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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1900
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- Deutsch
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820 Nichtamtlicher Teil. ^ 24, 30. Januar 1S00. Nichtamtlicher Teil Berlin — Leipzig. Der Artikel des Herrn Meyenburg in Nr. 20 d. Bl. ist ein neues erfreuliches Zeugnis dafür, daß in den Sorti menterkreisen Berlins die lleberzeugung sich weiter verbreitet: Die Sonderstellung, die Berlin und Leipzig hinsichtlich des Rabatts einnehmen, ist auch für die Sortimenter dieser Städte verderblich, und diese sind bei einigem Vorgehen auch imstande, das Rabattunwesen zu beseitigen. Hie und da hört man allerdings die Einwendung, Berlin und Leipzig nähmen gar keine Sonderstellung ein, an anderen Orten erhielte zum wenigsten eine Anzahl von Bibliotheken auch 10°/„ Rabatt. Dabei wird übersehen, daß die betreffenden Kreisvereine schweren Herzens diese Ausnahmen zulassen mußten, nur weil die Behörden sich auf Berlin und Leipzig beriefen. Namentlich die Universitätsbibliotheken der Pro vinzstädte wollten mit Berufung auf die Oberrechnungskammer nicht schlechter gestellt sein als die Berliner, und ihr »Ring« ist daniit durchgedrungen. Wo aber erst Bibliotheken höheren Rabatt erhalten, frißt das llebel weiter. Darum hat auch der Börsenvereinsvorstand die Sache beim richtigen Ende an gefaßt, wenn er zunächst versucht, Berlin und Leipzig für die Reform zu gewinnen. Denn mit einem Schlage werden die Provinzen Nachfolgen. Gewiß wird auch dann noch Schleuderei zu bekämpfen sein; aber der Kampf wird dem Börsenverein viel leichter werden. In einem Punkte hat Herr Meyenburg allerdings nicht recht. Eine Erhöhung der Verlegerrabatte, die übrigens nur zugleich mit einer Erhöhung der Bücherpreise Hand in Hand gehen könnte, würde das Uebel geradezu verewigen. Was hat denn der Sortimenter von dem hohen Musikalienrabatt? Den größten Teil davon muß er ans Publikum abgeben. Womit wird am meisten geschleudert? Mit den Werken, die mit hohem Rabatt zu beziehen sind. Wer kauft denn noch einen Andres, ein Konversations-Lexikon zum Ladenpreis, es sei denn auf langsame Abzahlung? Es war geradezu er staunlich, daß man dem Verleger von Bismarcks »Gedanken und Erinnerungen« den Vorwurf gemacht hat, er habe mit zu geringem Rabatt geliefert. Richtig hat er gehandelt, sonst wäre eine Schleuderei losgegangen, wie sie das liebe Vaterland niemals gesehen hätte. Gegen den Anreiz zur Schleuderei, der in einer allgemeinen Erhöhung der Verleger rabatte liegen würde, könnte die mächtigste Organisation der Welt nicht schützen. Ich meine aber auch, daß die Berliner und Leipziger, wenn sie nur endlich einmal die Beseitigung des Kundenrabattes durchsetzen, wieder existenzfähig sein werden. Da liegt der Weg zur Gesundheit; Erhöhung der Verlegerrabatte hieße das Pferd beim Schwanz aufzäumen, weil dadurch die Schleudern nur vermehrt und verewigt werden würde. Also auf, alle gutgesinnten, einsichtigen Berliner und Leipziger Kollegen! schließt Euch zusammen und gebt dem Börsenverein zur Antwort: Wir schaffen den Kundenrabatt vom 1. April an ab. Leicht ist die Aufgabe nicht, aber mit Energie ist sie zu lösen. U. Das tägliche Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des Buchhandels im Börsenblatt. (Bgl. Nr. 10, IS, 17, IS, 2S d. Bl.) VIII. Die von Herrn H. Seippel-Hamburg im Börsenblatt Nr. 10 vom 13. Januar 1900 vorgeschlagene Neuerung bezüglich der Rubrik »Erschienene Neuigkeiten des Buch handels« im Börsenblatt ist, wie dem deutschen Buchhandel ja doch bekannt sein muß,*) in der von dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler als wöchentliche Bei gabe zur »Oesterreichisch - ungarischen Buchhändler - Corre- spondenz« herausgegebenen »Oesterreichischen Bibliographie--**) seit Anfang des Jahres 1899 durchgesührt und hat sich für den praktischen Gebrauch der Buchhändler bestens bewährt. Die Einteilung dieser nach dem Alphabet der Verleger geordneten Bibliographie ist folgende: 1. Bücher und Broschüren: a) vollständige Werke, b) begonnene Lieferungen und Halbbände;***) 2. Periodische Schriften: a) Jahrbücher, Kalender rc., b) Zeitschriften; 3. Landkarten, Tabellen rc. In Aussicht gestellt sind die weiteren Rubriken: 4. Kunst artikel; 5. Musikalien und eventuell fremdsprachliche Erscheinungen (Böhmisch u. s. w.), die für jetzt teilweise noch in der Buchhändler-Correspondenz aufgeführt werden. Hinsichtlich der Klassifikation wurde das Brüsseler Dezimalsystem gewählt, das allerdings nur geringer Teil nahme begegnet und kaum allgemein durchdringen dürfte. 8. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und der Buchhandel. Es ist mit nichten eine Uebertreibung, wenn behauptet wird, daß die Klagen der Interessenten über die Wirksamkeit des Reichsgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sehr zahlreich sind und daß man allgemein bezüglich der Wirk samkeit des Gesetzes ziemlich enttäuscht ist; die jüngsten Reichstagsverhandlungen haben auch dargethan, daß man diese Klagen seitens der verbündeten Regierungen der Haupt sache nach für berechtigt hält, und aus der Erklärung des Staatssekretärs des Innern, Grafen Posadowsky, darf ge schlossen werden, daß in nicht allzulanger Zeit eine Revision des Gesetzes in Angriff genommen werden wird. Auch der Buchhandel und Zeitungsverlag hat keinen Anlaß, mit der Erklärung zurückzuhalten, daß das Gesetz für sein Gebiet nicht das geleistet hat, was er von ihm erwartete und erwarten durste, und wenn die baldige Durchsicht des Gesetzes in Aussicht steht, so wird auch der Buchhandel dafür sorgen müssen, daß seinen berechtigten Anforderungen ge nügt werde. Die Anwendung des für den Buchhandel wichtigsten Paragraphen des ganzen Gesetzes, des Z 8, ist leider vielfach eine solche gewesen, die weder den Absichten der Gesetzgebung, noch den eigentümlichen Verhältnissen des Buchhandels Rech nung trug. Die Frage, ob die vor Erlaß des Gesetzes her gestellten, den H 8 verletzenden Bücher und Druckschriften auch jetzt noch verbreitet werden dürfen, hat nicht stets die richtige Entscheidung gesunden; aus dem Umstande, daß vor Erlaß des Gesetzes eine Zeitung die besondere Bezeichnung einer andern ungestraft nachahmen konnte, hat man geglaubt, den Schluß ziehen zu dürfen, daß ihr die Weiterbenützung des schon früher per notas geführten Titels nicht versagt werden könne, als ob es eine Ersitzung bei einer Handlungs- *) Im Börsenblatt erschien s. Z. ein Referat darüber. **) Wogegen die wöchentliche Bibliographie in der Buchhändler- Correspondenz aufgelassen wurde. «»») Die weiteren Fortsetzungen werden in der Buchhändler- Correspondenz aufgefllhrt.
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