Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020617
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190206173
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020617
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-06
- Tag1902-06-17
- Monat1902-06
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
49KS Nichtamtlicher Teil. 137, 17. Juni 1902. Das Verbot der Weiteroerbreitung ausländischer Druck schriften, welches an Stelle der Entziehung des Postdebits tritt, soll nur auf Beschluß des Ministerrates erfolgen können. Der Gedanke lag nahe, auch hier das gerichtliche Verfahren eintreten zu lassen; aber die international politischen Rücksichten spielen dabei eine so große Rolle, daß ihnen das Uebergewicht zugestanden werden mußte. Selbst in Frankreich, das sich einer sehr freisinnigen Preß- gesetzgebung rühmen darf, wird es so gehalten. In der Thal können hier Interessen in Frage kommen, welche für den Staat ernste Bedeutung haben. Die Regierung soll in der Lage sein unter ihrer Verantwortung zu entscheiden. Der Z 36 betrifft die Aufforderung zum wirtschaft lichen Boykott durch Druckschriften. Der nationale und politische Kampf hat in neuester Zeit leider zu dem ver derblichen Mittel des geschäftlichen Boykotts geführt, durch welchen die materielle Entwickelung der Bevölkerung in hohem Maße bedroht wird. Die Gelegenheit soll nicht unbenutzt vorübergehen, um vorläufig wenigstens in Bezug auf die Presse das Strafwürdige eines solchen Vorgehens sicher klarzustellen. Die Verfolgungsfrist für alle durch die Presse begangenen Verletzungen des Gesetzes wurde auf drei Monate bemessen, weil diese Frist für die Einleitung des Strafverfahrens ausreichend ist und die Beibehaltung eines längeren Termins bei dem Charakter dieser Delikte nicht gerechtfertigt erscheint. Der Bericht schließt: Der vorliegende Entwurf eines Preßgesetzes erschöpft nicht die gesamte Materie des Preßrechtes; insbesondere kommen noch zahlreiche Bestimmungen des bestehenden Strafgesetzes in Frage, welche für die Presse von großer Bedeutung sind. Die Regierung wird nicht verabsäumen, auch die Reform des Strafrechtes zum Abschluß zu bringen, um damit einem weit über das Gebiet der Presse hinaus von der ganzen Bevölkerung gefühlten, wahrhaft dringenden Bedürfnis zu entsprechen. Beide Gesetze müssen neu ge schaffen werden, und es liegt wohl nahe, mit jenem zu beginnen, welches rascher zustande gebracht werden kann. Das ist das Preßgesetz. Die Regierung nimmt die Gelegen heit wahr, ihre Objektivität gegenüber der Presse dadurch zu bezeugen, daß sie alle nicht absolut notwendigen Ueber- wachungsmaßregeln zu beseitigen trachtet. Die Presse soll unabhängig sein, um die ganze Verantwortlichkeit für ihre Thätigkeit tragen zu können. Darum ist die formale Kontrolle, welche die Regierung für unvermeidlich hält, knapp begrenzt, und wendet sich der Entwurf nur, allerdings dann mit aller Strenge, gegen jeden unzweifelhaften Mißbrauch der Presse. Darüber hinaus aber will die Regierung die Presse von allen sie beengenden Fesseln befreien, indem sie von der Ueberzeugung ausgeht, daß die Größe der der Presse zuzugestehenden Freiheit ein Gradmesser der der Bevölkerung eines Staates eigentümlichen politischen und sittlichen Reife ist Kleine Mitteilungen. Handelsregister-Einträge. — Handelsregister des König lichen Amtsgerichts l Berlin. (Abteilung H..) Am 30. Mai 1902 ist in das Handelsregister folgendes ein- Nr. 15469. Firma: Verlag der -Hilfe« Friedrich Nau mann, Schöneberg. Inhaber Pfarrer a. D. Friedrich Naumann in Schöneberg. Dem Redakteur Friedrich Weinhausen zu Steglitz ist Prokura erteilt. BeiNr.3679. (Internationaler Kunst-Verlag Inhaber Max Lilienthal, Charlottenburg.) Der Inhaber wohnt jetzt in Schöneberg. Der Sitz der Firma ist nach Schöneberg verlegt. Kreisverein der Rheinisch-We st fälischenBuch Händler. — Aus Düsseldorf, wo am Sonntag den 15. d. M. die 59. ordentliche Hauptversammlung des Kreisvereins der Rheinisch- Westfälischen Buchhändler getagt hat, empfingen wir vom Vereins vorsteher das nachfolgende Telegramm: »Verbandsvorschläge im Wortlaut angenommen für 1. Januar 1902. — Jacobi.