Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19000113
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190001136
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19000113
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1900
- Monat1900-01
- Tag1900-01-13
- Monat1900-01
- Jahr1900
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
378 Vermischte Anzeigen. 10, 13. Januar 1S00. Der Umm drr Konüstkonde zum Ankauf von Original-Gemälden der neueren Schule aus Del Vecchio's permanenter Kunstausstellung in s2270j Leipzig macht hiermit bekannt, daß im 50. Vereinsjahre die erste Verlosung am 28. Februar d. I., d^e ziveite Verlosung am 12. Mai d. I., stattfinden wird. Aktien ä 8 zu sämt lichen 4 Verlosungen giltig, sind durch die Hofkunsthandlung des Herrn Pietro Del Verchio in Leipzig zu erhallen. Leipzig, im Januar 1900. Der Verein der Kunstfreunde. Offener Reisekosten für ein seines religiöses Lildrrunternehmen. s1700j Hierfür wird ein gewandter, tüch tiger u. solider Herr kathol. Konfession ge sucht. Derselbe hätte die katholische Geist lichkeit von Stadt u. Land zu besuchen. Das Unternehmen ist derart, daß an einem Erfolg kaum zu zweifeln ist. Festes Gehalt 100 nebst einer an gemessenen Umsatzprämie. Eintritt möglichst sofort. Herren, die bereits Reiseerfolge nachzuweisen im stände sind, werden bevorzugt. Gef., mit Zeugnissen belegte Angebote werden unter I.. 6. 1700 durch die Ge schäftsstelle d. B.-V. freundlichst erbeten. ^spien 8iegismum^ I.sipriß' Koriin , Sertii. 8ivgi«muml. 's s«321 x. x. ^ I)i-ii(>kardtzlt«ii öueüürucüorei ^ ^ Mll öuoübmüsrei. Volks. SoI«r1r»n8t»It f1697j Kultus Lulv, I^sipriA-Uöuänitr. lI236^ ^ H ll 1 ö st. In der Generalversammlung der Aktiengesellschaft „Gothaische Verlagsanstalt, vormals Friedrich Andreas Perthes" in Gotha am 25. November 1899 ist zu Punkt 4 der Tagesordnung: schaftsvertrages", gemäß dem vom Aufsichtsrate und vom Vorstände der Gesell schaft vorgelegten Statutenentwurfe u. a. beschlossen worden, den Wortlaut des § 2 des Gesellschaftsvertrages: „Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und Fort betrieb der Verlagsbuchhandlung Friedrich Andreas Perthes in Gotha nebst Druckerei und Buchbinderei u. s. w. folgendermaßen abzuändern: „tz 2. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Der Betrieb der Verlagsbuchhandlung Friedrich Andreas Perthes in Gotha nebst Druckerei und Buchbinderei u. s. w." Mein Gegenantrag, dem betr. Paragraphen die folgende Fassung zu geben: ,8 2. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Der Betrieb einer Verlagsbuchhandlung, Buchdruckerei und Buch binderei u. s. w.", wurde ohne Debatte zu Protokoll genommen und durch Annahme des obigen Wortlautes beseitigt. Unter dem 14. Dezember 1899 sind alsdann im Handelsregister der Stadt Gotha kol. 1460 die von der Generalversammlung am 25. November beschlossenen Veränderungen im Gesellschaftsvertrage und damit auch der im Entwürfe des Aufsichtsrates und des Vorstandes vorgeschlagenc neue Wortlaut des 8 2 der Statuten eingetragen worden (siehe die betr. Publikation des Herzogl. S. Amtsgerichts III zu Gotha in Nr. 295 der „Gothaischen Zeitung" vom 16. Dezember 1899). Mit dieser Statutenänderung verfolgt die „Gothaische Verlagsanstalt" offenbar den Zweck, sowohl den von ihr seit Jahren trotz meines Widerspruchs widerrechtlich aus geübten Gebrauch, statt mit ihrer Firma: „Gothaische Verlagsanstalt, vormals Friedrich Andreas Perthes, Aktiengesellschaft", einfach mit meiner alten Firma „Friedrich Andreas Perthes" zu zeichnen, als auch die ebenso widerrechtliche Benutzung meines Familien namens „Perthes" und meines Familienwappens nachträglich zu rechtfertigen und ihrem ungesetzlichen Verfahren jetzt die gesetzliche Sanktion zu verleihen, sowie sich für die Zukunft die Anwendung der Firma „Friedrich Andreas Perthes" im Geschäftsverkehr gesetzlich zu sichern. Hiergegen erhebe ich zunächst an dieser Stelle öffentlich Protest und behalte mir alle weiteren gesetzlichen Schritte zur Wahrung meiner Rechte auf meinen Familiennamen aber vor. Der Beschluß der Generalversammlung der Gothaischen Verlagsanstalt, unter Vorsitz des Ersten Staatsanwaltes Jmmler zu Gotha am 25. November 1899, betreffend den 8 2, Abs. 1, des veränderten Gesellschaftsoertrages, ist ungesetzlich und rechtlich unwirk sam. Eine Verlagsbuchhandlung „Friedrich Andreas Perthes" besteht seit dem 16. Juli 1890 in Gotha überhaupt nicht mehr, somit kann eine solche jetzt auch nicht der Gegen stand des Betriebes der „Gothaischen Verlagsanstalt" werden. Als ich mich am 28. Mai 1890 dazu bestimmen ließ, meine Firma Friedrich Andreas Perthes in eine Aktiengesell schaft umzuwandeln, wurde in 8 1 des Gesellschaftsvertrages festgesetzt: „Unter der Firma: „Gothaische Verlagsanstalt, vormals Friedrich Andreas Perthes, Aktiengesellschaft", wird durch gegenwärtiges Statut eine.Aktiengesellschaft mit Sitz in Gotha errichtet." Und als „Zweck" dieser neuen Gesellschaft wurde im 8 2 des Gesellschaftsvertrages, wie aus dem oben mitgeteilten Wortlaute desselben hcrvorgeht, „der Erwerb und Fortbetrieb der Verlagsbuchhandlung Friedrich Andreas Perthes in Gotha" bezeichnet; eS wurde damit also ausdrücklich erklärt und im Statut festgestellt, daß die alte Firma „Friedrich Andreas Perthes" in die neue Firma „Gothaische Verlagsanstalt, vormals Friedrich Andreas Perthes, Aktiengesellschaft", aufzugehen habe, bezw. auf gegangen sei. Unter dem 16. Juli 1890 ist diese neue Firma auch in das Handelsregister ein getragen worden, und mit dem Augenblicke war die alte Firma „Friedrich Andreas Perthes" erloschen. Der Besitz und die Geschäfte derselben gingen auf die Aktiengesell schaft „Gothaische Verlagsanstalt vormals Friedrich Andreas Perthes" über, der Gebrauch und die Wahrung des Familiennamens und des Familienwappens aber bleiben mein unveräußerliches und unanfechtbares persönliches Recht. Hotsta, den 29. Dezember 1899. Kmik Wertstes. Erwiderung. Auf vorstehenden „Protest" ist-Zu erwidern: 1. 82 des Gesellschaftsvertrages der Gothaischen Verlagsanstalt deckt sich in haltlich vollständig mit dem 8 2 des früheren Statuts vom 28. Juni 1890, das Herr Emil Perthes selbst mit beraten und festgesetzt hat; nur die redaktionelle Fassung ist geändert. 2. Nach Ausweis des hiesigen Handelsregisters hat Herr Emil Perthes selbst am 22. Dezember 1890 folgendes eintragen lassen: Vertrags zufolge ist der bisherige Inhaber der Firma „Friedrich Andreas Perthes in Gotha", der Verlagsbuchhändler Emil Perthes daselbst, aus derselben ausgeschieden und hat sie der Aktiengesellschaft „Gothaische Verlagsanstalt, vormals Friedrich Andreas Perthes", daselbst übertragen. Das „Familienwappen" ist ein Buchhändlersignet, das Herr Emil Perthes
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder