^ 140, 20, Juni 1902. Künftig erscheinende Bücher. S073 Vie .Meltgelcbickte" äes LibUograpkifcken Instituts. A Ende Juni erscheint als weitere Fortsetzung unserer Weltgeschichte, unter Mitarbeit hervorragender Fachmänner herausgegeben von Or. Dans f. Delmolt, mit 5j Karten und j85 Tafeln in Holzschnitt, Ätzung und Farbendruck, 8 Vändr in Halblrder gebunden zu je 10 ^ oder 16 geheftete Halbbände gl je 4 II. Band: Ojlajien. Der Indische O^ean. von Max von Brandt, Heinrich Schurtz, Karl Weule und Emil Schmidt. Mit jO Karten, 7 Tafeln in Farbendruck und j? Tafeln in Holzschnitt und Ätzung. Dadurch, daß nunmehr die ersten vier Bände in lückenloser Reihe vorliegen werden, wird der Vertrieb dieses Aufsehen erregenden Werkes sehr erleichtert Erschienen sind außerdem Band VII und Band VIII, tz Hälfte, 2v°/o bei Bezug von s bis I Exemplaren — 25»/, bei so bis 2H Exemplaren — «so»/, bei 25 und mehr Exemplaren, Einband 2 ord,, f 60 netto. — Einbanddecken in Halbleder f 50 H ord,, f 20 H netto. Band I geheftet und gebunden in Kommission, Vertriebsmittsl laut verlangzettcl. Leipzig und Wien, den 20. Juni >902. Bibliographisches Institut. <I Wichtige juristische Neuheit! Sechs große Auflagen in kurzer Zeit (I vergriffen. Siebente Auflage in einigen Tagen versandbereit: Das Weiber-Negiment in Pfarrhäusern oder Türkisches im Christentum. Preis 1 ord., 65 -Z> bar u. II /10. Ich liefere nur bar. Herr Otto Maier in Leipzig, Stephan straße 12, hält Auslieferungslager. Bitte zu verlangen. Mit Hochachtung München, 1902. H. Kh. Scholl, Verlagsbuchhandlung. Demnächst erscheint: Der Verlsbnirbrueh im modernen Recht, mit besonderer Berücksichtigung des schweiz, Privatrechts, Von Or. zur. KNNS ZihlUMNN. XII u. 156 Seiten ZO. Preis 2 ^ ord., 1 50 H no. und 13/12. Zum ersten Male wird dieses wichtige Thema im Zusammenhänge und in über sichtlicher Bearbeitung des in den wichtigsten Kulturstaaten geltenden Rechts dargestellt. Es werden zunächst die geschichtlichen Grundlagen des geltenden Verlöbnisrechts ermittelt, darauf der Verlöbnisbruch in den modernen Kodifikationen behandelt, im folgenden Abschnitt eingehend die Bestimmungen des schweizerischen Rechts erörtert, endlich die Rechtsnatur des Verlöbnisses im modernen Recht untersucht. Ein ungemein reichhaltiger Quellen- und Literaturnachweis erhöht die Brauchbarkeit der fleißigen Arbeit für den praktischen Juristen und seien besonders auch deutsche Handlungen darauf hingewiesen, da bekanntlich das neue B. G.-V. diese bisher in Deutschland vernachlässigte Rechtsfrage in seinen Bereich zieht. Ich bitte, die hübsch ausgestattete Abhandlung allen Juristen vorzulegen, sowie recht wirkungsvoll im Schaufenster zu placieren, aus dem sich bei der Bedeutung des Themas auch für weitere Kreise leicht eine Anzahl verkaufen läßt. Albert Müller's Verlag in Zürich.