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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1923
- Strukturtyp
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- 1923-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. Verein der Buchhändler zu Frankfurt a. M. Es ist festgestellt worden, daß die hiesige Versand-Buchhandlung »Minerva- in Frankfurt a, M., Arndtstr., die dem Börsenverein nicht angeschlossen ist, das Bücheramt der Universität Frankfurt a. M., das unter dem Ladenpreise verkauft, mit Büchern versorgt. Die Belieferung geschieht durch Vermitt lung der Firma Gustav Brauns in Leipzig, Wir bitten die Herren Verleger, sich vor Lieferungen an diese betr, Firma Verpflichlungsschein« geben zu lassen, um die Weiter leitung zu unterbinden. Der Verein der Buchhändler zu Frankfurt a, M, Die Krisis im Buchgewerbe. In den letzten Tagen ist die Öffentlichkeit durch eine ganze Reihe von Erklärungen überrascht worden, die sämtlich das Vor handensein einer schweren Krise im Buchgewerbe verrieten. Zei- tungsberleger kündigten die Einstellung ihrer Unternehmungen an, Buchverleger und Zeitschriftenverleger mutzten bekanntgeben, daß sie ihr« Druckausträge zu Mieren genötigt seien. In Schlesien be schäftigten sich die Druckereibesitzer mit der Frage einer Heraus- lösung aus dem Reichstarif, War das Druckgewerbe bisher schon vor allem durch die weit über den Weltmarktstand hinausgetrie benen Papierpreise, aber auch durch dis Preise anderer Materialien auf das allerschwerstc belastet, vielfach bis an die äußerste Grenze der Leistungsfähigkeit, so kamen nun noch infolge der neuen Lohn regelung bei den Buchdruckern von dieser Seite weitere Bean- spruchungen Hinz», die in der Tat den überspannten Bogen zum Zerbrechen zu bringen drohen. Mit Papierpreisen und Druckpreisen, die rund fast das Doppelt« und Dreifache der Friedenskosten be tragen, vermag sich vor allem der Buchhandel angesichts der Ver armung unseres Volkes nicht zu behaupten. Dieselbe Tagespresse, die ihrerseits unter der gleichen Not leidet und ebenfalls ange sichts der Unmöglichkeit weiterer Preisheraufsetzungen zu Betriebz einschränkungen oder -stillegungen schreiten mutz, bringt es freilich vielfach fertig, die Schlüsselzahlerhöhungen, die der Buchhandel in feiner Not nicht umgehen kann, zu bekritteln und immer wieder aller Wahrheit zum Hohn von unsinnigen Bllcherpreisen zu sprechen. Selbst diese Preise aber vermögen den Bestand des Buchhandels nicht zu sichern. So wenig sie eine noch irgendwie Gewinn ver sprechende Fortführung der Verlagstätigkeit ermöglichen, so sehr ge fährden sie trotzdem schon den Absatz, Was aber der Zusammen bruch des Buchhandels bedeuten müßte, darüber herrschen Wohl nirgends Zwcisel. Die Presse ist unentbehrlich. Der Buchhandel aber ist es auch. Die Lage wird treffend beleuchtet durch nach stehende Eingabe, die der Arbeitgeber-Verband der Deutschen Buch händler an das Reichsarbeitsministerium gerichtet hat: Leipzig, den 18, August 1823, An das R e i ch s a r b e i t s m i n i st e r i u m, Abteilung IV, Berlin. Betr, AbkommenmitdemDeutschenBuchdrucker- Verein, Uns ist bekannt geworden, daß zwischen dem Reichsarbeits- Ministerium und dem Deutschen Buchdrucker-Verein unter Zu stimmung des Reichskanzlers und des Reichsfinanzministers ein Abkommen getroffen worden ist, zum Ausgleich dafür, daß durch den Spruch des Reichsarbeitsministers im Buchdruckgewerb« wertbeständige Löhne gezahlt werden müssen, welche zurzeit Mk, 36 Millionen Pro Woche betragen. Nach den uns gewordenen Mitteilungen soll auf Grund dieses Abkommens den Arbeit gebern des Buchdruckgewerbes, die dem Deutschen Buchdrucker- Verein angeschlossen sind bzw. aus politischen Gründen in diesem bisher keine Ausnahme gefunden haben, 50"/» der zu zahlenden Lohnsumme in Form von Reichsbankakzepten Vorschuß- bzw, zu schutzweise gezahlt werden. Diese Maßnahmen, welche offen- bar dazu dienen sollen, die unheilvollen Wirkungen eines ver fehlten Spruches abzuschwächen, sind für die dem Buchdruck- gewerbe verwandten Gewerbezweige di« Quelle unabsehbarer wirtschaftlicher Nachteile, Denn es ist nur natürlich, daß die Arbeitnehmerschaft, z, B, des Steindruckgewerbes sowie des ge samten Buchhandels bei den Darifverhandlungen die exorbitanten Sätze des Buchdruckertariss zur Richtschnur nimmt, sod-aß die Forderungen eines Wochenlohnes von 30 Millionen Mark als selbstverständlich betrachtet werden. Es bedarf Wohl keiner wei teren Ausführungen, daß namentlich der Buchhandel angesichts der jetzt herrschenden Absatzstockung völlig außerstande ist, auch nur annähernd derartige Lohnsummcn aufzubringen. Demgemäß können die von Arbeitgeberseite erfolgenden Angebote, wenn sie sich-auf wirklich durchführbar« Vorschläge beschränken, nur in einem Rahmen erfolgen, der derartig weit von den gestellten For derungen abweicht, daß eine Annäherung der beiderseits ver tretenen Standpunkte von vornherein aussichtslos erscheinen muß. Die Arbeitnehmer werden immer behaupten, daß das, was im Buchdruckergewerbe möglich ist, auch im Buchhandel wenig stens annähernd durchführbar sein müsse. Es muß höchstes Be fremden erregen, wenn das Reichsarbeitsministerium, anstatt seinen verfehlten Spruch aufzuheben, zu einem Abkommen der eingangs gekennzeichneten Art seine Zuflucht nimmt und damit jede vernünftige Lohnpolitik vollkommen unmöglich macht, Tie naturnotwendige Folge wird di« sein, daß, wenn überhaupt Ta- rife zustande kommen, diese zwar außerordentlich hohe Sätze auf- weisen, dieselben jedoch nur auf dem Papier stehen werden, da kein Betrieb derartige Unsummen von Lohngeldern aufzubrin gen vermag und daher zur Einschränkung oder gar zur völligen Stillegung des Betriebes gezwungen sein wird. Die unabseh baren Folgen einer derartigen Lohnpolitik, die überhaupt nicht mehr als solch« bezeichnet werden kann, werden sich mit zwin- 1205
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