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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1900
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- 1900-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1900
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- Deutsch
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30. 6. Februar 1900. Nichtamtlicher Teil. 1031 Ton stark an die der Heilsarmee. Wenn es z. B. in einem jüngst abgedruckten Bericht über eine solche Vorlesung heißt: »Also Sieg auf der ganzen Linie!« — so ist das nichts, als eine lächerliche Fanfare. Die ganze Sache muß deshalb auch pathologisch be trachtet werden. Krankheit führt zur Genesung oder zum Tode. Wir glauben, daß das deutsche Gemüt noch stark genug ist, um diese Kunstfanatismus-Krankheil zu über winden. Vorläufig zwar schlägt sie von Hamburg aus noch starke Wellen, und der ganze Buchhandel hat vollauf Grund, sie zu beachten. Schluß. Geehrte Herren Kollegen! Der Hamburg-Altonaer Buch händler-Verein wird im Februar dieses Jahres auf sein vierzigjähriges Bestehen zurückblicken können. Wir werden noch darüber zu sprechen haben, ob und in welcher Weise der Tag festlich begangen werden soll. Ohne heute einen Rück blick in die hinter uns liegenden vierzig Jahre zu thun, wissen wir doch, daß sie Jahre vieler Kämpfe, aber auch ersprieß licher Arbeit und treuen Zusammenhaltens gewesen sind. Diese drei Stücke — die Kämpfe insoweit, als wir den Ent schluß bekunden, sie zu führen, wenn sie nötig sind, wollen wir festhalten auch im Ausblick auf das kommende Jahr und Jahrzehnt. Eintracht aber macht stark. Kleine Mitteilungen. Telephon. — Der Reichsanzeiger vom 1. Februar veröffent licht die folgende Bekanntmachung. Bestimmungen über Fernsprech-Nebenanschlüsse. I. Zulassung von Nebenanschlüssen. 1. Die Teilnehmer an den Fernsprechnetzen können in ihren auf dem Grundstück ihres Hauptanschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräumen Nebenstellen errichten und mit dem Haupt anschluß verbinden lassen. 2. Diejenigen Teilnehmer an den Fernsprechnetzen, die die Bauschgebühr zahlen, können in den auf dem Grundstück ihres Hauptanschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräumen anderer Personen oder in Wohn- und Geschäftsräumen auf anderen Grund stücken, mit Zustimmung der Berechtigten, Nebenstellen, die nicht sind, errichten und mit ihrem Hauptanschluß verbinden lassen. 3. Mehr als 5 Nebenanschlüsse dürfen mit demselben Haupt anschluß nicht verbunden werden. Den Teilnehmern ist überlassen, die Herstellung und Instandhaltung der auf dem Grundstück des Hauptanschlusses befindlichen Nebenanschlüsse durch die Reichs- Telegraphen-Verwaltung oder durch Dritte bewirken zu lassen. Die nicht von der Reichs-Telegraphen-Verwaltung hergestelllen Nebenanschlüsse müssen den von der Reichs-Telegraphen-Verwaltung festzusetzcnden technischen Anforderungen entsprechen. Vor der Inbetriebnahme sind die Nebenanschlüsse dem Post amt, Telegraphenamt oder Stadt-Fernsprechamt anzumelden, dem die Vermittelungsanstalt unterstellt ist. Dieses ist befugt, jeder zeit zu prüfen, ob die Nebenanschlüsse den technischen Anforde rungen genügen. Die Herstellung und Instandhaltung der nicht auf dem Grund stücke des Hauptanschlusses befindlichen Nebenanschlüsse wird der Reichs-Telegraphen-Verwaltung Vorbehalten. 4. Die Inhaber der Nebenstellen sind zum Sprechverkehr mit der Hauptstelle, sowie mit anderen an dieselbe Hauptstelle an- aeschlossenen Nebenstellen befugt. Sprechverbindungen mit dritten Personen werden ihnen in demselben Umfange gewährt, wie dem Inhaber der Hauptstelle. Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, finden für die Be nutzung des Nebenanschlusses die für den Hauptanschluß geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Die unter 2 bezeichneten Nebenanschlüsse werden, sofern nichts Gegenteiliges verlangt wird, in das Teilnehmerverzeichnis aus genommen. 5. Der Inhaber des Hauptanschlusses ist Schuldner der durch die Benutzung des Nebenanschlusses erwachsenden Gebühren. 6. Das Recht zur Benutzung des Nebenanschlusses erlischt mit dem Recht zur Benutzung des Hauptanschlusses. Außerdem kann es durch die Reichs-Telegraphen-Verwaltung entzogen werden: im Falle mißbräuchlicher Benutzung des Nebenanschlusses oder wenn sich ergiebt, daß dieser den technischen Anforderungen nicht genügt, oder falls sonst aus der Benutzung des Nebenanschlusses erhebliche Schwierigkeiten für den Fernsprechbetrieb entstehen. II. Gebühren für Nebenanschlüsse. Die Gebühren für Nebenanschlüsse werden auf Grund des § 10 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. Dezember 1899 (Reichs- Gesetz-Bl. S. 711), wie folgt, festgesetzt: Für die Errichtung und Instandhaltung des Nebenan schlusses durch die Reichs-Telegraphen-Verwaltung werden erhoben: 1. für Nebenanschlüsse in den auf dem Grundstücke des Haupt anschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräumen des Inhabers des Hauptanschlusses für jeden Nebenanschluß jährlich 20 2. für andere Nebenanschlüffe für jeden Nebenanschluß jährlich 30 3. Sind zur Verbindung der Nebenstelle mit dem Haupt anschluß mehr als 100 w Leitung erforderlich, so werden außer dem für jede angefangenen weiteren 100 w Leitung erhoben bei einfacher Leitung jährlich 3 bei Doppelleitung jährlich 5 4. bei Nebenanschlüssen, die weiter als 10 km von der (Haupt-) Vermittelungsanstalt entfernt sind, werden für die überschießende, von der Haupt-Sprechstelle zu messende Leitungslänge dieselben Baukostenzuschüsse erhoben, wie bei Hauptanschlüssen. L. Für Nebenanschlüsse, die nicht von der Reichs-Telegraphen- Verwaltung hergestellt und instandzuhalten sind, werden erhoben: 1. für Nebenanschlüsse in den auf dem Grundstücke des Haupt anschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräumen des Inhabers des Hauptanschlusses für jeden Nebenanschluß jährlich 10 2. für andere Nebenanschlüsse für jeden Nebenanschluß jährlich 15 0. In Bezirks - Fernsprechnetzen wird für Nebenanschlüsse an solche Hauptanschlüsse, deren Inhaber die Bauschgebühr für die Benutzung der Verbindungsleitungen zahlen, zu den nach II 2 und L 2 zu entrichtenden Gebühren ein Zuschlag von 100 ^ jährlich für jeden Nebenanschluß erhoben. Für Nebenanschlüsse, deren Inhaber die Vergütung nach II 1 und L 1 zu entrichten haben, wird dieser Zuschlag nicht erhoben. III. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. April 1900 in Kraft. Berlin, 31. Januar 1900. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Podbielski. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: Ivtoi natiovalsr ^vi886N8oüaktIiell-Iittsrari8oÜ6r Nova-tsösriebt. Nonat- in Lorlin. 9. 5, 1. k'sbruar 1900. 8". 8. 65—80. Milwauke?, Wis., 437 Ostwasser-Straße. Erster Theil. 1900. 8°. 96 S. lavuar 1900. Irl. 4". 8. 101 — 116 mit LoilLAOn. ^ *b00. N - , avu kV 8tskavi. 1900. 8". 144 8. 2709 tlrn. von Na-rtinus klijüokk iw Laa». 8". II u. 8. 397—436. ^ OataloAus ok 8soovä-83,vä Look8 ok Orisvtalia. Ibs 1av^ua^S8, litsraturs, bwtor/, ro1ixiov8 anck ASOArapü^ ok tbs p60pls8 ok Läwdurxü — Orkorä^ 1900.^8^ 32 8.^1?23 Nrn. 138*
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