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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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5202 Nichtamtlicher Teil. ^ 144, 25. Juni 1902. worden ist durch den Beschluß des Hauptvereins der deutschen Musikalienhändler vom 29. April, daß der Höchstrabatt beim Verkaufe von Musilalien in Zukunft auf 25 Prozent bei Ordinärartikeln, 10 Prozent bei Volksausgaben und 5 Prozent bei Nettoartikeln festgesetzt wird. Vor der Wichtigkeit des Zolltarifs und der Kunden- rabattbewegung treten alle anderen Vorgänge des Berichts jahres, die uns mehr oder weniger beschäftigt haben, weit zurück, weshalb ich mich auch auf eine ziemlich summarische Auszählung derselben beschränken will, und zwar in chrono logischer Reihenfolge. Zuvor sei jedoch noch der Ehre ge dacht, die der Schweiz neuerdings zu teil geworden ist durch den Beschluß des letztjährigen internationalen Verleg er- kongresses in Leipzig, sein ständiges Bureau nach Bern zu verlegen, wo es sich den anderen internationalen Bureaux anreiht, die, an und für sich eine höchst erfreuliche Er scheinung im modernen Völkecleben neben so vielen uw erfreulichen, unter die Obhut unseres kleinen neutralen Landes gestellt worden sind. Offizieller Vertreter unseres Vereins am Verlegerkongreß war wieder Herr Arnold Huber, der aus Wunsch des Arbeitsausschusses neben Herrn Franz Deuticke-Wien, der das Hauptreferat hatte, das Korreferat über das Thema »Oesterreich-Ungarn und die Berner Konvention» übernahm. Die von den Delegierten der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektionen ausgegangene Ausschreibung einer Kon kurrenz um die Erstellung eines geographischen Atlasses für die schweizerischen Mittelschulen, dessen Vertrieb dann mit Umgehung des Buchhandels den kantonalen Lehrmittel depots übertragen werden soll, hat uns die Pflicht nahegclegt, zu erwägen, wie dem gegenüber die Interessen des Sorti ments gewahrt werden können, und in einer Eingabe an jene Delegation das Gesuch zu stellen, es möchte dem Buch handel die Beteiligung am Vertriebe dieses neuen staatlichen Lehrmittels gestattet und durch einen angemessenen Rabatt ermöglicht werden. Eine Antwort aus diese Eingabe haben wir bis jetzt nicht erhalten. Eine Angelegenheit, die uns ziemlich beschäftigte, ist die Lieferung von Kirchengesangbüchern an Waren häuser. Es ist uns gelungen, von deren Verlegern und den Großbuchbindereien, die sie <w gros vertreiben, die Verpflich tung zu erlangen, daß sie solche an keine Warenhäuser ab geben werden, nachdem die bei einzelnen derselben einer solchen Verpflichtung entgegenstehenden Bedenken der Be rechtigung dazu beseitigt worden waren durch eine ausdrück liche Verfügung des die beteiligten Kautone vertretenden zürcherischen Kirchenrates, daß das schweizerische Kirchen gesangbuch an Warenhäuser nicht abgegeben werden dürfe. Die Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig trägt sich mit der Absicht, den Russellschen Generalkatalog weiterzu- zufllhren, und hat sich init dem Gesuche um Förderung ihres Unternehmens durch den schweizerischen Buchhandel an uns gewendet. Die Anzeige ist von uns mit lebhafter Be friedigung ausgenommen und mit der Zusicherung kräftiger Unterstützung beantwortet worden. Seither haben wir weitere Mitteilungen über den Stand des verdienstlichen Unter nehmens nicht mehr erhalten, benutzen aber den Anlaß des Jahresberichtes gern, um es Ihnen allen angelegentlich zu empfehlen. Näher liegt uns noch das bibliographische Bulletin, das, von der Direktion der schweizerischen Landesbibliothek herausgegeben, unter allen derartigen Publikationen, was Vollständigkeit und Genauigkeit betrifft, wohl unbestreitbar die erste Stelle einnimmt, aber trotzdem der Gunst des schwei zerischen Buchhandels sich noch nicht so erfreut, wie erwartet