Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19000213
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190002132
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19000213
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1900
- Monat1900-02
- Tag1900-02-13
- Monat1900-02
- Jahr1900
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1900
- Autor
- No.
- [11] - 1243
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
36, 13. Februar 1900. Nichtamtlicher Teil: 1243 Wegen und Plätzen anheftet oder ausftellt; die geschäftliche Spekulation in solchen Dingen dem Publikum gegenüber soll unterbunden werden. Diesem Thatbestand setzt die Kom mission nun einen zweiten Thatbestand zur Seite. Sie scheidet das Moment der geschäftlichen Spekulation ganz aus. Sie will also auch denjenigen Thäter treffen, der, ohne ein Gewerbe aus solchen Dingen zn machen, aber in der Absicht, das Schamgefühl zu verletzen, Schriften oder Bilder an öffentlichen Orten ausstellt. Nun konstruieren Sie sich gütigst einmal einen Fall, der diesem Thatbestand entspricht. Es muß dabei zunächst nachgewiesen werden, daß es sich um eine Schrift handelt, die sich als eine grobe Schamlosigkeit kundgiebt. Der Thäter muß wissen, daß die Schrift gröblich schamlos ist. Er ist also bezüglich dieses Charakters der Schrift ohne weiteres in äolo. Die Schrift muß zweitens in ärgerniserregender Weise dem Auge dargeboten werden. Der Angeschuldigte muß wissen, daß das in ärgerniserregender Weise geschieht, daß die Art und Weise, wie die Schrift öffentlich zur Schau gebracht wird, geeignet ist, Aergernis zu erregen. Auch be züglich des Aergerniserregens muß sich der Thäter also in äolo befinden. Obwohl also der Entwurf verlangt, daß der Thäter in äolo ist bezüglich der groben Schamlosigkeit der Schrift, in äolo ist bezüglich des Aergernisses, das durch die Aus stellung der Schrift erregt wird, verlangt der Kommissions beschluß, ich muß sagen, in einer mir unbegreiflichen Weise, noch weiter, daß der Thäter auch die Absicht, das Scham gefühl zu verletzen, gehabt hat. Der Thäter weiß, er bietet eine Schrift dem Auge dar, er stellt ein Bild aus, das eine grobe Schamlosigkeit enthält; er weiß, daß Aergernis damit erregt wird oder doch damit erregt werden kann: nun soll, obwohl sein äolus so weit geht, ihm noch eine besondere Absicht nachgewiesen werden, das Schamgefühl zu verletzen — nicht einmal in gröblicher Weise, einfach das Schamgefühl zu verletzen. Meine Herren, entweder ist diese Absicht bereits in dem Paragraphen der Vorlage enthalten, dann ist es un nötig und verwirrend, sie noch ausdrücklich anzuführen, oder aber es soll mit ihrer ausdrücklichen Hervorhebung noch etwas anderes gesagt werden, dann muß ich die Herren bitten, mir zu sagen, was darunter verstanden wird; ich habe es nicht begriffen. Ich sage, diese ganze Einschiebung ist so vager Art, daß wir uns hüten müssen, derartige Bestimmungen in das Gesetz aufzunehmen, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, den guten Zweck, den wir erreichen wollen, durch eine falschlaufende Praxis der Gerichte wieder zu vereiteln. Gerade, weil wir hier mit Begriffen zu thun haben, die ihrer Natur nach einen gewissen unbestimmten Charakter immer behalten, hat die Regierungsvorlage, soweit es irgend möglich war, die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung scharf begrenzt. Ich bitte Sie, halten Sie an diesen Voraussetzungen fest und gehen Sie nicht über dasjenige hinaus, was Ihnen die Regierungsvorlage vorschlägt; weisen Sie alles ab, was der Kommissionsbeschluß an angeblichen Verbesserungen hin zufügen will. Nach meiner Meinung sind es entschiedene Verschlechterungen. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Post. Briefverkehr Berlin-München. — Die Handels und Gewerbckammer für Oberbayern hat den Nachweis erbracht, daß die in Berlin abends aufgegebenen Briefe mit dem Schnellzug Beförderung erhalten, statt mit dem fast zu gleicher Zeit abgehen den Nord-Süd-Expreßzug, durch dessen Benutzung eine Zeitersparnis von etwa zwei Stunden gegeben wäre. Die kaiserliche Oberpost- direktion hat. wie die Allgemeine Ztg. erfährt, nunmehr Anordnung dahin getroffen, duß die für München bestimmten Briefe fernerhin dem Nord-Süd-Expreßzug zugeleitet werden. Die neuen Po st marken. — Wie das Berliner Tageblatt erfährt, seien die vielen abfälligen Urteile über die Ausführung der neuen Postwertzeichen an leitender Stelle nicht ohne Eindruck geblieben. Es bestehe die Absicht, den neuen Stempel durch einen anderen zu ersetzen, der höheren künstlerischen Anforderungen entspricht. Telegraph. — Wie Berliner Blätter melden, wird die Ein führung neuer Telegrammformulare vom Reichspostamt vor bereitet. Die Formulare sollen, wenn sie geschlossen sind, an der Außenseite den Aufgabeort ersehen lasten, ebenso auch die Leitungs nummer und die Aufgabezeit. Vereinigte Staaten von Amerika. — Zolltarif- entscheidung. — Gemälderahmen sind gemäß der seit 1866 befolgten Praxis unabhängig von den darin enthaltenen zoll pflichtigen Gemälden für sich nach dem Material, aus dem sie bestehen, zu verzollen, während Rahmen mit zollfreien Bildern ebenfalls stets zollfrei gelassen wurden. (Aus »Nachrichten für Handel und Industrie», zusammengestellt im Reichsamt des Innern zu Berlin.) In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landes- als Preß- gericht in Klagenfurt hat mit dem Erkenntnisse vom 1. Februar 1900, Pr. VI 1, die Weiterverbreitung der in Zürich im Verlage von Cäsar Schmidt erschienenen Druckschrift: »Die einzige Wahr heit über das Drama von Mayerling: der Tod des Kronprinzen Rudolph von Oesterreich, historischer Roman von Egon von Wallers hausen. nach § 64 St.-G. verboten. Löschungen im Handelsregister. — Das königliche Amts gericht Leipzig erließ folgende Aufforderung: Die auf den Blättern 3303, 7883, 8069, 8134, 8692, 9162, 9529. 9665, 9694, 9785, 10163 und 10340 des Handelsregisters einge tragenen Firmen F. O. Schulze, Paul Hartmann, Central-Bazar, A. Bluhm, Paul Schindler, Joh. Kluge L Co., Hugo Herrmann, Verlagsanstalt Militärische Rundschau (von Prollius), Emil Adler, Richard Geidel, Zorn L Weißhahn, S. Silberdrath L C. Stern und Friedrich Pfau in Leipzig sollen nach §31 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs von Amtswegen gelöscht werden. Es werden daher die Inhaber dieser Firmen oder deren Rechts nachfolger hiermit aufgefordert, etwaige Widersprüche gegen die Löschung bis spätestens den 15. Mai 1900 schriftlich oder zu Leipzig, den 9. Februar 1900. Königliches Amtsgericht, Abt. II 6. Buchhändlerverband Hannover - Braunschweig. — Der diesjährige ordentliche Verbandstag des Buchhändlerverbandes Hannover-Braunschweig mit Hauptversammlung wird am Sonntag den 11. März in Braunschweig stattfinden. Pariser Weltausstellung. — Der stellvertretende Reichs kommissar für die Pariser Weltausstellung Herr Geheimer Re gierungsrat Lewald wird am Mittwoch den 14. d. M. im Verein Berliner Kaufleute und Industrieller einen Vortrag über -Die kommende Pariser Weltausstellung, halten. Der Vortrag wird im großen Saale des Hotels »Kaiserhof. zu Berlin (Eingang Mauerstraße) gehalten werden und um 8 Uhr abends beginnen. Buchhandlungs-Gehilfenverein zu Leipzig. — Der zweite Vortragsabend des Herrn Carl Hetze! über das Thema »Als Buchhandlungsgehilfe in Rio de Janeiro, Reminiscenzen und Betrachtungen, ist auf Freitag den 2. März (Deutsches Buch händlerhaus, Portal III) angesetzt. Beginn '/,9 Uhr. Gäste sind Personalnachrichten. f Professor vr. Ludwig Meyer in Göttingen. — Der Geheime Medizinal-Rat Professor Vr. Ludwig Meyer, Direktor der Provinzial-Jrrenanstalt und der Psychiatrischen Klinik in Göttingen, ist am 8. d. M. im dreiundsiebzigsten Lebensjahre gestorben. Seine zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten finden sich zerstreut in medizinischen Zeitschriften, insbesondere im Archiv für Psychiatrie, besten Mitbegründer und Mitherausgeber er war. f David Edwin Hughes.— Aus New Dork wird der Tod des Physikers David Edwin Hughes, des Erfinders des nach ihm benannten Typentelegraphen und des Mikrophons, gemeldet. Hughes wurde 1831 in London geboren und kam 1838 nach den Vereinigten Staaten. Die Erfindung seines Typentelegraphen, der neben dem Morseschen eine weite Verwendung gefunden hat, stammt aus dem Jahre 1855. Später gelang ihm die Entdeckung des Mikrophons, das für die Entwickelung der Telephonie von großer Bedeutung gewesen ist. 168*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder