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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1902
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- Deutsch
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5330 Amtlicher Teil. ^ 148, 30. Juni 1902. Georg Stttke in Berlin. Jahrbücher, preußische. Hrsg. v. Hans Delbrück. 1902. 109. Bd. 3 Hfte. (1. Hst. 184 S.) gr. 8°. bar n. 6. — x einzelne Hfte. n. 2. 50 Arwed Strauch in Leipzig. Kirchengalerie, neue sächsische. Hrsg. v. G. Vuchmald. Ephorie Meißen. 7. u. 8. Lfg. (Sp. 257-320 m. Abbildgn.) hoch 4«. Je n. —. 40 G. Strübig Verlag in Leipzig. Rathmann, W.: Deutsches Perikopenbuch. 6. Lfg. (S. 241—288.) gr. 8°. n. —. 60 Georg Thieme in Leipzig. v. L. LellLksr, 1-. 1o8kut, u. ^r. Xop8e1i. XIX. Lä. 7. — 9. ölt. (8. 221—336 m. 7 lak.) ^r. 8°. dar v. 20. — Ludwig Traube in Berlin. ^ Strasburges Jahrg. 1902^ 7. Hft.^ (12 S. m. 1 Taf.) ^gr. 8°. Halbjährlich bar 1. 50 Neuer frankfurter Verlag in Frankfurt a. M. Wort, das freie. Frankfurter Halbmonatsschrift f. Fortschritt auf allen Gebieten des geist. Lebens. Begründet v. Carl Saenger. Hrsg. v. Max Henning. 2. Jahrg. 1902. Nr. 7. (32 S.) gr. 8". Vierteljährlich bar 2. —; einzelne Hfte. n. —. 40 Rheinisches Vcrlagshaus in Wald-Solingen Vallentin, Will).: Der Burenkrieg. 7. Hft. (S. 129—152 m. Abbildgn. u. 1 färb. Taf.) hoch 4". bar n. —. 50 W. Vobach L Co. in Berlin. Hausbibliothek, illustrierte. 2. Jahrg. 11. Vd. (S. 2419—2655.) 8°. Geb. in Leinw. —. 75 Sonntags-Zeitung f. Deutschlands Frauen. Red.: S. Hochstein, Doris Kieservelter, Hermine Steffahny, Helene Tiedemann. Jahrg. 1901/1902. 40. Hft. (32 S. m. 1 Schnittmusterbog.) hoch 4°. bar —. 20 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erstenumle angeknndigt sind. Julius Bard Verlag in Berlin. 5341 C. Beck (L. Hatte) in München. 5346 Kleines Rechtsbuch für Münchner Kellnerinnen. 1 Bonisactus Druckerei in Paderborn. 5344 Papst-Kalender s. d. I. 1903. 50 -Z. I. Etfenfchmidt in Berlin. 5344 Der deutsche Infanterie-Angriff 1902. Nach praktischen Er- BerUn.^Mai 1902. ^Ca. Doberitz I. Läng s Verlagsbuchhandlung in Karlsruhe. 5342 Julier, Stimmbildung u. Gesangsunterricht 50 H. Fr. Paul Lorenz in Freiburg i Br. 5343 Carl Marhold in Hatte a. T. 5346 ^adrdued kür ^.est^lsn und Oardid. III. Lä. dadrA. 1901. 10 Paul Ottendorff in Paris. 5343 l'iti. 3 kr. 50 e. C. Pierfon'S Verlag in Dresden. 5345 Bürgin, Gedanken. 1 ^ 50 geb. 2 ^ 50 -Z. Immortellen. 2 geb. 3 Raaben, Carola Steinz. 1 ^ 50 H. Plon-Nourrit L Cie. in Paris. 5345 15 kr. 3 kr. 50 0. ^10 tr.^o^ ' 00 1 lüodtsndsrAsr, keäsmption. 3 kr. 50 e. L. Schwann in Düsseldorf. 5342 vom Gils und Nellessen, Kommentar zur biblischen Geschichte für die katholische Volksschule. 15. Lieferung. Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 5347 Franz Bahlen in Berlin. 5347 Olshausen, die Strafgesetzgebung des Deutschen Reichs. Bd. IV: Die Reichs-Straf-Nebengesetze. 2. Aufl. Geb. 3 Verlag der Münchener »Jugend- in München. 5343 Nr. 32: Mit dem Bildnisse Moltkes. I ^ « .. 35: .. „ .. König Ludwig II. s § Wiener Volksbuchhandlung Ignaz Brand in Wien. 5345 Das Recht. Jährlich 4 ^ oder 4 X. Nichtamtlicher Teil. Die Ansichtspostkarte im Recht. Nicht oft dürfte die Herstellung einer an sich so kleinen und unscheinbaren Sache, wie die sogenannte Ansichtspostkarte es ist, in wenig Jahren zu einem so ansehnlichen Industrie zweig geworden sein, wie die Fabrikation der Postkarten mit Ansicht heute ihn darstellt. Auf einer Wanderung, die ich kürzlich in der Eifel machte, kam ich in das halbverfallene Wirtshaus eines elenden Dörfchens; kaum ein Fläschchen Bier war dort aufzutreiben, aber eine Ansichtspostkarte gab es, auf welcher als größte Sehenswürdigkeit des Ortes — der Kuhstall figurierte. Das wird nun jedenfalls eine originale Abbildung gewesen sein, durch deren Wiedergabe wohl kaum ein Urheber- oder sonstiges Recht verletzt worden ist. Aber immer liegen die Rechtsverhältnisse betreffs erlaubter oder unerlaubter Vervielfältigung nicht so einfach wie in diesem Fall; mehrmals schon haben ihre Zweifel die Gerichte bis in die oberste Instanz, das Reichsgericht, beschäftigt. In An betracht der festgestellten Verschiedenheit in den Auffassungen dürste es wohl angebracht sein, den bezüglichen Rechtsver hältnissen der Ansichtspostkarte eine übersichtliche Darstellung zu widmen. Die erste Frage, die zu beantworten ist, dürfte die Definition der Ansichtspostkarte sein. Ursprünglich ersetzte sie die gewöhnliche Postkarte; die Mitteilung irgend einer That- sache — wenn auch nur, daß man beim Wein oder Bier des Adressaten gedachte — war und ist im allgemeinen auch jetzt noch ihr Hauptzweck. Gleichwohl sind aber die Erzeug nisse einer übereifrigen Spekulation über diesen Zweck längst hinausgegangen. Die sogenannten Künstlerpostkarten wollen als Kunstwerke betrachtet werden, und es giebt Karten, die nur deshalb als Postkarten betrachtet werden können, weil sie den Aufdruck tragen und deshalb von der Post für fünf Pfennige zur Beförderung gelangen, in Wirklichkeit aber
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