werden durfte, weshalb der Vorstand es als seine Pflicht erachtet, Ihnen die Unterstützung der trefflichen Publikation durch Abonnement und Annoncen angelegentlich zu empfehlen. Zum Jugendschristen-Kataloge des schweizerischen Lehrervereins haben wir auch dies Jahr wieder einen Beitrag von 100 Fr. geleistet und unser Interesse daran im weiteren dadurch bekundet, daß wir die Jugendschriften - Kommission ersuchten, uns in den Stand zu setzen, ihr Verzeichnis em pfehlenswerter Jugendschriften in llebereinstimmung zu bringen mit dem Jugendschristen-Kataloge des Oltner Vereinssortiments, und gleichzeitig auch die Mitglieder unseres Vereins, Verleger und Sortimenter, wieder auf die Vorteile hinwiesen, die ihnen die Benutzung des erftern bietet. Zur Orthographiesrage hatte Ihr Vorstand im Berichtsjahre neuerdings Veranlassung Stellung zu nehmen, indem er sich, Ihre Zustimmung voraussetzend, an einer Eingabe an das eidgenössische Departement des Innern be teiligte, die, vom Verein schweizerischer Buchdruckereibesitzer resp. Herrn Buchdrnckereibesitzer Büchler angeregt, mit Herrn v>-. Bühler als Vertreter des Verbandes der schweizerischen Presse durchberaten und vom schweizerischen Typographen- bund mitunterzeichnet, den Bundesrat ersuchte, die Ein führung der aus einer von Deutschland und Oesterreich beschickten Konferenz hervorgegangenen neuen deutschen Rechtschreiberegeln auch in der Schweiz, so viel an ihm, zu fördern. Diese vom 5. Dezember datierte Eingabe von vier Vereinen wurde vom eidgenössischen Departement des Innern am 20. Dezember den Kantonsregierungen mitgeteilt mit der Anfrage, wie diese sich dazu stellen, um sie dann, wenn die Antworten eingegangen, in empfehlendem Sinne dem Bundesrate zu unterbreiten. Dies scheint bisher noch nicht geschehen zu sein aus Gründen, die uns und dem Vernehmen nach auch den angefragten Kantonsregierungen nicht bekannt sind, von denen wenigstens einzelne die An frage längst in empfehlendem Sinne beantwortet haben. Angesichts dieser Sachlage will Herr Büchler folgenden An trag an die Jahresversammlung schweizerischer Buchdruckerei besitzer stellen: »Die neue deutsche Orthographie (Duden), amtlich für die Schweiz, Deutschland und Oesterreich, wird aus I. Juli 1902 in den Buchdruckereien, soweit möglich, allgemein eingeführt«, und ersucht uns, Ihnen denselben oder einen ähnlichen Antrag zu stellen, welchem Ansuchen Ihr Vorstand beschlossen hat, in der Weise zu entsprechen, daß er Ihnen vorschlägt, zu beschließen: »Der schweizerische Buchhändlerverein, der sich als Mitunterzeichner der fach- bezüglichen Eingabe an den Bundesrat vom 5. Dezember 1901 bereits für die Einführung der neuen deutschen Recht schreiberegeln in der Schweiz ausgesprochen hat, empfiehlt seinen Berufsgenossen nun angelegentlich, diese schon vom t. Juli ab anzuwenden, ohne eine offizielle Aufforderung dazu abzuwarten.» Die Diskussion des Jahresberichtes wird Ihnen Ge legenheit geben, sich darüber auszusprechen. Mit Interesse werden Sie vernehmen, daß jetzt, dank den Bemühungen von Herrn Kollegen Beer, der sich in nicht genug anzuerkennender Weise der Aufgabe unterzogen hat, unser Vereinsarchiv in musterhafter Ordnung sich befindet. Aber leider weist es noch viele Lücken auf, deren Aus füllung notwendig ist, wenn das Archiv seiner Bestimmung wirklich entsprechen soll. Wir richten deshalb das dringende Gesuch an Sie alle, besonders aber an die Chefs älterer Ge schäfte, dem Archiv alles zuzuwenden, was für die Geschichte des Vereins und die des Buchhandels, im besonderen des schweizerischen, von Interesse ist. Die von Ihnen letztes Jahr beschlossene Herausgabe einer Porträtgalerie hat dagegen wegen anderweitiger außerordentlich starker In anspruchnahme des Präsidenten durch Vereinsgeschäfte und
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