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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1902
- Sprache
- Deutsch
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5298 Nichtamtlicher Teil. ^ 147, 28 Juni 1902. Katalog erfolgen, ob die Aufstellung eine systemlose, mecha nische, oder eine systematische, wissenschaftliche sein, und dann, ob die Numerierung eine durch alle Formate durchgehende sein, oder ob sie in jedem Formate mit einer niedrigen Zahl anfangen soll Auch die Frage nach zweckmäßigster An bringung der Nummernzettelchen, Etiketten, wird hier berührt. Der nächste Abschnitt: Von der Bewahrung des Bücher schatzes, bezieht sich auf die an manchen Bibliotheken immer noch gebräuchlichen für Bibliotheksbeamte wie Publikum gleich lästigen sogenannten Revisionen, bei denen alle ver liehen gewesenen Bände und Hefte eingeliesert und mühsam eingestellt werden müssen. Natürlich werden mit gewissen Sorten von Entleihern Ausnahmen gemacht. Feinde der Bücher sind aber außer gewissen Benutzern Staub und Insekten. Handschriften haben wieder andre Feinde, nämlich Feuchtigkeit, fressende Tinte, zerfallendes Papier, Pilze. Das fünfte Kapitel: Von der Vermehrung des Bücher schatzes (66 Seiten), beschäftigt sich mit der Vermehrung im allgemeinen, dem Desiderienbuch, das die Wünsche des Publikums aufnimmt, der an manchen Bibliotheken zum Leidwesen ihrer fachmännischen Leiter bestehenden Kom missionen, mit den für manche eingesetzten Kuratorien, den einzureichenden Jahresberichten, der Vermehrung durch Tausch, Kauf, Pflichtexemplare und Geschenke. Zur Frage der Pflichtexemplare werden die in allen Kultnrstaaten geltenden Bestimmungen angefühlt. Alle Vermehrung aber ist ordnungsmäßig zu buchen und zwar im Eingangs- oder Accessionsjournal, Zugangs- oder Zuwachsoerzeichnis; jeder Zuwachs muß eine sortlaufende Nummer erhalten, mit deren Hilfe nach Jahren ohne Mühe sein Herkommen festznstellen ist. Außer als Vorarbeit für etwa zu druckende Zuwachs verzeichnisse können die geschriebenen auch zu statistischen Berechnungen verwendet werden. Neben der ersteren sind von besonderer Wichtigkeit die (am besten in Zettelform geführten) Kontinuations- oder Fortsetzungslisten. Da eine mit auskömmlichen Geldmitteln versehene Bibliothek ihren Besitz nicht ungebunden, bezw ungeheftet in die Schränke stellen darf, so hat sie fortwährend mit dem Buchbinder zu thun, und da für Bibliothekare in manchen Beziehungen andere Grundsätze als für Privatleute sich be währt haben, die junge Bibliothekare aus der Universität nicht lernen, so beschäftigt sich Graesel eingehend mit diesem Gegenstände, zu dem auch die Einrichtung des Buchbinder journals und die Berechnung der Buchbinderkosten gehört. Den Schluß des Kapitels bildet die Besprechung der zur Einverleibung des Zuwachses üblichen Verfahren, zu denen das an einzelnen systematisch aufgestellten Bibliotheken gebräuchliche Verfahren gehört, aber nicht recht deutlich ge schildert ist, nämlich zwischen zwei Ziffern, etwa 111 und 112, nicht 111», 111b u. s. w. einzuschalten, sondern zuerst 111m, weil man dann, ebenso wie zwischen 111» und m etwa k, auch zwischen 111m und 112 etwa 111s einschalten kann und so lange Jahre fort, bis doppelte und dreifache Einschubbuchstaben Vorkommen und die ganze Abteilung, wenn nicht vorsichtshalber an gewissen Stellen der Nummern- reihe gesprungen worden ist, umnumeriert werden muß. Das sechste und letzte Kapitel handelt aus 60 Seiten von der Benutzung des Bücherschatzes, von der Benutzung im allgemeinen und dem Benutzungsreglement, von der Benutzung innerhalb und von derjenigen außerhalb des Bibliotheksgebäudes Dahin gehören die Vorschriften über Benutzung und Behandlung der Bücher und Kataloge, der Besichtigung, der Zulassung der Benutzer zu den Büchersälen, über das, was in die Lesesäle gegeben werden darf von gebundenen, wie von ungebundenen Werken und Zeitschriften, und wie viel. Dazu kommen endlich die Fragen über das Ausleihen aus dem Hause und über das, was alles damit zusammenhängt: ob man nur Bücher oder auch Handschriften verleihen soll, das Verlängern der Leihfristen, der Tausch- oder gegenseitige Leihverkehr mit fremden Bibliotheken und die verschiedenen Verfahren beim Registrieren des Aus geliehenen. Der dritte Teil des Ganzen bringt auf 28 Seiten Anhänge, Nachträge und Register und zuerst das Wissens werte über den bibliothekarischen Beruf. Dahin gehören die in verschiedenen (leider noch nicht in allen) Staaten an die Bewerber um Bibliothekarstellen gestellten wissenschaftlichen Anforderungen in Bezug auf genügende Sach- und Sprach- kenntnis und die Angaben über die verschiedenen Bibliothekar- Vereinigungen der Welt. Ein zweiter Anhang verzeichnet die bibliographische Litteratur wie die biographische; der dritte und letzte giebt die verschiedenen wissenschaftlichen Systeme und Numerierungssysteme wieder. Bei allen einzelnen Kapiteln und Abschnitten ist die einschlägige Litteratur aus allen Ländern in reichstem Maße angegeben, so daß man wohl behaupten kann, das Graeselsche Werk stehe sowohl als Lehrbuch wie als Nachschlagebuch unübertroffen da. Kleine Mitteilungen. Handelsregister-Eintrag. — Handelsregister des König lichen Amtsgerichts I Berlin (Abteilung L.). Am 20. Juni 1902 ist in das Handelsregister eingetragen worden: Bei Nr. 7505 (offene Handelsgesellschaft: Königlich Privi legierte Berlinische Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen Rassische Zeitung. Im Verlage Rassischer Erben, Berlin): Der Gesellschafter Kammergerichtsrat a. D. Friedrich Mittler ist ausgeschieden. An ferne Stelle sind seine Erben getreten, nämlich ») Irmgard Wanda Hedwig Müller, geb. 4. August 1881; d) Benno Ulrich Jrnsried Müller, geb. 19. August 1883, beide zu Berlin. Die Gesellschafterin Justine Müller, geb. Treutler, ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. An ihre Stelle sind getreten: 1. Frau Margarethe Cardinal von Widdern, geb. Müller, Kauf mann, Charlottenburg, 2. der Gerichts-Referendar Ludwig Kothe, Charloitenburg, nachdem ihm seine Mutter, die verwitwete Ritter gutsbesitzer Marie Kothe, geborene Müller, zu Hertelsau, Kreis Arnswalde, als Rechtsnachfolgen» der Frau Justine Müller ihre Rechte an der Gesellschaft schenkweise abgetreten hat. Zur Ver tretung der Gesellschaft sind befugt: 1. der Geheime Justizrat und Landgerichts-Direktor a. D. Carl Robert.Lessing, 2. der Gerichts Referendar Ludwig Kothe, und zwar entweder gemeinschaftlich oder jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Dem Gotthold Lessing, Rittergutsbesitzer zu Meseberg, ist Prokura erteilt. Derselbe kann die Firma in Gemeinschaft mit einem der zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Gesellschafter zeichnen. fDtschr. Reichsanzeiger Nr. 147 v. 25/VI. 1902.) des Börsenblatts sind in einer Beilage die neuen Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts beigegeben, wie sie von der Hauptversammlung des Börsenvereins am 27. April 1902 fest- gestellt worden sind. Sonntagsruhe. — Die Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungs-Gehilfen hat ihre Ortsgruppen ausgesordert, überall Versammlungen einzuberufen, in denen gleichmäßig der besonders erwünscht sei. Otto Eckmann-Ausstellung. — In der Zeit vom 15. Au gust bis Anfang Oktober d. I. wird im Kunstsalon von Keller und Reiner in Berlin eine große Ausstellung von Otto Eckmanns gesamtem Lebenswerk dem Besuche offen stehen. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Lötstellen unck VVeräegaog ÜS8 llFpograpü, eow dinierte
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