Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110502
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191105026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110502
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-05
- Tag1911-05-02
- Monat1911-05
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
100, 2, Mai 1911, Nichtamtlicher Teil, Bvrienblatt f. o. Dtfchll. Buchhandel 5339 Luxus als dem Bedürfnis entsprechen und keinen eigentbchen Marktwert haben. Darunter fällt auch die Ware des Buch händlers: das Buch, das erst Wirtschaftswert im Momente des Verkaufs erhält. Welche Ursachen an diesen Verhältnissen schuld sind, soll im Rahmen dieses Artikels unerörtert bleiben und nur soviel gesagt werden, daß der Überproduktion, so weit es sich um gleichartige und gleichwertige Bücher handelt, ein Teil der Schuld mit beigemessen werden muß. Auch aus die Frage, ob und inwieweit an Stelle de» bis herigen Organisation des Sortiments eine rationellere distri butive Tätigkeit, als wir sie gegenwärtig besitzen, treten könnte, soll hier nicht näher eingegangen werden, zumal der artige Umwandlungen sich immer nur langsam vollziehen können, ganz abgesehen davon, daß sie ihre Grenze nicht nur an den Personen, sondern weit mehr an den Verhältnissen finden. Denn was für eine Großstadt Gültigkeit haben kann: Speziali sierung und Aufteilung bestimmter Arbeitsgebiete, erweist sich in der Kleinstadt als undurchführbar. In jedem Falle müssen wir mit den Verhältnissen rechnen, wie sie gegen wärtig sind, nicht wie sie sein könnten. Und wenn es auch nur ein Trost in Tränen ist, im Unglück Gefährten zu haben, so werden wir dieses Trostes doch hinreichend teilhaftig, wenn wir einen Blick ans die Verhältnisse in anderen Berufsständen werfen. Auch hier das Bestreben, einzelnen Käufergruppen Sonderbedingungen einzuräumen, um sie einem Kaufe ge neigter zu machen, wodurch ganz naturgemäß das Bedürfnis entsteht, sich zu Einkaufsgenossenschaften zu organisieren, um sich noch weitergkhende wirtschaftliche Vorteile zu sichern. Von dieser Erkenntnis des Nutzens eines gemeinsamen Einkaufs vereins bis zur Herstellungsgenossenschaft ist nur ein Schritt, der um so leichter getan wird, je größer der Kreis ist und je mehr das Bedürfnis empsunden wird, einen Ausgleich zwischen Lohn und Lsbensbedingungen herbeizuführen. Daher waren es auch zuerst die Arbeiter, die sich zu Konsumvereinen und Einkaufsgenossenschaften zusamimnschlossen, von denen einzelne auch bald zur Produktion übergingen. Nachdem dann, angeregt durch dieses Beispiel und mehr noch durch die Sonderrabatte, mit denen die Geschäftswelt an alle Berufs stände herantrat, sich wirtschaftliche Verbände der Rechts anwälte, Arzte, Apotheker und zahlreicher anderen Berufe zum Zwecke gemeinsamen Einkaufs bildeten und neben dem Vertrieb auch die Herstellung in den Kreis ihrer Tätigkeit zu ziehen suchten, hat man nicht nur in den Kreisen der Detaillisten, sondern auch der Fabrikanten die Gefahr dieser Vereinsbildungen erkannt. Sie wären zweifellos nicht oder doch nicht in dem Umfange ins Leben getreten, wenn die Geschäftswelt diesen Käuferkreisen nicht selbst durch eine un zweckmäßige Rabattgewährung den Gedanken nahegelegt hätte, den Unternehmer- und Händlergewinn selbst verdienen zu können. So verknüpfen sich zwei Dinge, die äußerlich nichts Gemeinsames ausweisen, in Wirklichkeit aber demselben Boden erwachsen sind: Sonderrabatte und Vereinsbuchhand lungen, Eine Erscheinung ist die Folge der anderen, und es ist charakteristisch, daß sich von der Weiterentwicklung der letzteren die Verleger noch weit mehr als die Sortimenter bedroht fühlen. Mit Recht, da die Bewegungsfreiheit des Sortimenters eine weit größere ist als die des Verlegers, der nicht von heute auf morgen seine Verlagsrichlung ändern kann und meist mit weit größeren Kapitalien in seinen Unternehmungen engagiert ist als das Sortiment, Um die Frage der Sonderrabatte, die hier speziell zur Erörterung steht, aus der Sphäre spezifisch buchhändlerischer Erfahrungen ins Allgemeine zu übertragen und zu erkunden, wie und in welcher Weise die