« stätigt. s ^ Red.) Stiftung. — Das in Berlin verstorbene Kuczinskische Ehe paar hat testamentarisch für Musiker und Dichter eine Stiftung von 250 000 ^ verfügt, deren Zinsen zunächst derart verwendet werden sollen, daß jährlich an zwei bestimmten Terminen Unter stützungen im Betrage bis zu höchstens 2000 ^ vergeben werden. Verwalter der Stiftung sind der Geheime Seehandlungsrat a. D. Schubart, der Schriftsteller A. von Hanstein, der Hofkapellmeister Franz Mannstädt und der königliche Musikdirektor Traugott Ochs (Bielefeld). Paul Kuczinski, der in Berlin als Bankier lebte, war ein guter Komponist und erfreute sich als solcher der Wert schätzung namhafter Musiker. Er war in lebhaftem und an regendem Briefwechsel mit zahlreichen künstlerisch hervorragenden Persönlichkeiten, wie ein nach seinem Tode herausgekommencs Bändchen Lebenserinnerungen berichtet. Von der Handelshochschule zu Leipzig.— Der in diesen Tagen herausgegebene vierte Jahresbericht enthält in seinem all gemeinen Teile zunächst Nachrichten über die im Studienjahr 1901/2 abgehaltenen Prüfungen und die Namen der geprüften Kandidaten. Sodann wird auf einige Aenderungen aufmerksam gemacht, die in den Bestimmungen der Handelshochschule statt- gesunden haben. Die wichtigste derselben ist: daß die Prüfungen nicht mehr am Ende des vierten bezw. sechsten, sondern frühestens werden können. Die Jmmatrikulations- und Prüfungsgebühren sind für die Ausländer erhöht worden. Im verflossenen Studienjahr ist die Handelshochschule von 469 immatrikulierten Studierenden (302 Angehörigen des Deutschen Reiches und 167 Ausländern) besucht worden. In dieser Zahl sind die Hörer, meistens Studierende der Leipziger Universität, nicht einbegriffen. Da die bislang zu den kaufmännischen Uebungen benutzten Räume der Oeffentlichen Handelslehranstalt für die wachsenden Bedürfnisse der Handelshochschule nicht mehr- recht genügen wollten, so hat der Senat ein anderes in der Nähe mit den entsprechenden Einrichtungen versehen und soll mit dem kommenden Wintersemester bezogen werden. Im übrigen enthält der Jahresbericht statistische Mitteilungen über die Behörden, Lehrkörper und Studierenden der Handels hochschule, ferner die Ordnung der Anstalt, die Jmmatrikulations- ordnung, den Studienplan, die Prüfungsordnung und die Satzungen der Krankenkasse. Damit bietet der im Aufträge des Senats vom Studiendirektor Professor Ray dt zusammengestellte Bericht ein vollständiges Material für alle, die sich über die Leipziger Handelshochschule unterrichten wollen. Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schul geschichte. — Die österreichische Gruppe der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte, die in diesen Tagen unter dem Vorsitze des Landes-Archivars vr. Anton Mayer in der Universität zu Wien ihre Jahresversammlung abgehalten hat, hat als viertes Heft der Beiträge herausgegeben: -Vincenz Eduard Milde als Pädagoge und sein Verhältnis zu den geistigen Strömungen seiner Zeit- vom Schriftführer der Gruppe, Herrn vr. Wotke. Herr vr. Wotke wird ferner im Aufträge der Gruppe in den -Uonumsnta. Osrmavias kaoäaßoZiea.. die Schulordnungen herausgeben, die seit Maria Theresia für die Gesamtmonarchie erlassen worden sind. Kunstausstellung. — Eine große internationale Kunst- und bis zum 31. Oktober dauern. Die Stadtverwaltung von Venedig hat, um das Unternehmen zu fördern, bestimmt, daß zahlreiche große goldene Medaillen für hervorragende Werke erteilt verwendet werden soll. Miniaturen-Ausstellung. — Die vielbesuchte vorjährige Miniaturen-Ausstellung im großen Prunksale der Kaiserlichen Hosbibliothek in Wien ist am 15. d. M. wieder eröffnet worden. Die Besuchsstunden sind an Wochentagen von 9 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 1 Uhr.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder