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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.06.1902
- Strukturtyp
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- 1902-06-20
- Erscheinungsdatum
- 20.06.1902
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- Deutsch
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^ 140, 20. Juni 1902. Nichtamtlicher Teil. 5061 kannte, daß cr zum Geschäftsmann so wenig Anlage habe wie zum Kapuziner. Die Abreise Schillers von Mannheim zog sich bis zum 9. April Herzens sagte er Margarethe Lebewohl; er versprach, häufig zu schreiben, und sie schenkte ihm zum Abschied eine kunstvoll ge stickte Brieftasche. Bald nach seiner Ankunft in Leipzig richtete Schiller ein langes Schreiben an Schwan, in dem er von seiner Reise nach Leipzig, seiner neuen Existenz, seinen Erfahrungen und Erlebnissen be richtet. Cr kommt dann auf seine Lage und seine Aussichten zu sprechen und bekundet den Entschluß, neben seiner litterarischen Thätigkeit auch Brotwissenschaft zu treiben. Schließlich hält er in aller Form um die Hand Margarethens an. An Margarethe selbst schrieb Schiller nicht, sondern wollte erst den Bescheid des Vaters abwarten. Es ist nun leider nicht festzustellen, wie dieser Bescheid ausgefallen ist, da der Original brief Schwans nicht mehr vorhanden ist. Ob, wie später mit geteilt wurde, Schwan selbst sofort, ohne mit seiner Tochter zu sprechen, Schiller einen abschlägigen Bescheid erteilte, unter der Begründung, daß seine Tochter ihrem ganzen Charakter nach nicht zu Schiller passe, ob die andere Lesart, daß Schwan Schiller ge schrieben habe, er möge sich direkt an die Tochter wenden, die richtige ist, vermag man heute nicht mehr zu sagen. Allem An scheine nach sind aber Zwischenfälle eingetreten, die die Verlobung ungeschehen ließen, und zwar scheint hier Schiller der schuldige Teil zu sein; vielleicht auch, daß pekuniäre Fragen mitspielten und daß die -Schwanin- doch nicht die reiche Partie war, für die sie vielleicht gehalten wurde. Ein Wiedersehen zwischen Schiller und der Familie Schwan fand im Mai 1786 zu Dresden statt und hat dann zu einer völli gen Versöhnung und Aussprache geführt. Schwan (der damals auch von Grast gemalt wurde) spricht noch in seinen alten Tagen mit großer Genugthuung von der Aufnahme, die er in Dresden bei Schiller, Körner und den andern Freunden fand. Ob noch eine weitere Begegnung später in Dresden stattgesunden hat und auf diese die Schilderung der Frau Pistorius Bezug nimmt, ist nicht festzustellen. In Leipzig ist Schwan jedenfalls mehrfach gewesen. Die Ueber- gabe des Geschäfts an Goetz, die in jenen Jahren erfolgte, wird die Reise veranlaßt haben. Auf der Rückreise von Dresden reiste Schwan mit Empfehlungen Schillers nach Weimar und verbrachte einige Tage bei Wieland. Acht Jahre später, 1794, hätte beinahe eine nochmalige Begegnung in Stuttgart stattgefunden; Schiller hatte nur zwei Tage vorher die Stadt verlassen. Margarethe Schwan heiratete 1793 den Advokaten Trefz, lebte aber in sehr unglücklicher Ehe und starb am 7. Januar 1796 zu Heilbronn. Vielfach ist behauptet worden, daß Schiller durch geschäftliche Machenschaften Schwans große Einbußen erlitten habe; es ist Schwan nachgesagt worden, daß er Schillers pekuniäre Lage aus gebeutet und ihm für seine Meisterwerke ganz geringfügige Hono rare geboten habe. Diesen letzteren Vorwurf glaube ich schon entkräftet zu haben. Was nun den andern Punkt anbelangt — es scheint sich um Nachdruck zu handeln —, so dürfte durch neuere Forschung erwiesen sein, daß diese Machenschaften nicht von Schwan ausgingen, der sich vermutlich schon 1786 vom Geschäft zurück gezogen hatte, sondern von seinem Geschäftsnachfolger. Götz scheint den Nachdruck sehr gepflegt oder zum mindesten begünstigt zu haben. So reichte auch M. Babo 1790 eine Klage gegen die Schwan und Götzische Buchhandlung wegen unbefugten Nachdrucks ein. Schwan erklärte hierzu, daß er an der Sache keinen Anteil habe und zu dem Geschäft nicht mehr in Beziehung stände. Die Bedeutung der alten Handlung war dahin; andere Buch handlungen in Mannheim machten ihr den Rang streitig, Mann heim selbst ging beständig zurück und litt durch die Kriege zu Ende des Jahrhunderts ganz ungemein. Von der Schwan'schen Handlung hören wir nur noch wenig, 1804 übernahm sie den Debit des Verlages des Pränumerations- und Subskriptions- Comptoirs in Mannheim, 1810 wurde dieser Teil des Verlags jedoch bereits an Bernhard Körner in Frankfurt a. M. verkauft. In Heidelberg bestand jahrelang eine Filiale des Geschäfts, die jedoch nur nach und nach neben der Mohr L Zimmerschen Handlung Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. eine Bedeutung erringen konnte; schließlich scheint sogar das Heidelberger Geschäft das bedeutendere geworden zu sein, beson ders nachdem seit 1816 Karl Groos Handlungsgesellschafter und Vorsteher der Handlung geworden war. 1819 hat dann Karl Groos das Teilhaberverhältnis mit Götz gelöst und die Heidel berger Handlung als Eigentum übernommen unter Umänderung der Firma in -Neue akademische Buchhandlung von Karl Groos-. Schwan hat, nachdem er sich vom Geschäft zurückgezogen hatte, nur seinen litterarischen Neigungen gelebt. In Gesellschaft seiner Töchter unternahm er größere Reisen, die gleichzeitig zur weiteren Ausbildung der Töchter und zur Kenntnis von Land und Leuten dienten. Als 1794 die Kriegsfurie sich Mannheim näherte, ver ließ Schwan die Stadt und begab sich vorerst nach Heilbronn, wo er bis zum Frühjahr 1795 blieb. Dann zog er nach Stuttgart und schlug dort für fünf Jahre sein Heim auf, noch immer litte- rarisch thätig. 1800 wechselte er nochmals den Wohnsitz und zog nach Heidelberg, wo er den Rest seines Lebens verbrachte. Schillers Tod berührte ihn tief. Er hat Schiller sehr geschätzt und, was bei dem gewiegten Geschäftsmann eine Seltenheit war. wirklich geliebt. Als Achtzigjähriger schrieb er seine Lebenserinnerungen, die diesem Aufsatz zu Grunde liegen. Am 29. Juni 1815 ist Schwan in Heidelberg sanft entschlafen. In Schwan sehen wir eine Persönlichkeit, die, wie so mancher Gelehrte jener Zeit, Litterat und Buchhändler in einer Person war. Wie Nicolai war er eine Leuchte der Aufklärung. Aus den biographie und neuere Forschungen belehren uns eines Bessern. Wenn Schiller mit seinen Räubern in Mannheim einen durch schlagenden Erfolg erzielte, so verdankt er es nicht zum mindesten Schwans Eintreten und seiner Sachkenntnis, und auch die Wieder anknüpfung der Verbindung mit Dalberg und die verhältnis mäßig recht günstigen Bedingungen, unter denen die Ernennung schaft hat. Von meinen eigenen Landsleuten ignoriert, empfing ich von ihm die erste Opferung, und die erste ist so süß, so un vergeßlich.. Kleine Mitteilungen. Kreisverein Rheinisch - Westfälischer Buchhändler. (Vgl. Nr. 137 d. Bl.) Berichtigung. — Wie sich jetzt herausstellt, waren unsere Zweifel an der Richtigkeit der in Nr. 137 d. Bl. mitgeteilten telegraphischen Meldung aus Düsseldorf berechtigt und hat auch unsere telegraphische Rückfrage uns unrichtigen Bescheid gebracht. Die Meldung sollte lauten: -Verbandsvorschläge im Wortlaut angenommen für 1. Januar 1908.« Gerichtsentscheidung. Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens der Presse, § 193 des Strafgesetzbuchs. — Soweit der Angeklagte als Vertreter der Presse durch ß 193 des Strafgesetzbuches geschützt sein will, verkennt er, daß nach fest stehenden Grundsätzen der Rechtsprechung ein Privilegium der Presse, vermeintlich zu Tage getretene Uebelstände rückhaltlos zu besprechen und dabei straflos die Ehre Anderer durch Behauptung nicht erweislich wahrer Thatsachen anzugreifen, nicht besteht (Reichsgerichts-Entscheidung Bd. 15 S. 15; Bd. 23 S. 285; Bd. 24 S. 223. Fuchsberger Entscheidungen IV, N. Suppl.-Bd. S. 278 ff. Braunschw. Zeitschr. f. Nechtspfl. Bd. 45 S. 110). Daher ist die erbringen imstande ist, denn der Wahrheitsbeweis bildet nach § 186 des Reichsstrafgesetzbuchs einen Strafausschließungsgrund. Um sich auf den Schutz des § 193 berufen zu können, muß dem Vertreter der Presse ein besonderes eigenes oder fremdes Recht zur Seite stehen, durch dessen Ausführung, Verteidigung oder Wahr nehmung die Rechtswidrigkeit seiner Handlung aufgehoben wird. 664
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