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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020628
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190206282
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020628
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-06
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3 jökMsbedi»g»ngeii 8 4. Das Börsenblatt wird nur an Buchhändler, entweder durch die Bestellanstalt des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, oder unter Band durch die Post versandt. Das Börsenblatt lann ohne die in Z 3 genannte» Beilagen nicht bezogen werde», auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthaft. Die Mitglieder des Börsenvercins und die nach K 13 der Satzungen anerkannten Vereine erhalten ein Exemplar des Börsen blattes mit Beilagen für den Jahrespreis von zehn Mark, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauche für fünfzehn Mark unter der Verpflichtung, das Börsenblatt Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börscnvereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen. (Z 4, Ziffer K der Satzungen.) 8 5. Buchhändler, die dem Börsenvereine nicht angehören, können das Börsenblatt mit den Beilagen mit Genehmigung des Vor standes und gegen Uebernahme der Verpflichtung, wie sie in Z 4, Abs. 2 den Mitgliedern aufcrlegt ist, zum Jahresprcise von zwanzig Mark erhalten. Die Verabfolgung geschieht mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages die Lieferung jederzeit einstellen zu können. 8 «. Die Bezugszcit ist das Kalenderjahr, nur ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2., 3. oder 4. Vierteljahres an bis zum Jahres schlüsse. Abbestellungen innerhalb der Bezugszcit könne» nicht an erkannt werden. Die Lieferung erfolgt nur auf Verlangen und gegen bar durch die Geschäftsstelle. 8 7- Aufträge aus Zusendung unter Band übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und nur für die ganze Dauer der Bezugszeit. Außer dem Postgelde wird dafür eine Gebühr von 5 Mark jährlich berechnet. Das Postgeld wird in der Regel von der Geschäftsstelle verauslagt und nach Schluß jeden Vierteljahres durch Barsaktur erhoben. Gehilfen können den die Stellen-Angebote enthaltenden Bogen des Börsenblattes unberechnet und für je 4 Wochen unter Band beziehen gegen vorherige Bezahlung von 1 Mark Versendungs kosten. Der Bezug kann an jedem Tage begonnen werden. 8 8. Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses sür das Börsenblatt erhalten je ein Freiexemplar; über anderweitige Ge währung von Freiexemplaren entscheidet der Ausschuß. Anzeigen 8 s. Für die Abteilungen »Fertige Bücher«, -Künftig erscheinende Bücher« und »Vermischte Anzeigen« sind mehrspaltige Anzeigen zu lässig. Auf dem Umschläge werden nur viertel-, halb- und ganz seitige Anzeigen ausgenommen, die viertelseitigen nur halbbreit. Die erste Seite wird nur ungeteilt vergeben. Marktschreierische Satzanordnilbig, Abbildungen, weiße Schrift aus schwarzem Grunde, sowie übertrieben ausfällige Verzierungen und Umrahmungen, sind unzu lässig (vergl. auch Z 15); dagegen sind auf den Umschlagseiten Abbildungen und freiere typographische Anordnung gestattet. Gestattet ist ferner auch im Börsenblatt selber die Aufnahme von Verlags zeichen. Unverständliche Anzeigen, die zum Zwecke der bloßen Er- rregnng von Aufmerksamkeit beispielsweise nur einen Namen oder Titel ankündigen, ohne die Bezugsquelle anzugeben, sind zurückzuweisen. In der Abteilung »Angebotene Bücher» ist für die Titel Borgis oder größere Schrift, in der Abteilung »Gesuchte Bücher« dagegen nur Borgis-Antiqua gestattet, die Anzeigen werden aber in beiden Abteilungen »ach Petitzeilen berechnet. Mitglieder des Börsenvereins und die nach K13 der Satzungen anerkannten buchhändlerischen Vereine zahlen für ihre eigenen An zeigen 10 Pfennige für die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum. Wenn Mitglieder Anzeigen sür Nichtmitgliedcr ausgcben, so haben sic sür diese 30 Pfennige sür die Petitzeile zu zahlen. Für Nichtmitglieder oder Nichtbuchhändlcr beträgt der Anzeigenpreis 30 Pfennige. In der Abteilung »Gesuchte Stellen- kostet auch für Nicht- mitglicder des Börsenvereins die Petitzeile nur 10 Pfennige. Für Anzeigen, in denen die Geschäftsstelle des Börsenvereins zur Annahme von Angeboten genannt wird, ist eine einmalige Gebühr von 25 Pfennigen zu entrichten. messcr Bekanntmachungen der im K 2, ä., 2 genannten Unter- stützungsvereine werden einmal unbercchnet ausgenommen; un- berechnete Wiederholungen derselben Anzeige bedürfen der Ge- 2 nehmigung des Ausschusses. 2 Aus den IImschlagseite » zahlen Mitglieder des Börsenvereins A 20 Mk. für eine viertelseitige, 38 Mk. sür eine halbseitige, 72 Mk. ß für eine ganzseitige Anzeige und 100 Mk. sür die erste Seite; 7 für Nichtmitglieder betragen diese Preise 30 Mk., 58 Mk., 112 Mk. 3 und 150 Mk. ,0 Eine ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen (siehe 44 nebenstehenden Zeilenmesser). 12 Der Betrag der Anzcigenrechnungen ist sofort zahlbar und 43 wird von der Geschäftsstelle durch Barsaktur eingezogcn. ^ Rabatt kann nicht gewährt werden. Iß 8 4». Anzeigen für das Börsenblatt selbst (vom Umschlag abgesehen), 20 die an Wochentagen bis 10 Uhr vormittags bei der Geschäftsstelle 21 eingehen, werden in der Regel in der am nächsten Tage er- ^ scheinenden Nummer abgedruckt. Eine Verpflichtung zur Auf- 24 nähme von Anzeigen an bestimmten Tagen oder an be- 25 stimmte! Stelle wird nicht übernommen. Anzeigen für 28 die Umschlagseiten können nur nach der Reihenfolge des Eingangs und nur nach Maßgabe des verfügbaren Raumes berücksichtigt gg werden. SO Anzcigen-Aufträge sind an die Geschäftsstelle des Börsen- 31 Vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu richten. 34 Ucitalttjon Zg 8 41. 88 Die für die Redaktion nötigen Beaniten werden vom Bor- SS stände aus Vorschlag des Ausschusses angestellt oder entlassen. 40 42 8 42. Der verantwortliche Redakteur hat den Inhalt des Börsen blattes, einschließlich der Anzeigen, deren Prüfung, Druckcinrich- tung und Korrektur ihm und den Hilfsredakteuren obliegt, unter Beobachtung der Reichs- und Landesgesetze gemäß diesen »Bestim mungen» und den sie etwa ergänzenden, vom Vorstände genehmigten Anordnungen des Ausschusses zusammenzustellen und für recht zeitige Drucklegung Sorge zu tragen. Den verantwortlichen Redakteur vertritt nötigenfalls der zweite Redakteur. 8 43. Schriftstellerische und andere Einsendungen gelangen nur mit Nennung des Namens oder der Firma des Einsenders zum Abdruck. Tie Mitgliedschaft des Börsenvereins begründet kein Anrecbt auf Abdruck derartiger Einsendungen.
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