutsamkeit an den alten Institutionen gebessert und dabei Neues geschaffen hat, das uns allen hoffentlich zum Segen gereichen soll. Vor allen Dingen wollen wir dies danken dem Vorsteher unseres Börsenvereins, und wenn wir vor einem Jahre Herrn Brock haus nicht alle einstimmig gewählt haben, so waren schon die Worte, die er damals an uns richtete, so bezeichnend für den Mann, daß wir es am heutigen Tage als eine Pflicht erachten müssen, nun die Einstimmigkeit vollständig her zustellen und ihm doppelt zu danken, daß er trotz der damaligen Meinungsverschiedenheit mit solchem Pflichteifer seinen Geschäften obgelegen hat Als zweites Dreigestirn nenne ich unseren verehrten Verbands-Vorstand und als drittes die in den Verlegerver einen zusammengeschlossenen Verleger, die durch ihre ein mütigen Beschlüsse vom vorigen Jahre erst den sicheren Grund gelegt haben, auf dem wir unsere heutigen bedeutsamen Be schlüsse aufbauen konnten. Ich bitte Sie Alle, einzustimmen in den Ruf: Unser buch händlerisches Dreigestirn, Börsenvereins-Vorstand, Verbands- Vorstand und unsere Verlegervereine, sie leben hoch, hoch, hoch! (Schluß der Versammlung 7>/^ Uhr.) Kleine Mitteilungen. Schriftstücken eines Strafprozesses. (H 17 des Preßgesetzes.) (Nachdruck verboten.) — Der Prozeß gegen die Unteroffiziere Marten und Hickel, die der Ermordung des Rittmeisters Krosigk in Gum binnen beschuldigt waren, spielte eine Rolle in einer Strafsache, die am 3. Juni 1902 das Reichsgericht beschäftigte. Es handelte sich um ein Urteil des Landgerichts I in Berlin vom 1. März d. I., durch das der verantwortliche Redakteur der National-Zeitung, Siegfried Ernst Köbner, und der Rechtsanwalt Horn in Inster burg wegen vorzeitiger Veröffentlichung von amtlichen Schrift stücken eines Strafprozesses zu 50, bezw. 100 .<6 Geldstrafe verurteilt worden sind. Besonderes Aussehen hatte es seiner Zeit erregt, daß der Sergeant Hickel, obwohl er freigesprochen worden war, nicht aus der Haft entlassen, sondern sofort wieder verhaftet worden war. Rechtsanwalt Horn als Verteidiger Hickels hatte dagegen Be lichte der Angeklagte Köbner am 4. September v. I. in der National-Zeitung einen Artikel über Hickels Verhaftung und teilte darin das Protokoll über die Verhaftung, ein Telegramm Horns an den Generalleutnant von Alten, sowie einige andre auf den Prozeß bezügliche Telegramme und Schriftstücke mit. Dies war, wie das Urteil darlegt, nach H 17 des Preßgesetzes unzulässig, da der Prozeß gegen Hickel noch schwebte. Die Beendigung des Ver fahrens in erster Instanz sei noch nicht die Beendigung des ganzen Prozesses. über. Er dürfe an der Verhandlung nicht teilnehmen. Die von Horn veröffentlichte Aktennotiz des Oberkriegsgerichtsrates Meier sei kein amtliches Schriftstück. — Für den Angeklagten Köbner reizendes Bild (8130 St.-G.-B). (Nachdruck verboten.) —»Das öffentliche Ordnung (§ 130 St.-G.-B.) zu je einem Moriat Ge fängnis verurteilt. Die Hoffnung aus die Wiederherstellung des polnischen Reiches komme, so heißt es im Urteil, durch den oben schwebenden weißen Adler zum Ausdruck. In den Inschriften des Bildes sei auf die Aufstände der Polen hingewiesen. Dem unbefangenen Beobachter stelle sich sofort der politische Charakter des Bildes dar; es sei auch sofort von mehreren Personen als aufrührerisch erkannt worden. Das Bild sei sehr geeignet die polnische Bevölkerung auszureizen und der deutschen Aergernis zu geben, also beide Teile in eine hochgradig gereizte Stimmung zu versetzen. Gewaltthätigkeiten seien zwar nicht erfolgt; aber die Gefahr, daß es geschah, habe doch nahegelegen. Der Angeklagte B. habe das Bild verkauft, W. habe es in seinem Laden aus gestellt. Die Angeklagten seien sich bewußt gewesen, daß das Bild zu Gewaltthätigkeiten aufreizen könne. Daß der Vürger- 612
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