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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1900-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1900
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- Deutsch
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688 Nichtamtlicher Teil. 20, 25. Januar 1S00. von 250/o-Artikeln, 10"/o Rabatt! Das ist thöricht! Rechnet man 1v"/o Rabatt, 15"/y Geschäftsunkosten, Kommission, Fracht, Verlust und Zinsen vom Kapital, so bleibt weniger als nichts. Wenn nicht Vorteile bei Partiebezllgen blieben, so arbeitete man mit Verlust. Das Publikuni denkt auch: »Was müssen diese Buchhändler verdienen, wenn sie 10°/g Rabatt geben können!-- Die Herren Sortimenter ver dienen aber nichts, und es steht mit ihnen bekanntlich schlecht, und nur deshalb, weil sie ihr Geld zum Fenster hinauswerfcn. Es ist in den letzten Jahren schon manches zum Heile des Buchhandels geschehen; ist es nicht endlich an der Zeit, auch diesen Uebelstand zu beseitigen? Seien wir doch endlich einmal »Kollegen« und handeln wir einmal alle kollegialisch! Unsere Misere besteht jedoch nicht allein in dem ganz unbegründeten und widersinnigen Rabattgeben, sondern vor nehmlich darin, daß zumeist gebräuchliche Kommissionsartikel nur noch mit 25"/„ seitens der Herren Verleger rabattiert werden. Wer einigermaßen die Druck- und Herstellungs kosten eines Verlagswerkes beurteilen kann, muß sich wundern, daß man im allgemeinen so fabelhaft hohe Verkaufspreise fordert und daß daneben die geringe Rabattierung von 25"/o geht. Hier besteht ein Zwiespalt, der gar nicht zu verstehen ist. Ich verwende mich in meinem Geschäfte absolut nicht mehr für 25°/o-Artikel. Möchten doch die Herren Verleger so kalkulieren, daß sie L cond. mindestens ZZ Vz"/o gewähren können. Das ist der geringste Rabatt, den der Sortimenter bei seinen hohen Spesen erwarten und verlangen darf. Verleger, die dem Sortimenter vielfach nur 25°/ß geben, scheuen sich nicht, sich oft direkt an das Publikum zu wenden. Das würden sie nicht können, wenn sie noch 10"/, Rabatt abgeben mühten. Solches geschieht aber nicht, und deshalb müssen die Verleger, die direkt mit dem Publikum arbeiten, ein recht gutes Geschäft auch ohne Rabattgeben machen. Ist es daher nicht thöricht, wenn der Sortimenter Rabatt giebt und noch dazu einen so hohen?! — — Sortimenter! Die Reisegeschäfte beispielsweise geben keinen Rabatt und setzen doch von einzelnen Werken mehr ab, als der ganze Sortimentsbuchhandel zusammengenominen! Weshalb nur geben die Sortimentsgeschäfte Rabatt? — Man hört oft, die Buchhändler seien nicht Kaufleute. Im rechnerischen, kaufmännischen Sinne sind sie es in: all gemeinen wirklich nicht; doch besser würde es sein, wenn sie kaufmännisch rechnen wollten. Die Ladenmiete, die Ge hälter, Löhne, Steuern rc., das sind Summen! Leben will man auch! — Und dabei soll man noch von 2 5°/,-Artikeln 10"/, Rabatt geben können — wie wird das gemacht? — Das muh geändert werden, dabei muh ein jeder ernstlich mithelfen, sei er Berliner, sei er Leipziger, sei er Provinziale! Dieser Unfug berührt alle, und deshalb sollten wir alle zusammenstehen, diesen Unfug zu beseitigen. Mancher Mißbrauch ward durch Einigkeit ausgemerzt. Im Buchhandel ist eine Einigkeit schwer herbeizuführen; doch wenn eine Anzahl Männer Zusammentritt, so kommen nach und nach ihrer mehr, und schließlich ist die Einigkeit fertig. 1. Die Berliner Abrechnung soll aufgehoben und mit der Leipziger Ostcrmeß-Abrechnuug verschmolzen werden. 2. Die Berliner und Leipziger und auch Proviuzial-Sorti- mcnter geben beim Barverkauf und auch in Rechnung nicht 10"/, Rabatt, sondern höchstens, wenn cs gefordert wird, 2"/, Skonto. 3. Die ä cond. - Artikel der Herren Verleger müssen mit mindestens 33^°/, rabattiert sein. Berlin. R. Meyenburg. Kleine Mitteilungen. den Redakteur des -Simplizissirnus-, Ur. Neinhllld Geheeb^in München, ist wegen einer in Nr. 73 des -SimplizissimuS- ge brachten Illustration -Im Himmel- samt Text das gerichtliche Verfahren aus Grund des -Grobe Unfug-- Paragraphen ein geleitet worden. Verbot. — Nach einer Bekanntmachung des Ersten Staats anwalts am Königlichen Landgericht I zu Berlin ist durch rechts kräftiges Urteil der Strafkammer 7 dieses Gerichts auf Einziehung der am 9. Dezember v. I. beschlagnahmten Nummern 265 und 266 der in Paris erscheinenden Wochenschrift -Ü6 lliro- und Un brauchbarmachung aller oorfindlichen Exemplare erkannt worden. Die Verurteilung erfolgte auf Grund ß 95 des Strafgesetzbuches (Majestätsbeleidigung). Beschlagnahme. — Die Gesamtzahl der innerhalb der letzten drei Monate des Jahres 1899 von deutschen Gerichten aus gesprochenen Beschlagnahmen von Druckschriften betrug 37, darunter 14 Karten und Postkarten. Bei der großen Mehrzahl derselben bot den Grund zur Beschlagnahme ihr unzüchtiger Inhalt (8 184 St.-G.-B.) Zur Erhöhung der Papierpreise. — Dis Fabrikanten von Zeitungsdruckpapier sind zur Zeit mit Vorarbeiten zur Gründung eines Syndikates mit gemeinsamer Verkaufsstelle be schäftigt. Wie die Papierzeitung erfährt, steht zu erwarten, daß der Verband im Mai oder Juni ins Leben treten wird. Militärärztliche Bibliothek in Wien. — Im wissen schaftlichen Verein der Militärärzte der Garnison Wien machte Oberstabsarzt vr. Myrdacz über die seit kurzem vollzogene Neu ordnung der im Gebäude der ehemaligen Josephs-Akademie unter gebrachten höchst wertvollen Bibliothek, deren Bestand einer Stiftung Kaiser Josephs II-, des Gründers der inzwischen aufgelassenen medi zinisch-chirurgischen Josephs-Akademie in Wien, zu verdanken ist, interessante Mitteilungen. Dr. Myrdacz führte u. a. aus: Durch die Fürsorge dieses Monarchen erfreue sich die Bibliothek eines Stiftungs genusses im Betrage von 1256 st. jährlich zur Vermehrung und In standhaltung der Büchersammlung. Ursprünglich für die Zwecke des ärztlichen Instituts, feit 1785 für die Josephs-Akademie gebildet, wurde die Bibliothek nach Auflassung dieser Anstalt (1874) dem k. und k. MilitäriSanitäts-Komitee zugewiesen und führt seither die Bezeichnung: -K. und k. militärärztliche Bibliothek des Militär - Sanitäts - Comite«. Die Bibliothek, die gegenwärtig rund 12 000 Werke in 24 000 Bünden aus allen Zweigen der Heilkunde und des Militär-Sanitätswesens zählt, entbehrte bisher eines brauchbaren Katalogs. Als daher Redner im Dezember 1897 mit der Verwaltung der Bibliothek betraut worden sei, war es seine erste Sorge, die Neukatalogisierung derselben in Angriff zu nehmen und zugleich eine Neuaufftellung durchzuführen, die durch eine vom Reichs-Kriegsministerium verfugte Erweiterung der bis herigen, ganz unzureichend gewordenen Räume bedingt gewesen sei. Diese Neuaufstellung, sowie die Herstellung eines alphabetisch ge ordneten Zettelkatalogs und eines in 86 Gruppen eingeteilten und innerhalb dieser chronologisch geordneten Materien-Katalogs sei vollendet. Zur intensiven Benutzung der Bibliothek wurden bestimmte Lesestunden (Montag, Mittwoch und Freitag von 5 bis 8 Uhr abends) Angeführt und das Entlehnen von Büchern nicht nur den Wiener, sondern auch auswärtigen Militärärzten Oester reich-Ungarns gestattet. Zu diesem Zwecke wurde ein gedruckter Katalog nebst der Bibliotheks-Ordnung den Militärärzten in allen Garnisonen der Monarchie zur Verfügung gestellt. (Wiener Ztg.) Pariser Weltausstellung. — Die Ausstellungs-Direktion hat jetzt das vom Hanbelsminister erlassene Reglement über die Eintrittsbedingungen in die Ausstellung verschickt. Der normale Eintrittspreis wird an Wochentagen bis morgens 10 Uhr und von 6 Uhr abends an 2 Francs, während der übrigen Tages stunden 1 Franc, an Sonn- und gesetzlich anerkannten Feiertagen stets 1 Franc hetragen. Eintrittskarten (tioüsts) werden auf Grund des Besitzes von Ausstellungs-Anteilscheinen (-bong äo l'oxposition-, die den Minimalwert von 20 Francs haben, jetzt aber bereits unter diesem erhältlich sind, auf zwanzigmaligen Be such der Ausstellung Anspruch geben, verlosbar sind und auch sonst verschiedene Begünstigungen bieten) an deren Inhaber, außer dem gegen Bezahlung des Preises bei den hierfür bestimmten zahlreichen Verkaufsstellen (Tabaklädcn, Post- und Feldtelcgraphen- Bureaux, einigen Kiosks an den Eingängen der Ausstellung rc.) ausgegeben. Jeder Aussteller erhält für sich eine aus Namen
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