Handelskammern, als die be rufenen Vertreter kaufmännischer und industrieller Interessen in ihren Bezirken, Stellung zu dieser Frage nehmen, hat sich der Vor stand des Börsenvereins, angeregt durch eine Kundgebung der Handelskammer in Chemnitz, die sich in scharfer Weise gegen jede Gewährung von Sonderrabatten richtete (vgl, B,-Bi, 1910, Nr. 234), an sämtliche Handelskammern Deutschlands mir einem Schreiben gewandt, in dem er sie um Mitteilung bittet, ob sie den Standpunkt der Chemnitzer Kollegin teilen. Ehe wir auf das Ergebnis dieser Enquete eingehen, möchten wir ein paar Worte zu der hier in Anwendung gekommenen Methode sagen. Der Vorstand hat seine Frage ganz allgemein gehalten, also weder gewollt noch erwartet, sie in bezug auf buchhändlerische Verhältnisse beantwortet zu sehen. In der Tat sind auch nur ganz wenige Handelskammern, von denen noch besonders die Rede sein wird, auf die buchhändlerischen Verhältnisse ihres Kreises ein- gegangen; die Frage ist vielmehr so allgemein, also mit Bezug auf den gesamten Handel, beantwortet worden, wie sie gestellt war. Sieht man von der Notwendigkeit ab, die eingegangenen Antworten sozusagen ins Buchhändlerische zu übersetzen, so ergibt sich aus dieser Methode zunächst die Möglichkeit, ein Bild der Frage in ihrer Bedeutung sür unsern gesamten Handel zu gewinnen. Sie hat aber auch den weiteren praktischen Vorteil, einerseits den Handelskammern, deren Aufgabe es ist, zwischen dem Handelsstand und der Regierung zu vermitteln und die Behörden durch Abgabe von Gutachten zu unterstützen, das Interesse des Buchhandels an dieser Frage zu bekunden, andrerseits aber den Vorstand des Börsenvereins darüber zu unterrichten, wie man sich in den berufenen Kreisen des Handelsstandes die Lösung dieser Frage denkt. Denn die Grundlagen, auf denen unser Handel beruht, können durch keinerlei Beschlüße irgend eines Beruss- oereins, mag sein Einfluß innerhalb der Grenzen seines Macht bereichs noch so groß sein, verrückt werden. Wenn wir daher etwas in dieser Richtung zugunsten der Allgemeinheit erreichen wollen, so kann das nur in Verbindung mit den uns verwandten Berufsständen geschehen, es sei denn, daß dis Beschlüsse einfach auf dem Papiere stehen und gerade den Kreisen gegenüber ohne Wirksamkeit bleiben, gegen die sie gerichtet sind. Es kann daher nur begrüßt werden, daß wir Fühlung mit anderen Berufsständen und ihren Vertretungen suchen, um die Schäden im Zusammenhangs erfassen und in Gemeinschaft mit verwandten Berufen auf eine Abstellung der Mißstände im Handel hinwirken zu können. Begegnen wir doch heute überall der gleichen Not, denselben Klagen, als daß es nicht Aufgabe des Börsenoereins sein müßte, alle diese Fragen und Klagen gemeinsam mit den berufenen Handelsvertretungen zu beraten und zu versuchen, wie zum Rechte auch die Macht herübergezogen werden kann. Diese Stellungnahme ist um so mehr geboten, als unser ganzes Handels- und Erwerbsleben von dem Grundsätze der Gewerbefreiheit beherrscht wird. Und wenn auch Genossen schaften, wie dem Börsenverein, nicht das Recht bestritten werden kann, für die Aufrechterhaltung der Ordnung inner halb des Buchhandels Sorge zu tragen und Maßregeln zum Schutze aller Angehörigen desselben zu ergreifen, so ist doch auch dieses Recht gewissen Beschränkungen unterworfen. Mit der Ausdehnung der Ordnungen aus alle Buchhändler, un beschadet ihrer Zugehörigkeit zum Börsenverein, ist in den vorausgegangenen Jahren der Versuch gemacht worden, ein einheitliches buchhändlerisches Recht zu schaffen. Wird dieses Recht nicht fortgesetzten Änderungen unterworfen, da, wie schon gesagt, wirtschaftliche Fragen nicht von Beschlüssen, auch nicht von solchen einer Hauptversammlung abhäogen und Usancen sich überhaupt erst im Laufe der Zeit heraus- bilden können, so darf angenommen werden, daß es auch allgemeine Anerkennung seitens der Gerichte findet. Das wird um so eher geschehen, je mehr wir Fühlung mit den gesetz geberischen Faktoren nehmen, ihre Anschauungen kennen zu lernen und sie mit unseren Verhältnissen vertraut zu machen «91»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder