Eigentum des Börscuvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. für Nichtmitgliedcr 20 Beilage zu Nr. 147. Leipzig, Sonnabend den 28. Juni 1902. 69. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bestimmungen über äie MevwcrLtung des MövsenbLuttes. Genehmigt Vvn der Hauptversammlung des Bärsenvcreins der Deutschen Buchhändler am 27. April 1902. Giltig vom 1. Juli 1902 ab. 8 i. Der Börsenvereil, der Deutschen Buchhändler zu Leipzig giebt ein mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich erscheinendes Blatt heraus, unter dem Titel Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. Der Börsenverein übt sein Verlagsrecht aus unter der Firma: »Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.- 8 2. Das Börsenblatt ist das amtliche Veröffentlichungs-Organ des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Buch- hindlerische Bekanntmachungen gelten als regelrecht erfolgt, wenn sie durch das Börsenblatt bewirkt wurden. Der Inhalt des Blattes ist folgender: cl. Amtlicher Teil. 1. Bekanntmachungen des Vorstandes, der Ausschüsse und der sonstigen Organe des Börsenvcreins, soweit sie nicht geschäft liche Unternehmungen der letzteren betreffen. 2. Bekanntmachungen des Unterstützungsvereins der Deutschen Buchhändler und Buchhandlungsgehülfen, sowie des All gemeinen Deutschen Buchhandlungsgchilfen-Verbandes. 3. Eintragungen zum Schutze wider Nachdruck: a) Bekanntmachungen des Rates der Stadt Leipzig über Eintragungen in die Eintragsrolle, gemäß den Gesetzen vom S. Januar 1878 und IS. Juni 1SS1, b) Einzeichnungen in das Archiv des Vereins der deutschen Musikalienhändler. 4. Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten und Fortsetzungen (nach dem Alphabet der Verleger geordnet): a) des deutschen Buch- und Landkartenhandcls (täglich), b) des deutschen Kunsthandels (in der Regel monatlich), o) des deutschen Musikalienhandels (in der Regel wöchentlich). 5. Verzeichnis der künftig erscheinenden Neuigkeiten, die im Anzeigenteile derselben Nummer zum erstenmale angekündigt j sind, sofern diese Neuigkeiten aus dem Wortlaut der Anzeige unzweifelhaft als noch nicht erschienen erkannt werde» können und der Verleger die Aufnahme in das Verzeichnis nicht ausdrücklich verbietet. 6. Gesetze und Verordnungen, Urheberrecht, Buchhandel und Presse betreffend. 7. Verbote von Büchern re. L. Nichtamtlicher Teil. 1. Verzeichnis wichtiger Neuigkeiten des ausländischen Buch handels (in der Regel wöchentlich; nach dem Alphabet der Verleger geordnet). 2. Verzeichnis von im Auslande erschienenen Uebersetzungcn deutscher Verlagswerke mit Angabe des ausländischen Ver legers und wenn möglich mit Angabe des Verlegers der deutschen Ursprungswerke (in der Regel halbjährlich). 3. Berichte über Versammlungen und Beschlüsse buchhänd lerischer Vereine. 4. Verzeichnis der neu erschienenen buchhändlerischen Hilfsmittel, soweit sie der Redaktion eingesendet worden sind. 5. Aufsätze und Mitteilungen ans dem buchhändlerischen Ge- schäftsleben, der Geschichte des Buchhandels, der Gesetzeskunde, dem Buch- und Druckgewerbe, sowie über die den Buchhandel berührenden bedeutenden Vorgänge auf dem Gebiete von Schrifttum, Wissenschaft, Kunst und Presse. 6. Personalnachrichten. 7. Sprechsaal. 0. Anzeigeblatt. 1. Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine, soweit sie nicht Organe des Börsenvereins sind. 2. Gerichtliche Bekanntmachungen. Konkursanzeigcn werden, wenn kein Auftrag zur Aufnahme vorliegt, in dieser Ab teilung im Wortlaut nach dem Deutschen Reichsanzeiger und anderen Blättern abgedruckt.